Die Armee passt die Corona-Massnahmen dem Entscheid des BR an.
Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 die Schutzmassnahmen gegen Corona für die zivile Bevölkerung mit sofortiger Wirkung gelockert oder aufgehoben. Aus diesem Grund hat die Schweizer Armee ihre Schutzkonzepte für die Truppe angepasst. Der folgende Artikel listet die ebenfalls ab sofort gültigen Regeln auf.
18.02.2022 | Kommunikation Verteidigung, Roland Studer
Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor Corona für die zivile Bevölkerung mit sofortiger Wirkung der aktuellen Situation anzupassen. Die Schweizer Armee hat ihre Schutzkonzepte für die Truppe den Entscheiden des Bundesrates angepasst. Sie hat unter anderem die Urlaubssperre aufgehoben und lockert die Ausgangsregelung.
⚠
Die in diesem Artikel aufgelisteten Massnahmen sind seit dem 17. Februar 2022 gültig. Sie ersetzen sämtliche Angaben, die vor diesem Datum veröffentlicht worden sind. Folgende Regeln und Empfehlungen gelten bis auf Weiteres:
Armee
- Die Zertifikatspflicht innerhalb der Armee ist aufgehoben.
- Die Schutzmassnahmen inkl. FFP2-Masken bleiben unverändert.
- Die Urlaubssperre ist aufgehoben.
- Der Ausgang wird schrittweise eingeführt.
- Die regelmässigen Corona-Tests bleiben inklusive den vordienstlichen Tests unverändert.
- Impfzertifikate werden weiterhin ausgestellt.
- Genesenenzertifikate können Angehörige der Armee wie gewohnt online bestellen.
Links