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Wissenswert

Geldversorgung

Die Geldversorgung der Truppen erfolgt auf der Basis eines für jede Einheit eingerichteten Postkontos. Mit dieser Lösung wird den Rechnungsführern der Armee ein System zur Verfügung gestellt, das sie bereits aus ihrem zivilen Alltag kennen.

Hauptmerkmal der Geldversorgung ist die mit wenigen Ausnahmen bargeldlose Abwicklung der Geldgeschäfte. Der militärische Zahlungsverkehr ist somit nicht nur zeitgemäss, sondern auch sicher.

In der Praxis funktioniert die Geldversorgung wie folgt:

Der in seiner Funktion tätige Quartiermeister verwaltet ein auf seinen Namen lautendes Postkonto. Die Verwaltung beinhaltet einerseits die Bestellung der Finanzmittel und andererseits das Erstellen der Abrechnungen respektive der Buchhaltungen. Das Postkonto wird für jede Buchhaltungsperiode mit den benötigten finanziellen Mitteln vom Truppenrechnungswesen neu gespiesen.

Am Ende der Dienstleistung liefert der Quartiermeister lediglich die Buchhaltungen ab, während das Postkonto automatisch ausgeglichen und auf Null gesetzt wird. Der Kontensaldo fliesst dabei zurück an das Truppenrechnungswesen. Für die nächste Dienstleistung dieses Quartiermeisters wird dasselbe Konto wieder aktiviert und erneut gespiesen.

Eine App von PostFinance erleichtert den Abruf von Kontosaldo und -bewegungen für Inhaber eines PostFinance-Kontos. Das Truppenrechnungswesen will die Vorteile der App für die Rechnungsführer der Armee nutzen und definiert dafür Handlungsrichtlinien für einen verantwortungsbewussten Gebrauch der Applikation.

Voraussetzungen:
iPhone oder Android Smartphone mit Schweizer SIM-Karte oder iPad.

So funktionierts:
Laden Sie die App von PostFinance im App Store oder bei Google Play herunter und starten Sie diese nach dem Download. Für den Schnellservice ist eine einmalige Anmeldung notwendig. Halten Sie für die Anmeldung lhre PostFinance Card Direct und das Kartenlesegerät bereit.

Für iPhone oder Android-Smartphone:
Direkt im App Store herunterladen
Direkt bei Google Play herunterladen

Für iPad:
Direkt iPad App im App Store herunterladen

Zu verwendende Funktionen
Als Kontoinhaber eines PostFinance-Kontos der Schweizer Armee tragen Sie Verantwortung für die korrekte Verwendung beträchtlicher Mengen an Bundesgeldern. Daher ist es verständlich, dass nicht alle Funktionen genutzt werden können.

Was ist erlaubt:

  • Abruf des Kontosaldos
  • Abruf der Kontobewegungen


Was ist verboten:

  • Überweisung und Bezahlung von Beträgen mittels der App
  • Einlösen von Gutscheinen, Promotionen und Mobiltelefonguthaben jeglicher Art
  • Handel von Wertschriften

Verpflegung

Sponsoring

Telekommunikation

Standardpakete (ODA Ziffer 216)

Für das Bestellen von Telekommunikationsmitteln ist der Internetlink der Swisscom (Schweiz) AG zu benutzen:


Link: https://military.sn.swisscom.com
E-Mail: temp.military@swisscom.com

Tel. Nr. 0800 224 040

Montag – Freitag
08:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00

Bei Nichteinhaltung der Bestellfristen verrechnet uns die Swisscom (Schweiz) AG Expresszuschläge bis CHF 1'000.00. Wir behalten uns vor, diese den Truppen weiter zu verrechnen.


Weitergehende Bedürfnisse (ODA Ziffer 207/217)

Die Formulare für weitergehende Bedürfnisse finden Sie unter Formulare > "Telekommunikationsmittel".


Telekommunikationsmittel in bundeseigenen Bauten (ODA Ziffer 218)

Bestellungen für Anschlüsse in bundeseigenen Bauten müssen vorgängig dem zuständigen Armeelogistikcenter zugestellt werden. Dieses prüft, ob genügend Telekommunikationsmittel vorhanden sind. Wenn nicht, kann die Swisscom (Schweiz) AG oder Dritte für die Ausführung der Bestellungen beigezogen werden.


HINWEISE

Nach Möglichkeit sind die Anschlüsse so zu bestellen/benutzen, wie sie in den Räumen vorgesehen/vorinstalliert sind. Umstellungen von Telefoninstallationen verursachen unnötige Mehrkosten!

 

Wenn eine KP-Box vor oder während der Dienstleistung von der Truppe nicht oder nicht mehr benötigt wird, muss die Bestellung in jedem Fall bei der Swisscom (Schweiz) AG annulliert werden.

Die KP-Boxen sind der Swisscom (Schweiz) AG immer vollständig zu retournieren.


Organisation der Ausbildungsdienste (ODA)

Link: Organisation der Ausbildungsdienste (ODA) (Reglement 51.024).

Sold und Erwerbsersatz (EO)

Ausserdienstliche Arbeiten

Revision

Kantinenkasse


Finanzen LBA / Truppenrechnungswesen Viktoriastrasse 85
3003 Bern

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07:30–11:45
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