Aus-, Weiter- und Fortbildung (AWF)

Kurse 2021
Ihre Bedarfsplanung für das Jahr 2021?
Betreffend den Kursen:
- ACLS®
- ATLS®
- PALS®
- PHTLS®
- Grundkurs in Notfallmedizin (Dienstarztkurs SGNOR)
- Notarztkurs SGNOR
Bitte verwenden Sie für die Meldung Ihres Kursbedarfs 2021 das Bedarfsmeldeformular (Siehe unten).
Meldefrist: 15.11.2020
Bedarfsmeldeformular für die Kurse 2021
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Bedarfsmeldeformular für die Kurse 2021
Meldetermin 15.11.2020
PDF, 2 Seite[n], 103 KB, Deutsch
Nach der Prüfung
Nach der Prüfung Ihrer Bedarfsmeldung erhalten Sie einen definitiven Entscheid des Komp Zen MKM, ob die von Ihnen angegebenen Kursbedarfe berücksichtigt werden können oder nicht.
Sofern das Komp Zen MKM Ihre Kursbedarfe genehmigt, können Sie sich direkt beim Kursveranstalter für die entsprechenden Kurse 2021 anmelden.
Eine Kursanmeldung ohne vorgängige Genehmigung des Komp Zen MKM muss entweder über Ihren Arbeitgeber oder privat finanziert werden.
Die übrigen Kurse 2021 unserer Partner/Fachzentren werden ab Mitte Februar 2021 publiziert.
Anrechnung an die Militärdienstpflicht
Die angebotenen Grundkurse des Komp Zen MKM gelten als Diensttage und werden Ihnen an die Militärdienstpflicht angerechnet.
Aufgebot
Das Aufgebot zum regulären Wiederholungskurs (WK) in Ihrer Einheit hat immer Vorrang vor einem Grundkurs.
Das definitive Aufgebot zu einem Grundkurs erfolgt mittels Marschbefehl. Es muss zwingend ein Dienstverschiebungsgesuch eingereicht werden, falls Sie an einem Kurs nicht teilnehmen können.
Verfügbarkeit von Kursen
Es kann vorkommen, dass einige Kurse nicht mehr verfügbar sind, da das Jahresangebot des Veranstalters nicht alle unsere Bedürfnisse abdeckt und wir über beschränkte Kontingente verfügen.
Unser Bedarfsmeldeformular wird mehrmals pro Jahr aktualisiert und veröffentlicht.
Die übrigen Kurse 2021 werden ab Mitte Februar 2021 publiziert.
Fortbildung für Militärärzte
Die lebenslange Fortbildung ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um kompetent den Arztberuf ausüben zu können.
Grundkursübersicht:
Zielpublikum
Mil Az (Sub Of)
Trp Az San Gr
Az San Fo
Az Spit Bat (Notfall / Chir / Med)
Nicht für Bat Az
Advanced Cardiovascular Life Support
ACLS Provider
Der Kurs richtet sich an medizinische Fachkräfte und behandelt die Bedeutung von Teamarbeit, Kommunikation sowie von Versorgungssystemen und Notfallversorgung nach einem Herzstillstand.
ACLS Refresher
Der Auffrischungskurs ist an Kursteilnehmer mit einem absolvierten ACLS-Providerkurs und einem gültigen ACLS-Ausweis (AHA-Karte) gerichtet.
Zielpublikum
Mil Az (Sub Of)
Trp Az San Gr
Az San Fo
Az Spit Bat (Notfall / Chir)
Nicht für Az Spit Bat (Med) und Bat Az
Advanced Trauma Life Support
ATLS Provider
ATLS ist ein weltweites Ausbildungskonzept, das ein standardisiertes, prioritätenorientiertes Schockraummanagement von Traumapatienten lehrt. Ziele sind die schnelle und genaue Einschätzung des Zustandes des Traumapatienten, die prioritätenorientierte Behandlung und die Entscheidung, ob die eigenen Ressourcen zur Behandlung des Patienten ausreichen oder ein Transfer des Patienten zu erwägen ist.
ATLS Refresher
Der Auffrischungskurs ist an Kursteilnehmer mit einem absolvierten ATLS Student Course (Gültig-keit 4 Jahre) gerichtet.
Zielpublikum
Mil Az (Sub Of)
Trp Az San Gr
Az San Fo
Az Spit Bat (Notfall)
Nicht für Az Spit Bat (Chir / Med) und Bat Az
Pediatric Advanced Life Support
PALS Provider
Erweiterte Massnahmen der Reanimation bei Kindern. Der Kurs richtet sich an medizinisches Fachpersonal, das für die Ein- oder Anleitung von Basismassnahmen und erweiterte Massnahmen der Reanimation zuständig ist.
Der Auffrischungskurs ist an Kursteilnehmer mit einem absolvierten PALS-Provider (nicht älter als 2 Jahre) gerichtet.
Zielpublikum
Nur für Bat Az
Pre Hospital Trauma Life Support
PHTLS Provider
Zweitätiges Ausbildungsprogramm, das die Teilnehmer im Rahmen der präklinischen Traumaversorgung in der raschen Erkennung und Behandlung von kritischen und nicht kritischen Traumapatienten schult. Durch die schnelle Versorgung und einen raschen Transport in das richtige Spital wird das Outcome für Traumapatienten verbessert.
Gültigkeit: 4 Jahre.
PHTLS Refresher
Teilnehmer, die bereits einen Providerkurs besucht haben, können innerhalb von 4 Jahren einen eintägigen Refresherkurs besuchen. Das Zertifikat wird so um weitere 4 Jahre verlängert. Der Kurs besteht aus kurzen theoretischen Wiederholungen und praktischen Übungen und endet mit einer schriftlichen und praktischen Überprüfung.
Gültigkeit: 4 Jahre.
Studium und Militär
Regellaufbahn für die Funktion Arzt, Zahnarzt und Apotheker
Regellaufbahnen
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Regellaufbahnen, Arbeitshilfe 40.100 d
Laufbahn "Mil Az" auf der Seite 15
PDF, 36 Seite[n], 3 MB, Deutsch
Arzt
Praktikum in Krankenpflege
Angehende Studierende müssen für das Bachelorstudium in Humanmedizin die Absolvierung eines Praktikums in Krankenpflege an einer anerkannten Institution vorweisen.
Davon ausgenommen sind Studierende, welche vor dem zweiten Bachelorjahr 12 Wochen Rekrutenschule mit integrierter Militärarzt Unteroffizierschule als Sanitätssoldat (Spit RS 41 oder San RS 42) absolviert haben.
Folgende Hochschulen fordern ein Praktikum in Krankenpflege und haben die Rekrutenschule als Äquivalent anerkannt: die Universitäten Basel, Bern, Fribourg und Lausanne sowie die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich
Zahnarzt
Für Fragen zu Ihrem praktischen Dienst rufen Sie uns an.
Vorgehen zur Planung des Praktischen Dienstes und der Spezialausbildung in Kieferchirurgie für Zahnärzte in zivilen Spezialkliniken
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Merkblatt Zaz Kieferchir
PDF, 2 Seite[n], 57 KB
Apotheker
CAS Apotheker
Arzneimittel und Medizinprodukte im Not- und Katastrophenfall
Modulare berufsbegleitende Ausbildung.
Dauer: 16 Tage (verteilt).
Credits: 15
Rechtliche Grundlagen
Informationen zur Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)
Seit 01.12.2019 ist die revidierte Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP; SR 512.21) in Kraft und bringt einige Änderungen für das medizinische Personal mit sich.
Die Armee kann die Ausbildung der AdA für die Funktion Zahnärztin/Zahnarzt Kieferchirurgie und Apothekerin/Apotheker infolge fehlender Voraussetzungen nicht selber sicherstellen. Diese AdA dürfen ihre Ausbildungsdienste (im Rahmen des Praktischen Dienstes und in Wiederholungskursen) ganz oder teilweise zum Zweck des Kompetenzerhalts als Uniformierte unter militärischem Kommando in den spezialisierten zivilen Einrichtungen absolvieren.
Mit der expliziten Auflistung in Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe c VMDP als auch in den dazugehörigen Erläuterungen liegt die rechtliche Grundlage für die oben erwähnten AdA und Ausbildungsdienste in zivilen Einrichtungen vor.
Grundsätzlich sind Kaderausbildungsdienste für einen höheren Grad oder für eine neue Funktion innerhalb von fünf Jahren seit der Genehmigung des Vorschlages zu bestehen. Die notwendigen Kaderausbildungsdienste können infolge der langen Kaderlaufbahn vom militärischen Medizinalpersonal nicht innerhalb dieser geforderten Zeit absolviert werden (Vorschlagserteilung, Dauer des Studiums).
Für die betroffenen AdA ist daher das Erreichen des eidgenössischen Diploms entscheidend. Sie müssen die Kaderausbildung bis spätestens drei Jahre nach Erreichen des erwähnten Diploms bestanden haben (Artikel 65 Absatz 2 VMDP). AdA der Sanitätstruppen in der Phase der Weiterausbildung sind somit nicht ersatzpflichtig. Dies jedoch längstens 8 Jahre ab Vorschlag.
Wer nach altem Recht befördert wurde oder eine neue Funktion übernommen hat, soll die Ausbildungsdienstpflicht auch nach altem Recht erfüllen. Dies ist der Grundsatz der Übergangsbestimmung in Artikel 109 VMDP. Die betroffenen Subalternoffiziere (Lt und Oblt) haben demzufolge eine Ausbildungsdienstpflicht von 600 Tagen zu leisten.
Vom oben erwähnten Grundsatz wird mit der Revision des Absatzes 2 des vorgenannten Artikels abgewichen. Militärärztinnen/Militärärzte, Veterinärärztinnen/Veterinärärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte Kieferchirurgie und Apothekerinnen/Apotheker im Grad eines Subalternoffiziers, welche die Offiziersschule vor dem 31. Dezember 2017 absolviert haben und den Praktischen Dienst nach dem 1. Januar 2018 absolvieren, werden denjenigen AdA gleichgestellt, welche die Offiziersschule und den Praktischen Dienst erst nach dem 01.01.2018 absolviert haben oder noch absolvieren werden. Dies entspricht einer Reduktion der Ausbildungsdienstpflicht für Militärärztinnen/Militärärzte und Apothekerinnen/Apotheker auf 456 Tage (+maximal 50 Tage als Spezialistin/Spezialist) und einer Reduktion der Ausbildungsdienstpflicht für Zahnärztinnen/Zahnärzte Kieferchirurgie auf 538 Tage und für Veterinärärztinnen/Veterinärärzte auf 536 Tage (jeweils +maximal 50 Tage als Spezialistin/Spezialist).
Bis anhin konnte der Vorschlag zum Hauptmann (Bataillons- und Abteilungsärztin/ -arzt) frühestens auf Ende des dritten Wiederholungskurses mit zeitgleichem Antrag auf Beförderung zum Oberleutnant erteilt werden. Die Militärärztinnen/ -ärzte wären damit im Vergleich zu den übrigen Subalternoffizieren nach Abschluss der militärischen Grundausbildung bis zu sieben Jahren im Rückstand. Die Vorschlagserteilung wird neu bereits nach dem ersten Wiederholungskurs möglich sein. Dadurch soll eine bessere Abstimmung mit der zivilen Laufbahn erzielt werden.
CH-3063 Ittigen
- Tel.
- +41 58 464 27 78