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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. September 2025

Schützenpanzer 2000: Bundesrat genehmigt Aufnahme der Ukraine in die Betreibergruppe

Bern, 12.09.2025 — An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat die Aufnahme der Ukraine als vollwertiges Mitglied der Betreibergruppe CV90 Club (Combat Vehicle 90) genehmigt. Die Mitgliedschaft der Ukraine ist mit der Neutralität der Schweiz vereinbar, da es sich um einen rein technischen Austausch von Daten handelt und die Schweiz stets selbst entscheidet, welche Informationen sie teilt.

Das CV90 des schwedischen Herstellers BAE Systems Hägglunds AB steht bei diversen Streitkräften auf der ganzen Welt im Einsatz, darunter auch in der Schweizer Armee – unter der Bezeichnung «Schützenpanzer 2000». Der CV90 Club dient der Zusammenarbeit der Nutzerländer in den Bereichen Instandhaltung, Änderungsdienst, Ersatzteil- sowie Munitionsbeschaffung, Konfigurationsmanagement und Trainingsausrüstung. Aktuell nehmen die CV90-Betreiber Dänemark, Estland, Finnland, Niederlande, Norwegen, Schweiz, Schweden, Slowakei und Tschechien an dieser Betreibergruppe teil. Der Informationsaustausch innerhalb der Betreibergruppe ermöglicht es der Schweiz, eine effiziente und wirtschaftliche Instandhaltung zu gewährleisten und wichtige Erkenntnisse zu Weiterentwicklungen zu gewinnen.

Bereits am 13. August 2025 hat der Bundesrat den Beitritt Tschechiens sowie der Slowakei genehmigt und das VBS zeitgleich ermächtigt, künftig im Einvernehmen mit der Direktion für Völkerrecht weitere Staaten aufzunehmen. Aufgrund der politischen Dimension wurde das vorliegende Geschäft dennoch dem Bundesrat vorgelegt. Er genehmigt nun auch den Beitritt der Ukraine zur CV90-Betreibergruppe und hat den Rüstungschef ermächtigt, die entsprechende Änderungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Die Ukraine besitzt bereits seit dem 06. März 2024 einen Beobachterstatus und beantragte im Sommer 2025 eine Vollmitgliedschaft. Die Mitgliedschaft der Ukraine bringt dem CV90 Club einen Mehrwert, da die Mitglieder direkt von den Erfahrungen der Ukraine im Betrieb des CV90 profitieren können.

Vereinbar mit der Neutralität der Schweiz

Die gleichzeitige Mitgliedschaft der Schweiz und der Ukraine ist mit der Neutralität der Schweiz vereinbar, da die Mitgliedschaft der Ukraine keinerlei militärisch-operationellen Mehrwert bringt. Die Schweiz entscheidet weiterhin selbst, welche Informationen sie mit den anderen Nationen teilt und an welchen Projekten innerhalb des CV90 Clubs sie sich beteiligt. Somit entstehen für die Schweiz keine Verpflichtungen oder Abhängigkeiten. Zusätzlich kann die Schweiz ihre eigene Mitgliedschaft sistieren oder mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sollte sie dies für notwendig halten.