Wer geht wann? Die aktuellen Urlaubs- und Ausgangsregelungen
Aufgrund der schweizweit hohen Infektionszahlen gelten in der Armee besondere Ausgangs- und Urlaubsregelungen. Dank der aktuellen Staffelung des Abtretens in den Wochenendurlaub kann die Armee ihr Testregime aufrechterhalten, bei Ansteckungen schnell reagieren und genügend Isolationsplätze zur Verfügung stellen.
04.02.2022 | Kommunikation Verteidigung, Michael Senn
Die Armee verfolgt die epidemiologische Lageentwicklung laufend und genau. Die Gesundheit der Angehörigen der Armee steht jederzeit im Vordergrund. Um sie bestmöglich zu schützen, wendet die Armee Schutzkonzepte an, die Verhaltens- und Hygieneregeln vorschreiben. Dazu gehört, dass sich Armeeangehörige so wenig wie möglich mit zivilen Personen durchmischen, um Ansteckungen zu vermeiden. Um dieses als Bubble bezeichnete Konzept aufrechtzuerhalten, wurden Ausgangs- und Urlaubssperren erhoben, die sowohl für die Rekrutenschulen als auch für die WK-Verbände gelten.
Gestaffeltes Einrücken führt zu gestaffeltem Urlaub
Kader, Rekrutinnen und Rekruten, die ordentlich am 10., respektive am 17. Januar 2022 in ihre Rekrutenschule eingerückt sind, können den ersten Wochenendurlaub in der Kalenderwoche (KW) 5 geniessen. Am darauffolgenden Wochenende gilt eine weitere Urlaubssperre, damit mögliche Ansteckungen aus dem Wochenendurlaub erkannt und medizinisch betreut werden können. Nach diesen Urlaubssperren wird, je nach Verlauf der epidemiologischen Lage und Fallzahlen in der Armee, in einen wöchentlichen Urlaubsrhythmus übergegangen. Zudem werden sämtliche Armeeangehörigen vor dem Abtreten und nach der Rückkehr aus dem Urlaub getestet.
Für Rekrutinnen und Rekruten, die ihre Rekrutenschule mittels Distance Learning begonnen haben und am 31. Januar 2022 physisch in die Rekrutenschulen eingerückt sind, erfolgt ein erster Wochenendurlaub in der KW 6. Danach wird, je nach Verlauf der epidemiologischen Lage und in Abhängigkeit der Fallzahlen in der Armee, ebenfalls in einen wöchentlichen Urlaubsrhythmus gewechselt.
Kein Ausgang, dafür Freizeitmaterial
Durchdienereinheiten erhielten vergangenes Wochenende Urlaub und bleiben folglich dieses Wochenende in den Truppenunterkünften. Danach kann je nach Lage wöchentlich Urlaub gewährt werden. WK-Einheiten können zwischen der 1. und 2. Dienstwoche den Wochenendurlaub antreten.
Für die gesamte Armee gilt bis auf Weiteres ein Ausgangsverbot. Der Ausgang wird auf das Areal der Waffenplätze / Truppenunterkünfte beschränkt. Zur Erholung und Unterhaltung stehen allen Einheiten eigens beschafftes Freizeitmaterial zur Verfügung.
Dank der aktuellen Staffelung des Abtretens in den Wochenendurlaub kann die Armee ihr Testregime aufrechterhalten, bei Ansteckungen schnell reagieren und genügend Isolationsplätze zur Verfügung stellen.