Sold und Erwerbsersatz (EO)
Die finanzielle Entschädigung von Armeeangehörigen im Dienst besteht aus Sold, Soldzulagen und Erwerbsersatz (EO). Dauert der Militärdienst länger als 60 Tage, kann zudem die Prämienzahlung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistiert werden.
Dokumente
-
31.010 d - Finanzielle Entschädigung von Armeeangehörigen im Dienst
PDF, 4 Seite[n], 1 MB -
6.01 d - Erwerbsausfallentschädigungen
Merkblatt der AHV/IV zu den Erwerbsausfallentschädigungen
PDF, 12 Seite[n], 767 KB -
Unterbruch zwischen zwei Ausbildungsdiensten
PDF, 4 Seite[n], 987 KB -
318.116 df - Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigungen
PDF, 34 Seite[n], 358 KB -
Merkblatt über den Schutz des Arbeitsverhältnisses bei Militärdienst, Schutzdienst und Zivildienst
PDF, 19 Seite[n], 623 KB
Recht
Frage bezüglich Erwerbsersatz (EO)
Für spezifische Fragen bezüglich EO-Ansätze, bitten wir Sie sich an folgende Stelle zu wenden:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Tel. +41 58 462 90 11
Internetseite von BSV