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Informationen zu den Rekrutenschulen

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Allgemein

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer bevorstehenden Rekrutenschule. Verschiedene Dokumente haben Sie auch bereits von Ihren Kommandanten Ihrer Rekrutenschule per Post erhalten. 

Sollten Sie trotz Sold und Erwerbsersatz Schwierigkeiten haben, während der Rekrutenschule Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, können Sie sich an die Fachspezialistinnen und Fachspezialisten des Sozialdienstes der Armee (SDA) wenden. Die Mitarbeitenden des SDA können Ihnen in einer individuellen Beratung auch bei Fragen rechtlicher Art weiterhelfen. Sie erreichen den SDA über www.armee.ch/sozialdienst, Telefonnummer 0800 855 844, sozialdienst.persa@vtg.admin.ch.

Sozialdienst der Armee

Dokumente

FAQ

  • Um ihr Funktionieren als wichtiges sicherheitspolitisches Instrument zu gewährleisten und ihre Bereitschaft kurz-, mittel- und langfristig auch für unvorhergesehene Ereignisse sicherzustellen, führt die Armee auch in der aktuellen Covid-19-Pandemie die Ausbildung der Armeeangehörigen – Soldaten wie auch Kader – fort. Rekruten- und Kaderschulen sind für Einsätze als Mittel der ersten Stunde und zudem auch für die langfristige Alimentierung der Armee von zentraler Bedeutung. Die Mobilmachung vom März 2020 hat gezeigt, dass die Armee und insbesondere die Rekruten in Krisensituationen schnell und effektiv eingesetzt werden können. Aus diesen Gründen werden Rekruten- und Kaderschulen weiterhin durchgeführt.

  • Das Kommando Ausbildung setzt das Schutzkonzept, welches mit den Erfahrungen aus den RS-Starts seit Mai 2020 und den Vorgaben des Bundes laufend angepasst wurde, strikt um. Die Erfahrungen, welche in dieser Zeit gemacht wurden, zeigen, dass das Schutzkonzept funktioniert.
  • Zu den ergriffenen Massnahmen zählen unter anderem:
  1. Alle AdA werden nach dem Einrücken im Verlauf der Woche auf COVID-19 getestet und bei einem positiven Resultat von der Truppe isoliert, bzw. bei Kontakt unter Quarantäne gestellt.
  2. Bauliche Massnahmen (Sicherstellung Abstand beim Essen, Schlafen, Händewaschmöglichkeiten etc.)
  3. Urlaubssperren zu Beginn und am Ende der Rekrutenschule
  4. Maskentragepflicht auf dem ganzen Armeegelände (Ausnahmen: Essen, Schlafen, Körperhygiene)
  5. Anpassung der Tagesabläufe und der Ausbildungen, um in kleinen Gruppen zu arbeiten und eine Durchmischung möglichst zu verhindern.

  • In der RS 1/23 werden rund 12'000 Rekruten und 2'500 Kader erwartet.

  • Die Armee bietet in den Rekrutenschulen freiwillige Covid-19-Impfungen an. Den Rekruten wird empfohlen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, um sich selbst und Ihre Kameradinnen und Kameraden vor einer Ansteckung zu schützen.
  • Rekruten, die sich sowieso impfen lassen möchten, wird empfohlen, schon vor dem Start Ihrer Rekrutenschule die Impfgelegenheit Ihres Wohnkantons in Anspruch zu nehmen und sich dort impfen zu lassen. 
  • Sollte die zweite Impfung beim Kanton oder bei einem Hausarzt während der Rekrutenschule anstehen, so erhalten die Rekruten für diesen Impftermin persönlichen Urlaub.
  • Die Rekruten und Kader haben bei der Sanitarischen Eintrittsmusterung die Möglichkeit, sich freiwillig für eine Auffrischimpfung ("Booster-Impfung") anzumelden.

  • Die Alimentierung der Armee ist mittel- und langfristig auf die Bedürfnisse zur Erfüllung der Aufträge zur Sicherstellung des Schutzes von Bevölkerung und Land ausgelegt.
  • Die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass ein subsidiärer Einsatz zur Unterstützung der Kantone in der Corona-Pandemie mit den Truppen, welche ausgebildet werden, möglich ist und funktioniert.

  • Positiv auf Covid-19 Getestete werden sofort an dafür vorgesehenen Standorten isoliert;
  • In der Isolation werden sie von Fachpersonal medizinisch betreut;
  • Enge Kontakte werden ebenfalls getestet und in Quarantäne versetzt;
  • Sowohl AdA in Isolation (falls es ihr Gesundheitszustand erlaubt) als auch AdA in Quarantäne müssen zumindest den theoretischen Teil der Ausbildung weiterführen.

Ja, dank dem Schutzkonzept, das wir schon seit 01.05.2020 anwenden und das bei Bedarf laufend angepasst wird, können wir die Schutzmassnahmen einhalten und gleichzeitig die Ausbildung der Rekruten gewährleisten.

  • Um ihr Funktionieren als wichtiges sicherheitspolitisches Instrument zu gewährleisten und ihre Bereitschaft kurz-, mittel- und langfristig auch für unvorhergesehene Ereignisse sicherzustellen, führt die Armee auch in der aktuellen Covid-19-Pandemie die Ausbildung der Armeeangehörigen – Soldaten wie auch Kader – fort. Rekruten- und Kaderschulen sind für Einsätze als Mittel der ersten Stunde und zudem auch für die langfristige Alimentierung der Armee von zentraler Bedeutung. Die Mobilmachung vom März 2020 hat gezeigt, dass die Armee und insbesondere die Rekruten in Krisensituationen schnell und effektiv eingesetzt werden können. Aus diesen Gründen werden Rekruten- und Kaderschulen weiterhin durchgeführt.
  • Weiter ist die Durchsetzung des Sicherheitskonzeptes und der Schutzmassnahmen im militärischen Alltag einfacher kontrollier- und durchsetzbar, als dies im zivilen Umfeld der Fall ist.

  • Ein Abbruch der Rekruten-/Kaderschulen ist nicht vorgesehen.

  • Diese Aussage trifft nicht zu;
  • Das Verhängen von Urlaubssperren ist eine effiziente Massnahme, um die Rekrutenschulen als in sich geschlossenen Kreis zu haben; in diesem Fall sind die Armeeangehörigen (Rekruten und Kader) in einem sehr geschützten Rahmen.

Reglemente

Dienstreglement der Armee

Persönliche Waffe Pistole 75

Persönliche Waffe Sturmgewehr 90

Selbst- und Kameradenhilfe

Formelle Ausbildung



Personelles der Armee Rodtmattstrasse 110
CH-3003 Bern
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+41 800 424 111
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