Veröffentlicht am 18. April 2024
Berufsmilitärpilot/in
Sie interessieren sich für die Luftfahrt und den Pilotenberuf? Sie übernehmen gerne Verantwortung und suchen einen abwechslungsreichen und spannenden Berufsalltag? Dann könnte eine militärische Laufbahn als Berufsmilitärpilot/in genau das Richtige für Sie sein!

Berufsmilitärpiloten und Berufsmilitärpilotinnen der Schweizer Luftwaffe fliegen Kampfflugzeuge, Helikopter oder Transportflugzeuge im Dienste der Schweiz. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Verteidigung des Landes, der Überwachung des Luftraums und der Unterstützung von nationalen und internationalen Missionen. Ihre Fähigkeiten, ihr Training und ihre Einsatzbereitschaft tragen wesentlich zur Sicherheit und Verteidigung des Landes bei.
Jetpiloten/innen spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz und der Souveränität unseres nationalen Luftraums. Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr, stehen sie im Dienst, um die Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung zu gewährleisten. Ihr Berufsalltag ist alles andere als gewöhnlich - er ist geprägt von vielfältigen Missionen.
Neben dem Luftpolizeidienst erwarten unsere Piloten/innen spannende Trainingsmissionen sowohl im In- als auch im Ausland. Diese beinhalten Luft-Luftbetankung, Nachtflüge, Überschallflüge, Erdkampf und Übungen mit anderen Nationen. Jeder Tag bringt neue Herausforderungen und hält ein aufregendes Abenteuer bereit.
Unsere Jetpiloten/innen sind hochqualifiziert und bestens ausgebildet, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Sie sind stolz darauf, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen einzusetzen, um die Sicherheit unserer Nation zu gewährleisten.
Helikopterpiloten/innen der Luftwaffe sind rund um die Uhr für verschiedene Einsätze im In- und Ausland verfügbar. Sie spielen eine wichtige Rolle in Transportmissionen, Katastrophenhilfe, Such- und Rettungsflügen und vielem mehr. Ihr Einsatzgebiet ist vielfältig und ihre Aufgaben reichen von der Beförderung von Soldaten bis hin zu VIPs, dem Transport verschiedenster Materialien als Innen- und Aussenlast, dem Einsatz im «Search and Rescue»-Dienst, der Brandbekämpfung, Unterstützung des Grenzwachkorps und der Polizei bis hin zu Friedensmissionen und humanitären Einsätzen weltweit.

Helikopterpiloten/innen sind hochqualifiziert und erfahren. Sie stehen bereit, um in jeder Situation schnell und effizient zu handeln. Ob es darum geht, Menschenleben zu retten, wichtige Güter zu transportieren oder in Notfällen zu helfen. Sie sind darauf vorbereitet, den Anforderungen gerecht zu werden.
Die Schweizer Luftwaffe hat Massnahmen ergriffen, um die Pilotenausbildung noch attraktiver zu gestalten. Eine verkürzte Ausbildungszeit ermöglicht es den Piloten, früher einsatzbereit zu sein. Darüber hinaus wurde die akademische Ausbildung individualisiert und erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Durch diese Anpassungen erhalten die angehenden Piloten eine effizientere und praxisorientiertere Ausbildung. Die verkürzte Ausbildungszeit ermöglicht es ihnen, schneller ihre Fähigkeiten zu entwickeln und sich auf ihre zukünftigen Einsätze vorzubereiten.
Ab 2027 werden zur sechswöchigen Fliegerischen Eignungsabklärung nur noch Kandidaten zugelassen, die ihren Praktischen Militärdienst als Offizier vollständig abgeschlossen haben.
Es wird nicht mehr möglich sein, einen Teil des Praktischen Dienstes während der Fliegerischen Eignungsabklärung in der Pilotenschule zu leisten.
Wir empfehlen den Kandidaten ab 2026 den RS Start 1 (Winter) zu absolvieren.
Die Fliegerische Eignungsabklärung wird neu in den Kalenderwochen 31 – 36 durchgeführt.Auswahlprozess
2 Tage Rekrutierung
8 Tage Berufseignungsabklärung
(PEG 1 Tag / FBA 2 Tage / SIM 5 Tage)Militärdienst (RS, UOS, OS)
Praktischer Dienst als Offizier vollständig abgeschlossen6 Wochen Fliegerische Eignungsabklärung
- Einsatz als Berufsmilitärpilot/in auf F/A-18 oder Cougar/Super Puma
- International anerkannte Berufspiloten-Lizenz (CPL/IR) mit ATPL(A) Theorie und MCC Kurs: Dies bedeutet, dass die Ausbildung zum Berufspiloten internationalen Standards entspricht und unsere Piloten/innen eine umfassende theoretische Ausbildung erhalten.
- Zusätzliche ATPL(H) Theorie für Helikopterpiloten/innen: Während ihrer Ausbildung absolvieren Helikopterpiloten/innen die theoretische Ausbildung der zivilen ATPL(H)-Lizenz.
- Vielfältige Arbeitsinhalte in einzigartigem Umfeld, selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten mit modernen Systemen, attraktive Karrieremöglichkeiten. Zusätzlich wird die Ausbildung vom Arbeitgeber finanziert, was für die die Pilotenanwärter/innen eine finanzielle Entlastung darstellt.
- Kontinuierliche Einsatz- und Laufbahnplanung, Einsätze und Ausbildungen im In- und Ausland Vertrauensarbeitszeit (die Arbeitszeit richtet sich nach dienstlichem Bedarf), bei ausserordentlicher Belastung Ausgleich durch Freizeit; zusätzlich sieben Kompensationstage
- Zeitgemässe Spesen und Zulagen für Dienstreisen, Entschädigung für Unterkunft am Arbeitsort, Umzugskosten und Nachtarbeit
- Im Rahmen der Laufbahnplanung besteht die Möglichkeit, je nach Neigung der Piloten/innen und Bedarf der Luftwaffe, ein Bachelor-Studium oder möglicherweise einen Master of Advanced Studies zu absolvieren. Dadurch können sich Piloten/innen weiterentwickeln und zusätzliche Qualifikationen erwerben.
Damit Sie als Berufsmilitärpilot/in angestellt werden können, müssen Sie die folgenden Auswahlschritte erfolgreich absolvieren:
Berufseignungsabklärung (BEA)
1. Psychologisches Eignungsgespräch (PEG):
Sie nehmen an einem eintägigen Eignungsgespräch mit einem Psychologen vom Fliegerärztlichen Institut teil. Dabei wird Ihre psychologische Eignung überprüft.2. Flugpsychologische Berufseignungsabklärung und medizinische Tauglichkeitsabklärung (FBA):
In einem zweitägigen Verfahren werden Sie einer Berufseignungsabklärung mit Militärpiloten und Psychologen unterzogen. Ausserdem erfolgt eine umfassende medizinische Tauglichkeitsabklärung.3. Simulatorabklärung (SIM)
Bei der Simulatorabklärung werden Sie nach einer Einführung während vier Missionen im PC-7 Simulator von Militärpiloten geprüft und beurteilt. Diese Abklärung dauert fünf Tage und wird auf dem Militärflugplatz in Locarno durchgeführt.Militärische Ausbildung
Sie absolvieren die Rekruten-, Unteroffiziers- und Offiziersschule in einem Verband Ihrer Wahl. Dabei bestehen keine Vorgaben betreffend Einteilung und Funktion.
Entscheiden Sie sich bei der Rekrutierung für die Funktion, die Ihnen im Falle des Ausscheidens aus dem Pilotenauswahlverfahren die grösste Motivation auf eine militärische Weiterverwendung bietet.
Fliegerische Eignungsabklärung
Nach einer intensiven Ausbildungsphase auf dem PC-7-Flugzeug werden Sie während fünf Missionen auf Ihre fliegerischen Fähigkeiten hin überprüft.
Dieser Abschnitt dauert sechs Wochen.Anstellung bei der Luftwaffe
Nach erfolgreichem Bestehen sämtlicher Auswahlschritte erhalten Sie einen Anstellungsvertrag als Berufsmilitärpilot-Anwärter/in der Schweizer Luftwaffe. Sie beginnen unmittelbar nach der fliegerischen Eignungsabklärung mit der Ausbildung.
Fliegerische Grundausbildung auf PC-7: Nach dem Bestehen der fliegerischen Auswahl absolvieren die Anwärter/innen eine zehnmonatige fliegerische Grundausbildung auf dem PC-7 Flugzeug. Diese Ausbildung dient unter anderem dazu, über die Zuteilung der Anwärter/innen auf Jet oder Helikopter zu entscheiden.
Einjährige Linienpiloten-Ausbildung (frozen ATPL): Nach der fliegerischen Grundausbildung erfolgt eine einjährige Linienpiloten-Ausbildung an einer zivilen Flugschule. Dabei erlangen die Anwärter/innen das sogenannte «frozen ATPL» (Airline Transport Pilot License), welches eine Voraussetzung für den kommerziellen Flugbetrieb ist.
Fliegerische Weiterausbildung: Die fliegerische Weiterausbildung dauert zwei Jahre und wird auf verschiedenen Flugzeugtypen durchgeführt. Jet-Piloten/innen absolvieren die Weiterausbildung auf PC-7, PC-21 und F/A-18 Flugzeugen. Helikopter-Piloten/innen absolvieren ihre Weiterausbildung auf dem EC-635 Helikopter.
Brevetierung: Abschluss der Grund- und Spartenausbildung in der Pilotenschule und Brevetierung zum Berufsmilitärpiloten/in.
Einsatz in Flieger- oder Lufttransportstaffeln: Nach der Brevetierung werden die Militärpiloten/innen in den Flieger- oder Lufttransportstaffeln eingesetzt, wo sie praktische Erfahrung sammeln und ihre militärischen Aufgaben wahrnehmen.
Bezahlte akademische Ausbildung: Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben die Berufsmilitärpiloten/innen die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt eine bezahlte akademische Ausbildung zu absolvieren. Diese Ausbildung wird je nach Bedarf der Luftwaffe sowie nach Eignung und Neigung der Piloten/innen individuell im Rahmen der Laufbahnplanung festgelegt.
Sie können sich als Berufsmilitärpilot/in bewerben, wenn Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
Vor der Anmeldung:
- Staatsbürgerschaft: Sie müssen Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger sein.
- Einwandfreier Leumund: Sie müssen über einen einwandfreien Ruf verfügen und dürfen keine Vorstrafen haben.
- Bereitschaft für Einsätze im Ausland: Sie müssen bereit sein, im Ausland Einsätze durchzuführen.
- SPHAIR-Zertifikat: Sie müssen einen SPHAIR Kurs erfolgreich mit der Empfehlung Militärpilot abgeschlossen haben. In Ausnahmefällen ist ein Einstieg ohne SPHAIR-Zertifikat möglich.
- Militärdiensttauglichkeit: Sie müssen für den Militärdienst tauglich sein und die Rekrutierung abgeschlossen haben. Frauen haben die Möglichkeit, die militärische Rekrutierung erst nach dem dritten Selektionsschritt (Simulator) zu absolvieren und müssen sich zu diesem Zeitpunkt für den Militärdienst entscheiden.
Vor der Anstellung:
- Sprachkenntnisse: Sie müssen Kenntnisse einer zweiten Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) haben. Ein gutes Verständnis der gesprochenen deutschen Sprache sowie Englisch wird ebenfalls vorausgesetzt.
- Schulabschluss: Sie müssen entweder eine abgeschlossene gymnasiale Maturität, Berufsmaturität oder Fachmaturität mit Passarelle vorweisen.
- Körperliche Voraussetzungen: Sie müssen eine Mindestkörpergrösse von 160 cm und eine maximale Körpergrösse von 195 cm haben.
- Fliegerische, psychologische und medizinische Tauglichkeit: Sie müssen fliegerisch, psychologisch und medizinisch tauglich sein, um die Anforderungen der Tätigkeit als Berufsmilitärpilot/in zu erfüllen. Dies wird im Auswahlverfahren überprüft.
- Sehschärfe: Schwache Sehhilfen sind möglich, werden jedoch im Fliegerärztlichen Institut abgeklärt
- Abverdienen des Offiziersgrades: Sie müssen das Abverdienen des Offiziersgrades abgeschlossen haben. Die fliegerische Eignungsabklärung kann während des Militärdienstes erfolgen, muss jedoch mit dem entsprechenden Schulkommando abgesprochen werden.
- Sportliche Leistungsfähigkeit: Berufsmilitärpiloten und Berufsmilitärpilotinnen müssen gesund und sportlich leistungsfähig sein. Es empfiehlt sich daher, je nach aktuellen Fitnessstand, sich ausreichend auf die Sportprüfung vorzubereiten. Zu Beginn der fliegerischen Eignungsabklärung (ab 2026) sind die folgenden Limiten zu erfüllen:
12 Minuten Lauf 2400m
300m Schwimmen 30 Minuten ohne Hilfsmittel - Berufs- und fliegerische Eignungsabklärung: Sie müssen die Berufs- und fliegerische Eignungsabklärung erfolgreich bestanden haben
- Straf- und Betreibungsregister: Ihr Straf- und Betreibungsregister darf keine Einträge aufweisen.
- Anstellung vor dem 26. Geburtstag: Sie müssen bei der Luftwaffe vor Ihrem 26. Geburtstag angestellt werden.
Die Arbeitsorte eines Berufsmilitärpiloten/in befinden sich in der ganzen Schweiz und teilweise im Ausland. Vorwiegend an Standorten mit Militärflugplätzen.
Für Ihre berufliche Entwicklung stehen Ihnen verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten im In- und Ausland zur Verfügung. Diese bereiten Sie auf höhere Positionen vor. Zusätzlich haben Sie die Chance, an internationalen Einsätzen teilzunehmen.
Nach Ihrer Ausbildung werden Sie als Militärpilot/in in Flieger- oder Lufttransportstaffeln eingesetzt. Später besteht die Möglichkeit, je nach Bedarf der Luftwaffe und Ihren Fähigkeiten und Interessen, eine akademische Ausbildung zu absolvieren. Dies geschieht im Rahmen einer individuellen Karriereplanung.
Bewerbungsformular
Berufsmilitärpiloten und Berufsmilitärpilotinnen
PDF798.50 kB1. Mai 2025
Broschüre Militärpilot Helikopter
Militärpilot Helikopter
PDF1.99 MB15. Mai 2017
Broschüre Militärpilot Jet
Ready for the mission Jetpilot
PDF1.83 MB15. Mai 2017
Wie werde ich Militärpilot/in
Berufsbild Militärpilot/in
PDF1.49 MB24. April 2018
Häufig gestellte Fragen
Fragen bezüglich Voraussetzungen
Um eine Militärpilotenausbildung bei der Luftwaffe zu absolvieren, müssen Sie vor Ihrem 26. Geburtstag angestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Auswahlschritte, schulischen Ausbildungen (Matura, Berufsmatura oder Fachmatura mit Passarelle) und die Offiziersausbildung abgeschlossen sein.
Wenn Sie als Brillenträger die Anforderungen bezüglich Sehschärfe für Militärpiloten nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit einer Anstellung leider nicht, selbst wenn Sie eine Augenoperation (Laseroperation) durchführen lassen. Dies liegt daran, dass die medizinischen Langzeiterfahrungen bezüglich Laseroperationen bei der Luftwaffe noch nicht ausreichend vorhanden sind. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse ist eine Ausbildung bei der Luftwaffe für Personen, die eine Augenoperation hatten, nicht möglich.
Um Berufsmilitärpilotin zu werden, gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für Männer. Als Frau müssen Sie sich freiwillig für den Militärdienst bei der Militärdirektion Ihres Wohnkantons anmelden. Wichtige Informationen und Unterlagen erhalten Sie bei der Dienststelle «Sicherheit ist auch weiblich»; Telefon +41 58 464 12 35.
Für detaillierte Informationen über Ihre Chancen können Sie sich auch bei SPHAIR beraten lassen. Frauen haben die Möglichkeit, die Rekrutierung erst nach der Berufseignungsabklärung zu absolvieren.
Es ist wichtig zu beachten: Wenn Sie die Rekrutierung bereits vor der Bewerbung als Pilotanwärterin abgeschlossen haben und anschliessend die Berufseignungsabklärung der Luftwaffe nicht bestehen, sind Sie verpflichtet, die Rekrutenschule zu absolvieren.
Fragen zum Bewerbungsprozess
1. Psychologisches Eignungsgespräch (PEG): An einem Tag findet ein Gespräch statt, bei dem Ihre psychologische Eignung für die Ausbildung als Berufsmilitärpilot beurteilt wird.
2. Flugpsychologische Berufseignungsabklärung und medizinische Tauglichkeitsabklärung (FBA): Diese Abklärung dauert normalerweise zwei Tage und beinhaltet Untersuchungen und Tests, um Ihre flugpsychologische und medizinische Eignung für den Pilotenberuf zu bewerten.
3. Simulatorabklärung (SIM): Diese Abklärung dauert eine Woche und beinhaltet die Durchführung von Flugsituationen im PC-7 Simulator. Dabei wird Ihre Fähigkeit beurteilt, mit fliegerischen Aufgaben und Stresssituationen umzugehen.
Die Berufseignungsabklärung wird in der Regel innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen. Sie dient dazu, Ihre Eignung und Fähigkeiten für die Ausbildung und den Beruf Militärpiloten/in zu überprüfen.
Sobald Sie den SPHAIR-Kurs mit der Empfehlung als Militärpilot/in abgeschlossen und die Rekrutierung erfolgreich absolviert haben, können Sie sich bewerben. Hierfür verwenden Sie bitte das Bewerbungsformular, das Sie im Downloadbereich finden.
Für Frauen ist es wichtig zu beachten, dass sie die Rekrutierung auch erst nach der Berufseignungsabklärung absolvieren können.
Das bedeutet, dass Frauen die Möglichkeit haben, sich für eine Ausbildung als Berufsmilitärpilotin zu bewerben und die Berufseignungabklärung (PEG/FBA/SIM) absolvieren können, um ihre Eignung für den Beruf zu überprüfen.
Eine abgeschlossene gymnasiale Matura, Berufsmatura oder Fachmatura mit Passarelle ist erforderlich, um sich für eine Ausbildung als Berufsmilitärpilot zu bewerben, da es sich um einen anspruchsvollen und hochspezialisierten Beruf handelt.
Je nach Funktion der Berufsmilitärpiloten/innen ist eine höhere akademische Ausbildung, in Form eines Bachelor-Studiums oder eines Master of Advanced Studies, in der Laufbahnplanung vorgesehen. Dies dient dazu, die Bewerber für vielfältige Verwendungen innerhalb der Armee vorzubereiten, je nach individuellen Fähigkeiten und Interessen. Eine solide schulische und akademische Ausbildung stellt sicher, dass die Piloten und Pilotinnen über das erforderliche Wissen und die Qualifikationen verfügen, um den komplexen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden.
Nein, es ist nicht möglich, sich als Militärpilot zu bewerben, wenn man eine gültige Fluglizenz erworben hat, aber den SPHAIR-Flugkurs ohne Empfehlung als Militärpilot abgeschlossen hat. Gemäß Artikel 16 Abs. 1g der «Verordnung VBS über die Angehörigen des militärischen Flugdienstes» ist festgelegt, dass Personen, die bei SPHAIR keine Empfehlung als Militärpilot/in erhalten haben, nicht zur Militärpilotenausbildung zugelassen werden.
Ja, Sie können sich trotz fehlendem SPHAIR-Kurs bei der Luftwaffe bewerben. Allerdings ist es erforderlich, dass Sie über eine gültige Fluglizenz verfügen, um sich als Berufsmilitärpilot zu bewerben. Es wird empfohlen, Kontakt mit der Luftwaffe aufzunehmen, um sich beraten zu lassen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren zu erhalten. Die zuständigen Stellen werden Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen das weitere Vorgehen erläutern.
Ja, es ist möglich. Sie haben die Möglichkeit, sich für die SPHAIR-Kurse anzumelden, auch wenn Sie Ihren Militärdienst (zB. als Durchdiener) bereits beendet haben. Grundsätzlich können Sie sich im Alter von 17 bis 22 Jahren bei SPHAIR anmelden. Das SPHAIR-Screening muss zwingend vor dem 23. Geburtstag (für brevetierte Offiziere vor dem 24.) erfolgen, ansonsten werden Sie nicht mehr zu SPHAIR zugelassen.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass Screeningtermine zum Teil mehr als einen Monat im Voraus gebucht werden müssen.
Nein, das ist leider nicht möglich. Wenn Sie sich mit einer gültigen Fluglizenz direkt als Militärpilot bewerben, verzichten Sie ausdrücklich auf eine künftige Teilnahme an einem SPHAIR-Flugkurs.
Es besteht jedoch die Möglichkeit für Inhaber von Segelfluglizenzen (nicht jedoch von Motorfluglizenzen), vor ihrer Anmeldung zur Militärpilotenselektion einen Experienced SPHAIR-Kurs zu absolvieren, sofern sie dies wünschen.
Wenn Sie als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer Interesse an einer Berufsmilitärpilotenausbildung haben, ist es erforderlich, dass sie einen SPHAIR-Kurs, die Rekrutierung und eine Offiziersausbildung bei der Schweizer Armee abschliessen. Um weitere Informationen und Anweisungen zum Vorgehen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich beim Schweizerischen Konsulat in Ihrem Land zu erkundigen. Dort werden Ihnen Informationen für den Militärdienst und für die Offiziersausbildung bei der Schweizer Armee zur Verfügung gestellt.
Fragen zum Beruf Militärpilot
Nach Abschluss der Ausbildung bei der Luftwaffe und Brevetierung zum Berufsmilitärpiloten/in besteht eine vertragliche Verpflichtung, für mindestens vier Jahre bei der Luftwaffe zu arbeiten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den hohen Kosten und der intensiven Ausbildung, die für die Berufsmilitärpilotenausbildung erforderlich sind. Während dieser Zeit wird erwartet, dass der Militärpilot/in seinen Dienst bei der Luftwaffe leistet.
Wenn Sie Ihre Stelle als Berufsmilitärpilot vor Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit kündigen, gelten bestimmte Bedingungen. Aufgrund der hohen Ausbildungskosten, die mit der Berufsmilitärpilotenausbildung verbunden sind, hat die Luftwaffe ein Interesse an einer längeren Bindung der Piloten.
Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts. Dies bedeutet, dass ein Teil der Ausbildungskosten «pro rata temporis» (anteilig entsprechend der bisherigen Dienstzeit) an die Luftwaffe zurückgezahlt werden muss.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details und Regelungen in Bezug auf eine vorzeitige Kündigung und die damit verbundenen Kosten im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt werden. Es wird empfohlen, sich bei Fragen zur vorzeitigen Kündigung direkt an die zuständige Stelle der Luftwaffe zu wenden, um spezifische Informationen und Beratung zu erhalten.
Fragen zum Militärdienst
Um die fliegerische Eignungsabklärung (6 Wochen Locarno) absolvieren zu können, muss der praktische Dienst als Leutnant ab 2027 vollständig abgeschlossen sein. Wir empfehlen Ihnen, eine Rekrutenschule mit dem Start 1 (Januar) zu wählen. Wenn Sie sich für einen anderen Starttermin entscheiden, kann es zu Wartezeiten zwischen dem Abschluss Ihrer Offiziersausbildung und dem Beginn der fliegerischen Eignungsabklärung kommen.
Indem Sie die Rekrutenschule mit dem Start 2 absolvieren, können Sie den nahtlosen Übergang zur fliegerischen Eignungsabklärung und weiteren Schritten in Ihrer Ausbildung als Berufsmilitärpilotin gewährleisten. Dies ermöglicht Ihnen, den Ausbildungsprozess effizient fortzusetzen und mögliche Verzögerungen zu minimieren.
Es wird empfohlen, die Rekrutierung so durchzuführen, dass vor dem Start der Winter-Rekrutenschule im Januar genügend Zeit für die Berufseignungsabklärung eingeplant werden kann.
Bitte geben Sie diese Information beim Orientierungstag der Armee bekannt. Die verschiedenen Selektionsschritte, einschliesslich der Simulatorabklärung, erstrecken sich in der Regel über mindestens ein halbes Jahr. Sobald Sie die SPHAIR-Ausbildung mit Empfehlung Militärpilot und die Rekrutierung abgeschlossen haben, können Sie sich bewerben (Ausnahmen gelten, siehe Anstellungsvoraussetzungen).
Es ist auch möglich, den Militärdienst vor dem SPHAIR-Kurs zu absolvieren. Grundsätzlich kann das SPHAIR-Screening zwischen dem 17. und dem 23. Geburtstag absolviert werden. Für Offiziere wird die Frist sogar bis vor den 24. Geburtstag verlängert. Nach Abschluss des Biografischen Fragebogens (nach der initialen Registrierung) haben Sie 18 Monate Zeit, das eintägige Screening am Fliegerärztlichen Institut (FAI) in Dübendorf zu absolvieren und sich für das zweiwöchige Pilotenpraktikum an einer Flugschule anzumelden.
Sie haben die freie Wahl und verschiedene Möglichkeiten, Ihren Militärdienst auch in einer anderen Einheit zu leisten. Es gibt keine spezifischen Vorgaben bezüglich der Funktion, die Sie wählen können.
Um detaillierte Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die Website www.miljobs.ch zu besuchen. Dort finden Sie eine umfassende Auswahl an Militärjobs und können sich über die Anforderungen und Optionen informieren, die Ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen.
Als Student, der sich für eine militärische Laufbahn interessiert, empfehlen wir Ihnen, den Militärdienst (RS) und die Offiziersausbildung unmittelbar nach dem Abschluss Ihrer Matura zu absolvieren. Durch den frühen Einstieg in die militärische Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, frühzeitig über Ihre Erfolgschancen informiert zu werden und verschiedene Optionen zu erkunden.
Die Offiziersausbildung bietet Ihnen die Grundlage für eine anspruchsvolle militärische Laufbahn und eröffnet Ihnen verschiedene Karrieremöglichkeiten innerhalb der Streitkräfte. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten in Ihrer gewünschten Laufbahn zu informieren, um Ihre Entscheidung entsprechend treffen zu können.
Bitte beachten Sie, dass eine militärische Laufbahn von persönlichen Interessen, Fähigkeiten und Zielen abhängt. Es ist daher hilfreich, sich frühzeitig zu informieren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und die bestmögliche Laufbahn für Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu wählen.
Kontakte
Wenden Sie sich direkt an das Fliegerärztliche Institut.
Fliegerärztliches Institut
Bettlistrasse 16
8600 DübendorfTel: +41 58 460 25 19
Öffnungszeiten: Mo – Fr: 08.00 – 11.00 / 13.30 – 16.00
Wenden Sie sich direkt an das SPHAIR-Team.
SPHAIR
c/o Aero-Club der Schweiz
Maihofstrasse 76
6006 LuzernTelefon +41 41 375 01 06
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