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MedienmitteilungVeröffentlicht am 15. Oktober 2025

Besserer Schutz der AHV bei überhöhten Dividenden

Bern, 15.10.2025 — Mit den 2009 und 2020 eingeführten Unternehmenssteuerreformen wurden Anreize zur Ausrichtung von Dividenden anstelle von Löhnen verstärkt. Dividenden bieten einen Steuervorteil, da sie nur noch teilbesteuert werden. Da sie im Gegensatz zu Löhnen von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, kann dies für die AHV zu Beitragseinbussen führen. Das Ausmass der Problematik lässt sich aufgrund fehlender Daten zu den ausgeschütteten Dividenden nur schwer abschätzen. Gemäss dem Bundesrat weisen die aktuellen Massnahmen zur Bekämpfung überhöhter Dividenden allerdings Lücken auf. Eine mögliche Lösung wird im Rahmen der nächsten AHV-Revision vertieft untersucht. Dies geht aus dem Bericht in Erfüllung des Postulats Herzog (22.4450) hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 verabschiedet hat.

Personen, die einen wesentlichen Anteil an ihrem Unternehmen besitzen, haben einen gewissen Spielraum, um ihre Entgelte auf Lohn und Dividenden aufzuteilen. Seit der Unternehmenssteuerreform II (USR II), die 2009 in Kraft getreten ist und von der nachfolgenden Reform (STAF) 2020 im Wesentlichen bestätigt wurde, sind Dividenden, die im Gegensatz zu Löhnen nicht sozialversicherungspflichtig sind, steuerlich vorteilhafter: Sie werden für die Empfängerinnen und Empfänger nur noch teilbesteuert. Diese Ausgangslage kann die Unternehmen dazu verleiten, den Anteil der Dividenden zulasten der Löhne zu erhöhen. Dies führt zu tieferen Einnahmen bei den Sozialversicherungen, insbesondere bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).

Das Postulat Herzog verlangt vom Bundesrat, die Beitragseinbussen für die AHV im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Dividenden zu untersuchen und Korrekturmöglichkeiten vorzuschlagen, die weitergehen als die bisher praktizierte Missbrauchsbekämpfung im Einzelfall. Da keine genauen Daten über die Höhe der ausgeschütteten Dividenden vorliegen, können die tatsächlichen Auswirkungen der Steuerreformen auf die Sozialversicherungsbeiträge nicht quantifiziert werden. Der Bundesrat stellt jedoch eine stetige Zunahme der Anzahl Kapitalgesellschaften fest. Folglich steigt auch die Zahl der Unternehmen, die Dividenden anstelle von Löhnen auszahlen und so teilweise die AHV-Beitragspflicht umgehen können, auch wenn andere Faktoren als die Optimierung von Steuern und Sozialabgaben die Wahl dieser Unternehmensform begründen können. Für 2018 lässt sich sagen, dass die Gründungen von Kapitalgesellschaften anstelle von Einzelunternehmen zu einem geschätzten Ausfall von bis zu 182 Millionen Franken für die AHV geführt hat.

Der Bericht unterstreicht ferner, dass die Ausgleichskassen regelmässig Missbrauchsfälle feststellen. Um Dividenden in Löhne umzuqualifizieren, müssen sie jedoch gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nachweisen, dass die Lohnzahlung im Vergleich zu den branchenüblichen Löhnen aussergewöhnlich tief ist ‒ eine Anforderung, die in der Praxis schwer zu erfüllen ist.

In mehreren Nachbarstaaten gelten Mehrheitsaktionärinnen und -aktionäre von Kapitalgesellschaften grundsätzlich als Selbständigerwerbende. Damit können ihre gesamten Einnahmen, also auch Dividenden, der Beitragspflicht unterstellt werden. Der Bundesrat schliesst diesen Ansatz derzeit aus, da eine solche Massnahme mehr Nachteile als Vorteile bringt. Namentlich würde sie eine komplexe Harmonisierung zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht erfordern, was Auswirkungen hätte, die über das vom Postulat angestrebte Ziel hinausgehen.

Der Bundesrat favorisiert eine andere Massnahme, um die Bekämpfung überhöhter Dividendenausschüttungen an mitarbeitende Gesellschafterinnen und Gesellschafter zu vereinfachen: So könnte auf den erforderlichen Nachweis, dass ein zu tiefer Lohn ausbezahlt wurde, verzichtet werden, da diese Bedingung in einem Massenverfahren wie jenem der Beitragserhebung nur schwer umsetzbar ist. Dividenden, die eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, würden als Lohn und folglich sozialversicherungspflichtig eingestuft. Der Vorschlag soll im Rahmen der nächsten AHV-Reform vertieft geprüft werden.

Dokumente

Links

22.4450 | AHV. Prüfung der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreformen auf das AHV-Beitragssubstrat | Geschäft | Das Schweizer Parlament

Überhöhte Dividenden schaden der AHV. Beitrag in der Online-Publikation «Soziale Sicherheit CHSS»