Veröffentlicht am 4. März 2026
Berufsmilitärpilot/in
Als Berufsmilitärpilot/in der Schweizer Armee tragen Sie Verantwortung für den Schutz der Schweiz vor Bedrohungen aus der Luft. Ob im Jet oder im Helikopter – Sie erwarten abwechslungsreiche, teils hochkomplexe Missionen und Einsätze, die hohe Anforderungen an Können, Konzentration und Entscheidungsfähigkeit stellen.

In Krisensituationen sorgen Sie mit schnellem und entschlossenem Handeln für Sicherheit. In Friedenszeiten trainieren Sie realistische Szenarien und nehmen an Übungen sowie Einsätzen im In- und Ausland teil.
Dieser Beruf ist weit mehr als nur Fliegen: Er steht für Teamgeist, Verantwortung und den Schutz unserer Werte und unserer Souveränität. Gesucht sind junge, motivierte Menschen, die in einem anspruchsvollen Selektionsprozess zeigen, dass sie das Potenzial haben, diesen herausfordernden Weg erfolgreich zu gehen.
Ihr Beruf als Militärpilot/in Jet

Der Alltag ist alles andere als Routine: Neben anspruchsvollen Einsätzen im Luftpolizeidienst trainieren Sie regelmässig im In- und Ausland. Dazu gehören unter anderem Nacht- und Tiefflüge, Überschallmissionen sowie Luft-Luft-Betankungen in enger Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Immer wieder nehmen Sie ausserdem an multinationalen Übungen im Ausland teil. Die Anforderungen sind hoch – fachlich wie persönlich. Sie entwickeln Ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiter, bleiben fliegerisch auf Topniveau und stellen sich jeden Tag neuen Herausforderungen. Wenn genau das Sie motiviert, ist dieser Beruf wie für Sie gemacht.
Luftpolizeidienst
Sie überwachen den Schweizer Luftraum rund um die Uhr und reagieren schnell auf ungewöhnliche oder unbefugte Flugbewegungen. Dabei identifizieren und begleiten Sie auffällige oder unbekannte Luftfahrzeuge – sei es bei Funkausfällen, technischen Problemen oder potenziellen Bedrohungen. Im Ernstfall sind Sie mit dem bewaffneten Jet jederzeit einsatzbereit, um die Sicherheit des Luftraums und der Schweiz zu gewährleisten. Ihre permanente Präsenz vermittelt Stärke und wirkt abschreckend.
Luftverteidigung
Als Militärpilot/in Jet gehören Sie zur vordersten Verteidigungslinie des Landes. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf abzuwehren. In Konfliktsituationen bekämpfen Sie feindliche Luftziele und tragen so aktiv zur Wahrung der nationalen Souveränität bei. Mit Ihrem Einsatz schützen Sie Menschen, kritische Infrastruktur und militärische Kräfte gleichermassen.
Erdkampf
Ihr Jet ist ein entscheidendes Mittel, um im Verteidigungsfall Bodentruppen und kritische Infrastruktur aus der Luft zu schützen. Voraussetzung für den Erfolg ist die enge und reibungslose Zusammenarbeit mit allen beteiligten Partnern, damit die Einsatzwirkung optimal entfaltet werden kann.
Ihr Beruf als Militärpilot/in Helikopter

Als Militärpilot/-in Helikopter sind Sie zuständig für den sicheren Transport von Truppen, Spezialeinheiten oder wichtigen Gütern. Dabei trainieren Sie regelmässig mit Bodentruppen und entwickeln essenzielle Fähigkeiten in der taktischen Fliegerei, um im Ernstfall schnell und präzise handeln zu können. Darüber hinaus arbeiten Sie teilweise mit zivilen Partnern zusammen, unterstützen den Grenzschutz oder übernehmen Such- und Rettungseinsätze. Auch bei Friedensmissionen sowie humanitären Einsätzen im In- und Ausland sind Sie im Einsatz. Bereit, Verantwortung zu übernehmen – und abzuheben?
Taktische Übungsmissionen für den Ernstfall
Bei taktischen Trainingsmissionen befördern Sie Menschen oder Material teilweise in sehr geringer Flughöhe, um in Bedrohungssituationen möglichst unentdeckt zu bleiben. Sie nehmen regelmässig an Übungen im In- und Ausland teil, mit dem Ziel, Manöver sowie Einsatztaktikten kontinuierlich zu verbesseren. In enger Zusammenarbeit mit Boden- und Luftstreitkräften trainieren Sie realitätsnahe Szenarien. Dabei setzen Sie verschiedenste Flugverfahren auch unter anspruchsvollen und extremen Bedingungen sicher und präzise um.
Truppen- und Materialtransport
Als Helikopter-Militärpilot/-in gewährleisten Sie den sicheren und effizienten Transport von Truppen und Material. Sie fliegen in unterschiedlichstem Gelände, bei anspruchsvollen Wetterverhältnissen und auch bei Nacht. Ob schweres Gerät, Nachschub oder medizinische Versorgung – Ihr Helikopter ist die entscheidende Verbindung zwischen Einsatzraum und Basis.
Unterstützung ziviler Behörden und humanitäre Einsätze
Neben Ihren militärischen Kernaufgaben unterstützen Sie auch zivile Behörden. Dazu gehören Such- und Rettungseinsätze, Katastrophenhilfe im In- und Ausland sowie Missionen im Rahmen des Grenzschutzes. Dabei arbeiten Sie eng mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zusammen, um Menschen in Notlagen zu helfen – bei Tag wie bei Nacht. Zur Friedensförderung werden Sie zudem einmal jährlich im Kosovo eingesetzt und leisten dort einen wichtigen Beitrag zu Einsätzen der KFOR.










Die Schweizer Luftwaffe hat Massnahmen ergriffen, um die Pilotenausbildung noch attraktiver zu gestalten. Eine verkürzte Ausbildungszeit ermöglicht es den Piloten/innen, früher einsatzbereit zu sein. Darüber hinaus wurde die akademische Ausbildung individualisiert und erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Durch diese Anpassungen erhalten die angehenden Piloten/innen eine effizientere und praxisorientiertere Ausbildung. Die verkürzte Ausbildungszeit ermöglicht es ihnen, schneller ihre Fähigkeiten zu entwickeln und sich auf ihre zukünftigen Einsätze vorzubereiten.
Ab 2026 können sich SPHAIR-Kandidaten/innen, die den Flugkurs mit Militärpiloten-Empfehlung abgeschlossen haben, direkt und ohne lange Wartezeit als Militärpilot/in bewerben.
Die Rekrutierung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein. Neu gilt: Die Rekrutierung kann spätestens bis nach der Eignungsabklärung auf dem PC-7-Simulator erfolgen. Die fliegerische Eignungsabklärung (sechs Wochen PC-7 in Locarno) ist weiterhin nur für Bewerberinnen und Bewerbern mit abverdientem Offiziersgrad möglich.
Ab 2027 werden zur sechswöchigen Fliegerischen Eignungsabklärung nur noch Kandidaten/innen zugelassen, die ihren Praktischen Militärdienst als Offizier vollständig abgeschlossen haben.
Es wird nicht mehr möglich sein, einen Teil des Praktischen Dienstes während der Fliegerischen Eignungsabklärung in der Pilotenschule zu leisten.
Wir empfehlen den Kandidaten ab 2026 den RS Start 1 (Winter) zu absolvieren. Die Fliegerische Eignungsabklärung wird neu in den Kalenderwochen 31 – 36 durchgeführt.
Schritt 1: Eignungsabklärung durch SPHAIR
Damit Sie in die Berufseignungsabklärung für Berufsmilitärpiloten/innen aufgenommen werden, müssen Sie die Eignungsabklärung durch SPHAIR erfolgreich absolvieren.
Im Auftrag des Bundes führt SPHAIR für jungen Menschen mit dem Berufsziel «Pilot/in» eine professionelle Eignungsabklärung durch. Diese beinhaltet ein eintägiges Screening sowie ein zweiwöchiger Flugkurs. Für diejenigen, die Militärpilot/in werden möchten, ist das erfolgreiche Abschliessen des Flugkurses mit Empfehlung «Militärpilot/in» zwingend notwendig.
Nachdem Sie SPHAIR mit der Empfehlung «Militärpilot/in» abgeschlossen haben, können Sie das Bewerbungsformular unter «Dokumente» herunterladen, dieses ausfüllen und an folgende Adresse senden:
Pilotenschule der Luftwaffe
Pilotenauswahl
Base aerea Locarno
CH-6595 Riazzino
Im Anschluss werden Sie für die Berufseignungsabklärung der Luftwaffe aufgeboten:Schritt 2: Berufseignungsabklärung (BEA)
1. Psychologisches Eignungsgespräch (PEG):
Sie nehmen an einem eintägigen Eignungsgespräch mit einem Psychologen vom Fliegerärztlichen Institut teil. Dabei wird Ihre psychologische Eignung überprüft.2. Flugpsychologische Berufseignungsabklärung und medizinische Tauglichkeitsabklärung (FBA):
In einem zweitägigen Verfahren werden Sie einer Berufseignungsabklärung mit Militärpiloten und Psychologen unterzogen. Ausserdem erfolgt eine umfassende medizinische Tauglichkeitsabklärung.3. Simulatorabklärung (SIM)
Bei der Simulatorabklärung werden Sie nach einer Einführung während vier Missionen im PC-7 Simulator von Militärpiloten geprüft und beurteilt. Diese Abklärung dauert fünf Tage und wird auf dem Militärflugplatz in Locarno durchgeführt.4. Rekrutierung
An den Rekrutierungstagen wird Ihre Tauglichkeit geprüft und festgelegt, wann und in welcher Funktion Sie den Militärdienst leisten werden. Je nach Alter kann die Rekrutierung auch während der BEA erfolgen.
5. Militärische Ausbildung
Sie absolvieren die Rekruten-, Unteroffiziers- und Offiziersschule in einem Verband Ihrer Wahl. Dabei bestehen keine Vorgaben betreffend Einteilung und Funktion.
Entscheiden Sie sich bei der Rekrutierung für die Funktion, die Ihnen im Falle des Ausscheidens aus dem Pilotenauswahlverfahren die grösste Motivation auf eine militärische Weiterverwendung bietet.
6. Fliegerische Eignungsabklärung
Nach einer intensiven Ausbildungsphase auf dem PC-7-Flugzeug werden Sie während fünf Missionen auf Ihre fliegerischen Fähigkeiten hin überprüft. Diese Abklärung dauert sechs Wochen.
Schritt 3: Anstellung und Militärpilotenausbildung
Nach erfolgreichem Bestehen sämtlicher Auswahlschritte erhalten Sie einen Anstellungsvertrag als Berufsmilitärpilot-Anwärter/in der Schweizer Luftwaffe. Sie beginnen unmittelbar nach der fliegerischen Eignungsabklärung mit der Ausbildung:
1. Fliegerische Grundausbildung auf PC-7:
Nach dem Bestehen der fliegerischen Auswahl absolvieren die Anwärter/innen eine zehnmonatige fliegerische Grundausbildung auf dem PC-7 Flugzeug. Diese Ausbildung dient unter anderem dazu, über die Zuteilung der Anwärter/innen auf Jet oder Helikopter zu entscheiden.2. Einjährige Linienpiloten-Ausbildung (frozen ATPL):
Nach der fliegerischen Grundausbildung erfolgt eine einjährige Linienpiloten-Ausbildung an einer zivilen Flugschule. Dabei erlangen die Anwärter/innen das sogenannte «frozen ATPL» (Airline Transport Pilot License), welches eine Voraussetzung für den kommerziellen Flugbetrieb ist.3. Fliegerische Weiterausbildung:
Die fliegerische Weiterausbildung dauert zwei Jahre und wird auf verschiedenen Flugzeugtypen durchgeführt. Jet-Piloten/innen absolvieren die Weiterausbildung auf PC-7, PC-21 und F/A-18 Flugzeugen. Helikopter-Piloten/innen absolvieren ihre Weiterausbildung auf dem EC-635 Helikopter.4. Brevetierung:
Abschluss der Grund- und Spartenausbildung in der Pilotenschule und Brevetierung zum Berufsmilitärpiloten/in.Schritt 4: Arbeitsalltag
Einsatz in Flieger- oder Lufttransportstaffeln:
Nach der Brevetierung werden die Militärpiloten/innen in den Flieger- oder Lufttransportstaffeln eingesetzt, wo sie praktische Erfahrung sammeln und ihre militärischen Aufgaben wahrnehmen.Bezahlte akademische Ausbildung:
Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben die Berufsmilitärpiloten/innen die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt eine bezahlte akademische Ausbildung zu absolvieren. Diese Ausbildung wird je nach Bedarf der Luftwaffe sowie nach Eignung und Neigung der Piloten/innen individuell im Rahmen der Laufbahnplanung festgelegt.- Einsatz als Berufsmilitärpilot/in auf F/A-18 oder Cougar/Super Puma
- Anerkannte Berufspiloten-Lizenz (CPL/IR) mit ATPL(A) Theorie und MCC Kurs: Dies bedeutet, dass die Ausbildung zum Berufspiloten internationalen Standards entspricht und unsere Piloten/innen eine umfassende theoretische Ausbildung erhalten.
- Zusätzliche ATPL(H) Theorie für Helikopterpiloten/innen: Während ihrer Ausbildung absolvieren Helikopterpiloten/innen die theoretische Ausbildung der zivilen ATPL(H) Lizenz.
- Vielfältige Arbeitsinhalte in einzigartigem Umfeld, selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten mit modernen Systemen, attraktive Karrieremöglichkeiten. Zusätzlich wird die Ausbildung vom Arbeitgeber finanziert, was für die die Pilotenanwärter/innen eine finanzielle Entlastung darstellt.
- Kontinuierliche Einsatz- und Laufbahnplanung, Einsätze und Ausbildungen im In- und Ausland Vertrauensarbeitszeit (die Arbeitszeit richtet sich nach dienstlichem Bedarf), bei ausserordentlicher Belastung Ausgleich durch Freizeit; zusätzlich sieben Kompensationstage.
- Zeitgemässe Spesen und Zulagen für Dienstreisen, Entschädigung für Unterkunft am Arbeitsort, Umzugskosten und Nachtarbeit.
- Im Rahmen der Laufbahnplanung besteht die Möglichkeit, je nach Neigung der Piloten/innen und Bedarf der Luftwaffe, ein Bachelor-Studium oder möglicherweise einen Master of Advanced Studies zu absolvieren. Dadurch können sich Piloten/innen weiterentwickeln und zusätzliche Qualifikationen erwerben.
Sie können sich als Berufsmilitärpilot/in bewerben, wenn Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
Vor der Anmeldung:
- Staatsbürgerschaft: Sie müssen Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger sein.
- Einwandfreier Leumund: Sie müssen über einen einwandfreien Ruf verfügen und dürfen keine Vorstrafen haben.
- Bereitschaft für Einsätze im Ausland: Sie müssen bereit sein, im Ausland Einsätze durchzuführen.
- SPHAIR-Zertifikat: Sie müssen einen SPHAIR Kurs erfolgreich mit der Empfehlung Militärpilot abgeschlossen haben. In Ausnahmefällen ist ein Einstieg ohne SPHAIR-Zertifikat möglich.
Vor der Anstellung:
- Sprachkenntnisse: Sie müssen Kenntnisse einer zweiten Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) haben. Ein gutes Verständnis der gesprochenen deutschen Sprache sowie Englisch wird ebenfalls vorausgesetzt.
- Schulabschluss: Sie müssen entweder eine abgeschlossene gymnasiale Maturität, Berufsmaturität oder Fachmaturität mit Passarelle vorweisen.
- Körperliche Voraussetzungen: Sie müssen eine Mindestkörpergrösse von 160 cm und eine maximale Körpergrösse von 195 cm haben.
- Fliegerische, psychologische und medizinische Tauglichkeit: Sie müssen fliegerisch, psychologisch und medizinisch tauglich sein, um die Anforderungen der Tätigkeit als Berufsmilitärpilot/in zu erfüllen. Dies wird im Auswahlverfahren überprüft.
- Sehschärfe: Schwache Sehhilfen sind grundsätzlich möglich, werden jedoch im Fliegerärztlichen Institut individuell abgeklärt. Seit 2026 werden zudem auch Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die eine Laseroperation an den Augen durchgeführt haben. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der FAQ.
- Abverdienen des Offiziersgrades: Sie müssen das Abverdienen des Offiziersgrades abgeschlossen haben.
- Sportliche Leistungsfähigkeit: Berufsmilitärpiloten und Berufsmilitärpilotinnen müssen gesund und sportlich leistungsfähig sein. Es empfiehlt sich daher, je nach aktuellen Fitnessstand, sich ausreichend auf die Sportprüfung vorzubereiten. Zu Beginn der fliegerischen Eignungsabklärung (ab 2026) sind die folgenden Limiten zu erfüllen:
12 Minuten Lauf 2400m
300m Schwimmen 30 Minuten ohne Hilfsmittel - Berufs- und fliegerische Eignungsabklärung: Sie müssen die Berufs- und fliegerische Eignungsabklärung erfolgreich bestanden haben
- Straf- und Betreibungsregister: Ihr Straf- und Betreibungsregister darf keine Einträge aufweisen.
- Anstellung vor dem 26. Geburtstag: Sie müssen bei der Luftwaffe vor Ihrem 26. Geburtstag angestellt werden.
Die Arbeitsorte eines Berufsmilitärpiloten/in befinden sich in der ganzen Schweiz und teilweise im Ausland. Vorwiegend an Standorten mit Militärflugplätzen.
Für Ihre berufliche Entwicklung stehen Ihnen verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten im In- und Ausland zur Verfügung. Diese bereiten Sie auf höhere Positionen vor. Zusätzlich haben Sie die Chance, an internationalen Einsätzen teilzunehmen.
Nach Ihrer Ausbildung werden Sie als Militärpilot/in in Flieger- oder Lufttransportstaffeln eingesetzt. Später besteht die Möglichkeit, je nach Bedarf der Luftwaffe und Ihren Fähigkeiten und Interessen, eine akademische Ausbildung zu absolvieren. Dies geschieht im Rahmen einer individuellen Karriereplanung.
Häufig gestellte Fragen
Fragen bezüglich Voraussetzungen
Um eine Militärpilotenausbildung bei der Luftwaffe zu absolvieren, müssen Sie vor Ihrem 26. Geburtstag angestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Auswahlschritte, schulischen Ausbildungen (Matura, Berufsmatura oder Fachmatura mit Passarelle) und die Offiziersausbildung abgeschlossen sein.
Ab 2026 besteht jedoch die Möglichkeit, die Sehwerte durch eine Laseroperation zu korrigieren. Nach dem Eingriff können Sie einen Antrag auf eine erneute Augenuntersuchung beim Fliegerärztlichen Institut (FAI) stellen. Erfüllen Sie danach alle medizinischen Vorgaben, können Sie sich für die fliegerische Berufseignungsabklärung der Luftwaffe bewerben.
Scheiden Sie erst während der fliegerischen Berufseignungsabklärung aufgrund der Augenanforderungen aus, ist ebenfalls eine Laseroperation möglich. Bestehen Sie anschliessend eine erneute medizinische Untersuchung, können Sie beantragen, den Selektionsprozess fortzusetzen.
Zuständigkeit und Verantwortung
Die medizinische Beurteilung erfolgt ausschliesslich durch das Fliegerärztliche Institut (FAI) in Dübendorf. Kosten und Risiken einer Laseroperation tragen Sie selbst. SPHAIR, die Luftwaffe und das FAI übernehmen keine Verantwortung für den Erfolg der Operation. Eine Laseroperation garantiert keinen positiven Ausgang im Selektionsverfahren.
Anträge und Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
Voraussetzungen für eine zulässige Laserkorrektur
Eine Augenlaseroperation ist nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Mindestalter: 20 JahreMaximale Fehlsichtigkeit vor dem Eingriff:
–5 / +3 Dioptrien
Zylinder (Astigmatismus) max. 3 Dioptrien
Hornhautdicke postoperativ mindestens 450 µmDer Antrag kann frühestens 6 Monate nach der Operation erfolgen, inklusive vollständiger augenärztlicher Berichte vor und nach dem Eingriff sowie aller Kontrolluntersuchungen. Der Eingriff erfolgt freiwillig (nicht durch das FAI angeordnet). Das Auge ist ansonsten gesund.
Eine Vorabklärung mit dem FAI ist zwingend erforderlich:
Kontakt: airforcepilot@vtg.admin.chIhre fliegerischen Leistungen im SPHAIR-Flugkurs erfüllen die Anforderungen für BMP.
Keine Wiedererwägung möglich für Kandidatinnen und Kandidaten, die vor dem 01.01.2026 aufgrund der Augenvorgaben aus dem Auswahlprozess ausgeschieden sind
Um Berufsmilitärpilotin zu werden, gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für Männer. Als Frau müssen Sie sich freiwillig für den Militärdienst bei der Militärdirektion Ihres Wohnkantons anmelden. Wichtige Informationen und Unterlagen erhalten Sie bei der Dienststelle «Sicherheit ist auch weiblich»; Telefon +41 58 464 12 35.
Für detaillierte Informationen über Ihre Chancen können Sie sich auch bei SPHAIR beraten lassen.
Es ist wichtig zu beachten: Wenn Sie die Rekrutierung bereits vor der Bewerbung als Pilotanwärterin abgeschlossen haben und anschliessend die Berufseignungsabklärung der Luftwaffe nicht bestehen, sind Sie verpflichtet, die Rekrutenschule zu absolvieren.
Fragen zum Bewerbungsprozess
1. Psychologisches Eignungsgespräch (PEG): An einem Tag findet ein Gespräch statt, bei dem Ihre psychologische Eignung für die Ausbildung als Berufsmilitärpilot beurteilt wird. Es wird auch abgeklärt, ob Ihre Sehstärke und das Farbsehen den Anforderungen entsprechen.
2. Flugpsychologische Berufseignungsabklärung und medizinische Tauglichkeitsabklärung (FBA): Diese Abklärung dauert normalerweise zwei Tage und beinhaltet Untersuchungen und Tests, um Ihre flugpsychologische und medizinische Eignung für den Pilotenberuf zu bewerten.
3. Simulatorabklärung (SIM): Diese Abklärung dauert eine Woche und beinhaltet die Durchführung von Flugsituationen im PC-7 Simulator. Dabei wird Ihre Fähigkeit beurteilt, mit fliegerischen Aufgaben und Stresssituationen umzugehen.
Die Berufseignungsabklärung wird in der Regel innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen. Sie dient dazu, Ihre Eignung und Fähigkeiten für die Ausbildung und den Beruf Militärpiloten/in zu überprüfen.
Sobald Sie den SPHAIR-Kurs mit der Empfehlung als Militärpilot/in abgeschlossen haben, können Sie sich bewerben. Hierfür verwenden Sie bitte das Bewerbungsformular, das Sie im Downloadbereich finden.
Eine abgeschlossene gymnasiale Matura, Berufsmatura oder Fachmatura mit Passarelle ist erforderlich, um sich für eine Ausbildung als Berufsmilitärpilot zu bewerben, da es sich um einen anspruchsvollen und hochspezialisierten Beruf handelt.
Je nach Funktion der Berufsmilitärpiloten/innen ist eine höhere akademische Ausbildung, in Form eines Bachelor-Studiums oder eines Master of Advanced Studies, in der Laufbahnplanung vorgesehen. Dies dient dazu, die Bewerber für vielfältige Verwendungen innerhalb der Armee vorzubereiten, je nach individuellen Fähigkeiten und Interessen. Eine solide schulische und akademische Ausbildung stellt sicher, dass die Pilotinnen und Piloten über das erforderliche Wissen und die Qualifikationen verfügen, um den komplexen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden.
Nein, es ist nicht möglich, sich als Militärpilot zu bewerben, wenn man zwar eine gültige Fluglizenz erworben, den SPHAIR-Flugkurs jedoch ohne Empfehlung als Militärpilot abgeschlossen hat. Gemäss Artikel 16 der «Verordnung VBS über die Angehörigen des militärischen Flugdienstes» werden Personen, die im Rahmen von SPHAIR keine Empfehlung als Militärpilot/in erhalten haben, nicht zur Militärpilotenausbildung zugelassen.
Ja, Sie können sich trotz fehlendem SPHAIR-Kurs bei der Luftwaffe bewerben. Allerdings ist es erforderlich, dass Sie über eine gültige Fluglizenz verfügen, um sich als Berufsmilitärpilot zu bewerben. Es wird empfohlen, Kontakt mit der Luftwaffe aufzunehmen, um sich beraten zu lassen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren zu erhalten. Die zuständigen Stellen werden Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen das weitere Vorgehen erläutern.
Ja, es ist möglich. Sie haben die Möglichkeit, sich für die SPHAIR-Kurse anzumelden, auch wenn Sie Ihren Militärdienst (zB. als Durchdiener) bereits beendet haben. Grundsätzlich können Sie sich im Alter von 17 bis 22 Jahren bei SPHAIR anmelden. Das SPHAIR-Screening muss zwingend vor dem 23. Geburtstag (für brevetierte Offiziere vor dem 24.) erfolgen, ansonsten werden Sie nicht mehr zu SPHAIR zugelassen.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass Screeningtermine zum Teil mehr als einen Monat im Voraus gebucht werden müssen.
Nein, das ist leider nicht möglich. Wenn Sie sich mit einer gültigen Fluglizenz direkt als Militärpilot bewerben, verzichten Sie ausdrücklich auf eine künftige Teilnahme an einem SPHAIR-Flugkurs.
Es besteht jedoch die Möglichkeit für Inhaber von Segelfluglizenzen (nicht jedoch von Motorfluglizenzen), vor ihrer Anmeldung zur Militärpilotenselektion einen Experienced SPHAIR-Kurs zu absolvieren, sofern sie dies wünschen.
Wenn Sie als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer Interesse an einer Berufsmilitärpilotenausbildung haben, ist es erforderlich, dass sie einen SPHAIR-Kurs, die Rekrutierung und eine Offiziersausbildung bei der Schweizer Armee abschliessen. Um weitere Informationen und Anweisungen zum Vorgehen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich beim Schweizerischen Konsulat in Ihrem Land zu erkundigen. Dort werden Ihnen Informationen für den Militärdienst und für die Offiziersausbildung bei der Schweizer Armee zur Verfügung gestellt.
Fragen zum Beruf Militärpilot
Nach Abschluss der Ausbildung bei der Luftwaffe und Brevetierung zum Berufsmilitärpiloten/in besteht eine vertragliche Verpflichtung, für mindestens vier Jahre bei der Luftwaffe zu arbeiten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den hohen Kosten und der intensiven Ausbildung, die für die Berufsmilitärpilotenausbildung erforderlich sind. Während dieser Zeit wird erwartet, dass der Militärpilot/in seinen Dienst bei der Luftwaffe leistet.
Wenn Sie Ihre Stelle als Berufsmilitärpilot vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Verpflichtungsdauer kündigen, sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Da die Ausbildung zum Berufsmilitärpiloten oder Berufsmilitärpilotin mit erheblichen Kosten verbunden ist, hat die Luftwaffe ein berechtigtes Interesse an einer langfristigen Bindung ihrer Piloten.
Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts. Dies bedeutet, dass ein Teil der Ausbildungskosten «pro rata temporis» (anteilig entsprechend der bisherigen Dienstzeit) an die Luftwaffe zurückgezahlt werden muss.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details und Regelungen in Bezug auf eine vorzeitige Kündigung und die damit verbundenen Kosten im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt werden. Es wird empfohlen, sich bei Fragen zur vorzeitigen Kündigung direkt an die zuständige Stelle der Luftwaffe zu wenden, um spezifische Informationen und Beratung zu erhalten.
Fragen zum Militärdienst
Um die fliegerische Eignungsabklärung (6 Wochen Locarno) absolvieren zu können, muss der praktische Dienst als Leutnant ab 2027 vollständig abgeschlossen sein. Wir empfehlen Ihnen, eine Rekrutenschule mit dem Start 1 (Januar) zu wählen. Wenn Sie sich für einen anderen Starttermin entscheiden, kann es zu grösseren Wartezeiten zwischen dem Abschluss Ihrer Offiziersausbildung und dem Beginn der fliegerischen Eignungsabklärung kommen.
Es wird empfohlen, die Rekrutierung so durchzuführen, dass vor dem Start der Winter-Rekrutenschule im Januar genügend Zeit für die Berufseignungsabklärung eingeplant werden kann.
Bitte geben Sie diese Information beim Orientierungstag der Armee bekannt. Die verschiedenen Selektionsschritte, einschliesslich der Simulatorabklärung, erstrecken sich in der Regel über mindestens ein halbes Jahr. Sobald Sie die SPHAIR-Ausbildung mit Empfehlung Militärpilot abgeschlossen haben, können Sie sich bewerben.
Es ist auch möglich, den Militärdienst vor dem SPHAIR-Kurs zu absolvieren. Grundsätzlich kann das SPHAIR-Screening zwischen dem 17. und dem 23. Geburtstag absolviert werden. Für Offiziere wird die Frist sogar bis vor den 24. Geburtstag verlängert. Nach Abschluss des Biografischen Fragebogens (nach der initialen Registrierung) haben Sie 18 Monate Zeit, das eintägige Screening am Fliegerärztlichen Institut (FAI) in Dübendorf zu absolvieren und sich für das zweiwöchige Pilotenpraktikum an einer Flugschule anzumelden.
Sie haben die freie Wahl und verschiedene Möglichkeiten, Ihren Militärdienst auch in einer anderen Einheit zu leisten. Es gibt keine spezifischen Vorgaben bezüglich der Funktion, die Sie wählen können.
Um detaillierte Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die Website www.miljobs.ch zu besuchen. Dort finden Sie eine umfassende Auswahl an Militärjobs und können sich über die Anforderungen und Optionen informieren, die Ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen.
Als Student, der sich für eine militärische Laufbahn interessiert, empfehlen wir Ihnen, den Militärdienst (RS) und die Offiziersausbildung unmittelbar nach dem Abschluss Ihrer Matura zu absolvieren. Durch den frühen Einstieg in die militärische Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, frühzeitig über Ihre Erfolgschancen informiert zu werden und verschiedene Optionen zu erkunden.
Die Offiziersausbildung bietet Ihnen die Grundlage für eine anspruchsvolle militärische Laufbahn und eröffnet Ihnen verschiedene Karrieremöglichkeiten innerhalb der Streitkräfte. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten in Ihrer gewünschten Laufbahn zu informieren, um Ihre Entscheidung entsprechend treffen zu können.
Bitte beachten Sie, dass eine militärische Laufbahn von persönlichen Interessen, Fähigkeiten und Zielen abhängt. Es ist daher hilfreich, sich frühzeitig zu informieren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und die bestmögliche Laufbahn für Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu wählen.
Kontakte
Wenden Sie sich direkt an das Fliegerärztliche Institut.
Fliegerärztliches Institut
Bettlistrasse 16
8600 DübendorfTel: +41 58 460 25 19
Öffnungszeiten: Mo – Fr: 08.00 – 11.00 / 13.30 – 16.00
Wenden Sie sich direkt an das SPHAIR-Team.
SPHAIR
c/o Aero-Club der Schweiz
Maihofstrasse 76
6006 LuzernTelefon +41 41 375 01 06
Mail info@sphair.chMo, Mi, Do: 08.00 – 11.30 / Mo-Fr 13.30 – 17.00
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