Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht
Bern, 05.12.2025 — Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird um drei Jahre verlängert. Dies hat der Bundesrat am 5. Dezember 2025 beschlossen. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne erhöht. Die Verlängerung und die Erhöhung der Mindestlöhne treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die tripartite Kommission des Bundes (TPK Bund) hatte im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) zum freien Personenverkehr im Juli 2025 entschieden, dem Bundesrat eine erneute Verlängerung des NAV Hauswirtschaft um drei Jahre und eine Anpassung der Mindestlöhne per 1. Januar 2026 zu beantragen. Sechs Prozent der kontrollierten Arbeitgeber in der Hauswirtschaft haben in den letzten zwei Jahren (2023-2024) gegen zwingende Bestimmungen des NAV Hauswirtschaft verstossen.
Somit liegen wiederholte Verstösse gegen die Mindestlöhne vor. Zudem ist wegen der starken Nachfrage nach ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten davon auszugehen, dass beim Wegfall des Mindestlohnes im NAV der Druck auf die Löhne und die Missbrauchsgefahr steigen würde. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft erfüllt sind.
Die Mindestlöhne werden gemäss Antrag der TPK Bund um 2 Prozent erhöht. Die Mindestlöhne werden damit an die Nominallohnentwicklung für die Jahre 2022 bis 2024 angepasst, unter Berücksichtigung der vorgezogenen Mindestlohnanpassung im Jahr 2023.
Der Antrag für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne ist von der TPK Bund gestellt worden. Die Sozialpartner handeln die Löhne in ihrer Branche üblicherweise selbst aus. Deshalb sehen die FlaM vor, dass der Staat nur unter zwei Voraussetzungen zum Instrument des NAV-Mindestlohnes greifen darf: Wenn in einem Beruf oder in einer Branche wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen festgestellt werden und keine sozialpartnerschaftliche Lösung möglich ist. Zudem darf der Mindestlohn weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen, noch die berechtigten Interessen der anderen Branchen beeinträchtigen. Im Vernehmlassungsverfahren unter den Kantonen und den Verbänden hatte die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und die Anpassung der Mindestlöhne mehrheitlich Zustimmung gefunden.