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MitteilungVeröffentlicht am 1. Dezember 2015

Nationalrat konkretisiert Zahlungsrahmen für Armeebudget

Der Nationalrat hat in der Debatte um die Weiterentwicklung der Armee alle Differenzen zum Ständerat bereinigt – mit einer Ausnahme: Er will weiterhin sechs statt fünf Wiederholungskurse à drei Wochen. Mit der Vorlage eines Bundesbeschlusses konkretisiert er zudem für die Jahre 2017–2020 den Zahlungsrahmen der Armee auf 20 Milliarden Franken.

Mit 142 gegen 7 Stimmen bei 43 Enthaltungen hat der Nationalrat das neue Militärgesetz im zweiten Anlauf verabschiedet. Dabei bereinigte er seine Differenzen zur Armeefinanzierung. Er einigte sich auf Basis von Artikel 148j des Militärgesetzes, wonach «die Bundesversammlung für jeweils vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee beschliesst», mit 141 gegen 30 Stimmen bei 21 Enthaltungen auf einen Bundesbeschluss mit konkretem Zahlungsrahmen. Demnach soll die Armee ihren Finanzbedarf in den Jahren 2017–2020 mit 20 Milliarden Franken decken können. Anträge für einen höheren oder tieferen Zahlungsrahmen blieben chancenlos. In der Sommersession war eine starke Minderheit in der grossen Kammer knapp damit gescheitert, den Zahlungsrahmen mit mindestens 5 Milliarden Franken pro Jahr im Militärgesetz verbindlich zu verankern. Dieser Entscheid führte dazu, dass die Vorlage in der Gesamtabstimmung des Nationalrates durchfiel.

Die Einigung im Nationalrat ist ein Kompromiss zwischen keiner und einer absolut verbindlichen Finanzierungsregelung. Der Bundesbeschluss soll den Bundesrat vorsorglich in die Pflicht nehmen, da die 5 Milliarden Franken pro Jahr jenem Armeebudget entsprechen, für das sich das Parlament bereits mehrmals im Grundsatz ausgesprochen hat. Nach Ansicht des Bundesrates sind aber aufgrund des angespannten Staatshaushaltes in den nächsten Jahren nicht mehr als 4,7 Milliarden Franken pro Jahr finanzierbar.

Mit seinem Bundesbeschluss will der Nationalrat dem VBS zudem eine gewisse Flexibilität ermöglichen. So soll das Departement «während der Budgetierung Umschichtungen zwischen den eigenen Krediten» vornehmen können. Vorgesehen ist, dass der Bundesbeschluss nicht dem Referendum untersteht.

Einlenken bei Kopfstruktur und Ausserdienststellung

In der erneuten Detailberatung der Vorlage hat der Nationalrat seine Beschlüsse, die er vor seiner Gesamtabstimmung in der Sommersession gefällt hatte, mehrheitlich bestätigt. In zwei Punkten lenkt er auf die Position des Ständerates ein. Erstens: Die Kopfstruktur der Armee soll sich in den Chef der Armee unterstützt durch den «Armeestab», das «Kommando Operationen», das «Unterstützungskommando» und das «Kommando Ausbildung» gliedern. Ursprünglich sprach sich die grosse Kammer dafür aus, dass das Heer und die Luftwaffe wieder auf der obersten Organisationsebene stehen sollen. Zweitens: Der Bundesrat soll der Bundesversammlung mit einer Botschaft nicht nur die Ausserdienststellung oder Liquidation von Kampfflugzeugen, sondern auch von grossen Waffensystemen zur Genehmigung unterbreiten müssen.

Noch eine alte und eine neue Differenz

Bezüglich Anzahl Wiederholungskurse hält der Nationalrat an seiner Position fest: Er will sechs WK à drei Wochen. Der Ständerat, der die Änderungen der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee in der Frühjahrs- und Herbstsession beraten hat, will nur fünf Wiederholungkurse à drei Wochen. Somit verbleiben zwischen den Kammern nur noch diese alte Differenz und mit der Vorlage eines Bundesbeschlusses für den Zahlungsrahmen eine neue Differenz. Am Zug ist nun wieder der Ständerat.

Grundlagen und Eckwerte der WEA

Nach Vorgaben der Bundesversammlung muss die Armee kleiner werden. Ziel der Weiterentwicklung der Armee (WEA) ist es, ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Ressourcen, Strukturen und Leistungen herzustellen sowie eine Anpassung an die demografische Entwicklung. Mit der Änderung der Rechtsgrundlagen sollen in erster Linie die im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 und Armeebericht 2010 sowie dem Bundesbeschluss vom 29. September 2011 zum Armeebericht 2010 festgehaltenen Eckwerte rechtlich umgesetzt werden. Die wichtigsten Eckwerte der weiterentwickelten Armee sind: Der Sollbestand wird auf 100‘ 000 Mann reduziert, das Armeebudget mittelfristig auf 5 Milliarden Franken pro Jahr erhöht, die Armee soll grundsätzlich vollständig ausgerüstet werden.