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MedienmitteilungVeröffentlicht am 2. Februar 2026

Koordination Bund zur Brandkatastrophe von Crans-Montana

Bern, 02.02.2026 — Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen zur weiteren Bewältigung der Brandkatastrophe von Crans-Montana eng, lässt sich regelmässig über den Stand der Arbeiten informieren und diskutiert offene Fragen. Die Generalsekretärenkonferenz unter der Federführung der Bundeskanzlei wurde vom Bundesrat am 8. Januar 2026 mit der Wahrnehmung von Koordinationsaufgaben bei der Bewältigung der Brandkatastrophe von Crans-Montana beauftragt. Die Gesamtkoordination der Folgearbeiten auf Stufe Bund erfolgt somit in den ordentlichen Strukturen.

Gemäss dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG, Art. 53 Abs. 2) nimmt die Generalsekretärenkonferenz (GSK) Koordinationsaufgaben wahr, soweit für bestimmte Aufgaben oder Geschäfte keine besonderen Koordinationsorgane bestehen. Darauf basierend hat der Bundesrat am 8. Januar 2026 die GSK unter der Leitung der Bundeskanzlei beauftragt, die Arbeiten auf Stufe Bund zwischen den Departementen, der Bundeskanzlei und den Kantonen zur Brandkatastrophe von Crans-Montana zu koordinieren. Der Bundesrat wird regelmässig über die Lage und den Stand der Arbeiten informiert. Die Konferenz der Kantonsregierungen, die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), der Kanton Wallis sowie bei Bedarf weitere Stellen sind ebenfalls einbezogen. Die Koordination Bund zur Brandkatastrophe von Crans-Montana erfolgt damit in den ordentlichen Strukturen.

Aufgabe der Generalsekretärenkonferenz zur Brandkatastrophe von Crans-Montana ist es, eine gesamtheitliche Lagebeurteilung und Koordination der laufenden und geplanten Arbeiten zu gewährleisten. Die Generalsekretärenkonferenz lässt sich jeweils auch über den neusten Stand bei den Verletzten im In- und Ausland informieren.

Die thematischen Folgearbeiten verbleiben bei den zuständigen Departementen bzw. der Bundeskanzlei. Zur Koordination der departementalen Arbeiten hat die Generalsekretärenkonferenz Themencluster gebildet. Dazu gehören die Opferhilfe und der Versicherungsschutz, der Zustand und die weitere Betreuung der Verletzten, Internationales und die Kommunikation.

Der Bundesrat hat am 14. Januar 2026 festgehalten, dass die Opfer und ihre Angehörigen auf die Unterstützung des Bundes zählen können. Niemand soll durch das Netz der bestehenden Hilfsangebote fallen. Deshalb hat er an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 entschieden, dass er zur Unterstützung der Opfer und deren Angehörigen bereit ist, dem Parlament nötigenfalls Finanzmittel zu beantragen. Wie und unter welchen Voraussetzungen die Finanzmittel des Bundes eingesetzt werden können, wird bis im Februar vom EJPD in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) geprüft. Die Leistungen des Bundes wären subsidiär, namentlich zum Engagement der Versicherungen und des Kantons Wallis.

Weitere Informationen zur Brandkatastrophe von Crans-Montana:

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