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Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Änderung der Postverordnung: Einbezug der Frühzustellung in die indirekte Presseförderung (Umsetzung Pa. Iv. 22.423, zweiter Teil)Das Parlament hat am 21. März 2025 einer Änderung des Postgesetzes zugestimmt, die den Ausbau der indirekten Presseförderung zugunsten abonnierter Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse bezweckt (BBl 2025 1104). Künftig sollen auch in der Frühzustellung beförderte Zeitungsexemplare subventioniert werden. Die Umsetzung erfordert Ausführungsbestimmungen in der Postverordnung. Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2027 geplant. Die Ausweitung ist auf sieben Jahre befristet.Datum der Eröffnung: 18. Februar 2026Vernehmlassungsfrist: 25. Mai 2026
Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Neue nationale Eurodac Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-MigrationspaktesEine neue nationale Eurodac-Verordnung gewährleistet für alle Nutzerinnen und Nutzer sowie weitere Beteiligte eine einheitliche Regelung der Dateneingaben im Ausländer- und Asylbereich. Diese neue Verordnung muss einschlägige Begriffsbestimmungen, Einzelheiten zur Datenübermittlung an die zuständigen Behörden, die Funktionsweise des National Access Point (NAP) sowie Einzelheiten zum Zugriff der nationalen Stellen, die Visa und ETIAS-Reisegenehmigungen ausstellen, enthalten. Darüber hinaus muss sie die Verfahren für den Erhalt von Eurodac-Daten durch die Behörden, die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten zuständig sind, festlegen. Die Eurodac-Verordnung regelt auch alle Aspekte des Datenschutzes und der Bekanntgabe von Daten an Drittstaaten. Auch die Rolle der Expertinnen und Experten für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder soll in der Verordnung definiert werden.Datum der Eröffnung: 18. Februar 2026Vernehmlassungsfrist: 25. Mai 2026
Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. Februar 2026 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan geändert. Dabei wurden sieben natürliche Personen neu in den Anhang aufgenommen. Die Massnahmen treten am 18. Februar 2026 um 23:00 Uhr in Kraft.
Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen, welche die Hamas oder den Palästinensischen Islamischen Dschihad unterstützen
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. Februar 2026 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen, welche die Hamas oder den Palästinensischen Islamischen Dschihad unterstützen geändert. Dabei wurde der Eintrag von einer natürlichen Person geändert und der Eintrag von einer weiteren natürlichen Person gelöscht. Die Massnahmen treten am 18. Februar 2026 um 23:00 Uhr in Kraft.
Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des BundesMit der Vorlage soll die Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung der polizeilichen Datenabfrage geschaffen werden. Zudem soll, um den polizeilichen Informationsaustausch zu verbessern, das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes geändert werden.Datum der Eröffnung: 18. Februar 2026Vernehmlassungsfrist: 26. Mai 2026
Cereulid-verunreinigte Säuglingsnahrung: Erste Testresultate liegen vor
Im Januar und Februar 2026 haben verschiedene Hersteller in der Schweiz Babynahrungen wegen Verunreinigungen mit dem Giftstoff Cereulid zurückgerufen. Die betroffenen Produkte wurden vom Markt entfernt. Die Säuglingsnahrungen verschiedener Hersteller werden derzeit im Labor auf Cereulid untersucht. In den ersten 33 analysierten Proben wurde das Gift in zwei Proben nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) klärt das gesamte Ereignis zusammen mit den kantonalen Vollzugsorganen lückenlos auf und verlangt von den Unternehmen eine kritische Aufarbeitung sowie Verbesserungen.
Bund schliesst 2025 ausgeglichen ab – Entlastungspaket 27 bleibt dennoch nötig
Der Bund schliesst das Jahr 2025 mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,3 Milliarden Franken ab. Die Verbesserung gegenüber dem Budget ist primär auf temporäre Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf zurückzuführen. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 über dieses provisorische Ergebnis informiert. Er hat zugleich die Arbeiten am nächsten Voranschlag lanciert. Trotz dieses Resultats bleibt die Lage der Bundesfinanzen angespannt: Für die Jahre 2027 und 2029 sind selbst mit dem Entlastungspaket 27 und mit der vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung für Armee und Sicherheit weiterhin strukturelle Defizite zu erwarten. Ohne diese Massnahmen würden sich die Defizite ab 2027 auf 2 bis 4 Milliarden Franken belaufen.
Agrarpolitik 2030+: Mehr Handlungsspielraum für die Landwirtschaft
Der Bundesrat hat am 18. Februar 2026 eine Aussprache zur künftigen Agrarpolitik ab 2030 geführt (AP30+). Mit der AP30+ sollen die Landwirtinnen und Landwirte administrativ weiter entlastet und ihr unternehmerischer Handlungsspielraum erweitert werden. Gleichzeitig sollen sie zusammen mit den Lebensmittelverarbeitern, dem Detailhandel und den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung für die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft übernehmen. Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, bis zum dritten Quartal 2026 eine entsprechende Vorlage für die Vernehmlassung auszuarbeiten.
Bundesrat will Marktbeobachtung stärken
An seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 hat der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung von drei Postulaten zur Preistransparenz im Lebensmittelmarkt verabschiedet. Der Bericht unterstreicht die Bedeutung der Marktbeobachtung zur Erhöhung der Preistransparenz in der Landwirtschaft. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat vor, die Marktbeobachtung zu stärken. Die Umsetzung soll im Rahmen der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) erfolgen.
Charles Jean-Richard-dit-Bressel zum neuen Generalsekretär EDA ernannt
Auf Vorschlag des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Ignazio Cassis, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 Charles Jean-Richard-dit-Bressel zum neuen Generalsekretär EDA ernannt. Der gegenwärtige stellvertretende Generalsekretär EDA wird seine neue Funktion per 1. Dezember übernehmen. Charles Jean-Richard-dit-Bressel folgt auf Markus Seiler, der per 1. Dezember 2026 neuer Schweizer Botschafter in Kanada wird.
Besserer Schutz der kritischen Infrastrukturen in der Schweiz
Der Bundesrat will kritische Infrastrukturen, die für Bevölkerung und Wirtschaft der Schweiz essenziell sind, besser gegen Ausfälle aller Art schützen. Auch die wichtigsten elektronischen Daten von Bund, Kantonen und kritischen Infrastrukturen sollen einen besseren Schutz gegen Cyberangriffe und Manipulation erhalten. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 entschieden, in Umsetzung zweier überwiesener Motionen die Arbeiten für entsprechende Gesetzesentwürfe voranzutreiben, um die Resilienz und die Datensicherheit kritischer Infrastrukturen zu verbessern.
Förderung der Frühzustellung von Zeitungen und Zeitschriften
Die Frühzustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften soll künftig vergünstigt werden. Dafür stehen neu jährlich 25 Millionen Franken zur Verfügung. Der auf sieben Jahre befristete Ausbau der Presseförderung stärkt die Medienvielfalt in der Schweiz. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision der Postverordnung am 18. Februar 2026 in die Vernehmlassung geschickt.