Sozialdienst der Armee
Der Sozialdienst der Armee hilft Angehörigen der Armee, des Rotkreuzdienstes und des Zivilschutzes, die aufgrund ihrer besoldeten Dienstpflicht in ihren persönlichen, beruflichen oder familiären Verhältnissen auf Schwierigkeiten stossen.
Das Ziel des Sozialdienstes der Armee ist es, soziale Differenzen zu reduzieren. Die Hilfe erfolgt durch Beratung im persönlichen Gespräch bei familiären, finanziellen oder rechtlichen Fragen. Themen sind Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Teillohnfortzahlung), Erwerbsersatz, Krankenkassenprämien, Betreibungen und Ähnliches. Unsere Hilfeleistungen erfolgen durch Information, Beratung, Betreuung, Vermittlung sowie finanzielle Zuschüsse.
Finanzielle Hilfe erfolgt bei Bedarf und nach Entscheid des Sozialberaters, wobei gemeinsam ein Budget erstellt wird. Beispielsweise hilft der Sozialdienst bei vorübergehenden finanziellen Engpässen oder bis der Erwerbsersatz fliesst. Oder er leistet einen Beitrag zur Miete, damit der oder die Dienstleistende die Wohnung behalten kann. Abzahlungs-, Leasingverträge und Schulden können in der Regel nicht übernommen werden.
Bei Bedarf wird den Armeeangehörigen durch den Sozialdienst Leibwäsche vermittelt, die durch den «Cevi Militär Service» zugestellt wird. Die Benützung der Soldatenwäscherei ist kostenlos. Nähere Informationen erhalten Interessierte bei ihren Vorgesetzten.
Der Sozialdienst der Armee fördert Aktivitäten zum gemeinsamen Wohl der Armeeangehörigen in der Freizeit.
Er unterstützt Personen, die Friedensförderungsdienst oder Assistenzdienst im Ausland leisten. Er hilft Patienten, die infolge Unfalls oder Krankheit im Militär in Schwierigkeiten geraten (als Ergänzung zur Militärversicherung) und unterstützt deren Hinterbliebene im Falle ihres Todes.
Die verfügbaren Gelder stammen aus Zuwendungen von Stiftungen (Zinsgelder aus Stiftungskapitalien): Schweiz. Nationalspende für unsere Soldaten und ihre Familien, Stiftung General Henri Guisan, Rudolf Pohl-Stiftung, Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz, kantonale Winkelriedstiftungen, usw.
Haben Sie Fragen, dann melden Sie sich zu Beginn des Dienstes bei der zuständigen Verbindungsperson für soziale Fragen Ihrer Schule oder beim Kommandanten im WK. Sie können uns aber auch schon vor dem Dienst erreichen.
EO für Rekrutinnen und Rekruten

Alle Rekrutinnen und Rekruten erhalten während ihrer Grundausbildung (RS) – zusätzlich zum Sold – eine einheitliche Grundentschädigung (Erwerbsersatz).
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Dokumente
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Jahresbericht 2022
29.06.2023 | PDF, 28 Seite[n], 2 MB -
Gesucht: Miliz-Sozialberater beim Sozialdienst der Armee
22.01.2019 | PDF, 1 Seite[n], 68 KB -
Härtefallregelung Sozialdienst der Armee (SDA)
Unerwartete Dienstleistungen oder deren Absage oder Verschiebung
16.12.2021 | PDF, 1 Seite[n], 231 KB -
LAVORO
Stellensuche und Wiedereinstieg ins Berufsleben nach dem Asistenzdienst und der Rekrutenschule
16.04.2020 | PDF, 1 Seite[n], 239 KB
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