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Sold und Erwerbsersatz (EO)

Die finanzielle Entschädigung von Armeeangehörigen im Dienst besteht aus Sold, Soldzulagen und Erwerbsersatz (EO). Dauert der Militärdienst länger als 60 Tage, kann zudem die Prämienzahlung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistiert werden.



Sold

Der Sold richtet sich einzig nach dem militärischen Grad. Wer befördert wird, hat ab dem Gültigkeitsdatum der Beförderung Anrecht auf den höheren Sold. Diesen Sold erhalten die Angehörigen der Armee (in CHF pro Tag):

Grad Abkürzung Sold
Rekrut Rekr 6.—
Soldat Sdt 7.50
Gefreiter Gfr 8.50
Obergefreiter Obgfr 9.50
Korporal Kpl 10.—
Wachtmeister Wm 11.50
Oberwachtmeister Obwm 12.50
Feldweibel Fw 13.—
Fourier Four 14.—
Hauptfeldweibel Hptfw 14.—
Adjutantunteroffizier Adj Uof 14.50
Stabsadjutant Stabsadj 16.—
Hauptadjutant Hptadj 16.50
Chefadjutant Chefadj 16.50
Leutnant Lt 17.50
Oberleutnant Oblt 19.—
Hauptmann Hptm 23.50
Major Maj 26.—
Oberstleutnant Oberstlt 29.—
Oberst Oberst 33.50
Brigadier Br 36.50
Divisionär Div 39.—
Korpskommandant KKdt 43.50

Soldzulage

Absolventen einer militärischen Weiterausbildung vom Unteroffizier bis zum Leutnant erhalten einheitlich CHF 23.– pro Tag. Die Grundausbildung als höherer Unteroffizier oder Subalternoffizier zum Einheitskommandanten oder zum Führungsgehilfen Stufe Truppenkörper wird einheitlich mit CHF 80.– pro Tag entschädigt. Ab dem Grad eines Hauptmannes wird in keinem Fall eine Soldzulage ausbezahlt.

Grundausbildungsdienst Kader Betrag
Unteroffiziersschulen, Küchencheflehrgänge, Lehrgänge für höhere Unteroffiziere und Ausbildungslehrgänge zum Oberwachtmeister 23.–
Technische Lehrgänge für technische Fw, Ausbildungslehrgänge zum Logistikzugführer, Offizierslehrgänge und Offiziersschule bis am Freitag der 12. Woche sowie Kadervorkurse zu Praktika und Praktika als Unteroffiziere 23.–
Kadervorkurse zu Praktika und Praktika als höhere Unteroffiziere 23.–
Offiziersschulen inkl dazugehörige Praktika ab der 13. Woche 23.–
Kadervorkurse zu Praktischen Diensten und Praktische Dienste als Kpl und Wm 23.–
Kadervorkurse zu Praktischen Diensten und Praktische Dienste als Fw, Four und Hptfw 23.–
Kadervorkurse zu Praktischen Diensten und Praktische Dienste als Lt 23.–
Grundausbildungsdienste als höherer Unteroffizier oder Subalternoffizier zum Einheitskommandanten oder Führungsgehilfen Stufe Truppenkörper 80.–

Erwerbsersatz (EO)

Wer Dienst leistet in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat Anspruch auf eine Entschädigung gemäss der Erwerbsersatzordnung (EO). 

Die Erwerbsausfallentschädigung hat den verfassungsmässigen Auftrag, den durch die Dienstleistung entstehenden Lohn- und Verdienstausfall angemessen zu ersetzen. Grundlage für die Bemessung der Entschädigung bildet das letzte vor dem Einrücken erzielte und auf den Tag umgerechnete massgebliche Einkommen. Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren. Ihnen gleichgestellt sind Arbeitslose oder Personen, die glaubhaft machen, dass sie eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht eingerückt wären, und Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder diese während des Dienstes beendet hätten. Personen, welche keine der genannten Voraussetzungen erfüllen, gelten als nichterwerbstätig.

Bemessung

Absolventen der Rekrutenschule (RS) erhalten grundsätzlich 69 Franken pro Tag. Die einzige Ausnahme bilden Rekruten mit Kind(ern); sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens).

In Gradänderungsdiensten (Beförderungsdienste wie Anwärterschule, Offizierslehrgang, Praktischer Dienst usw.) beträgt der Mindestbetrag 124 Franken pro Tag. Erwerbstätige erhalten 80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, mindestens jedoch 124 Franken und höchstens 220 Franken pro Tag für Dienstleistende ohne Kinder. Für Dienstleistende mit Kindern beträgt der Mindestbetrag 179 Franken und der Höchstbetrag 275 Franken pro Tag.

Für Durchdienerkader gelten andere Mindestansätze. Während der Grundausbildung sind sie den Rekruten gleichgestellt. Ab Gradänderungsdienst beträgt die Entschädigung 80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, jedoch mindestens 102 Franken und höchstens 220 Franken pro Tag für Durchdienerkader ohne Kinder. Für Durchdienerkader mit Kindern beträgt der Mindestbetrag 152 Franken und der Höchstbetrag 275 Franken pro Tag. Die Entschädigung ab Gradänderungsdienst bleibt bis zum Ende des Dienstes gleich hoch.

In allen übrigen Dienstleistungen z.B. WK, erhalten Armeeangehörige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens 69 Franken pro Tag und höchstens 220 Franken pro Tag. Falls Armeeangehörige Kinder haben, kommt zu dieser Grundentschädigung noch die Kinderzulage dazu. Sie beträgt für jedes Kind 22 Franken. Haben Dienstleistende Kinder, beträgt der Mindestbetrag 110 Franken und der Höchstbetrag 275 Franken pro Tag. Der Höchstbetrag der Gesamtentschädigung darf jedoch den Betrag von 275 Franken pro Tag nicht übersteigen.

Nichterwerbstätige Dienstleistende ohne Kinder haben Anspruch auf 69 Franken pro Tag und mit Kindern mindestens 110 Franken und höchstens 138 Franken pro Tag.

In bestimmten Fällen haben Dienstleistende zusätzlich zu dieser Gesamtentschädigung noch Anrecht auf eine Betriebszulage (Selbstständigerwerbende) und/oder eine Betreuungskostenzulage (Vergütung von Mehrkosten für die Kinderbetreuung wegen der Dienstleistung).

Entschädigung pro Tag ohne Kinder   mit Kindern*
  min. max. max.
Armeeangehörige in der Rekrutenschule  69.–  69.– 275.–
Armeeangehörige im WK  69.– 220.– 275.–
Armeeangehörige im Gradänderungsdienst 124.– 220.– 275.–
Durchdiener-Sdt während der Grundausbildung  69.–  69.– 275.–
Durchdiener-Sdt nach der Grundausbildung  69.– 220.– 275.–
Durchdiener-Kader während der Grundausbildung  69.–  69.– 275.–
Durchdiener-Kader während dem Gradänderungsdienst 102.– 220.– 275.–
Durchdiener-Kader nach dem Gradänderungsdienst 102.– 220.– 275.–
* Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind 22 Franken.

Anrecht auf Sold und Erwerbsersatz besteht auch bei allgemeinen Urlauben sowie für die Reisetage bei persönlichen Urlauben. Als Diensttag angerechnet werden aber nur die allgemeinen Urlaube und die Reisetage bei persönlichen Urlauben und beim frei wählbaren Urlaub.

Auszahlung

Die Entschädigung wird Ihnen direkt ausbezahlt. Richtet Ihnen jedoch die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für die Zeit des Dienstes oder des Kurses Lohn aus, kommt die Entschädigung der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu, soweit sie die Lohnzahlung nicht übersteigt. Dies gilt auch, wenn der Dienst oder der Kurs ganz oder teilweise in Ihre Freizeit fällt und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wegen der Dienstleistung oder des Kurses keinen materiellen Nachteil erleidet. Die Zulage für Betreuungskosten wird Ihnen dagegen immer direkt ausbezahlt.

Krankenkasse

Armeeangehörige sind im Militärdienst durch die Militärversicherung gegen Unfall und Krankheit versichert. Falls eine Dienstleistung länger als 60 Tage dauert, entfällt die Versicherungspflicht im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Das heisst, bei rechtzeitiger Meldung der voraussichtlichen Dienstdauer (8 Wochen vor Dienstantritt) an den Versicherer verzichtet dieser ab Dienstbeginn auf die Erhebung der Prämien für die Grundversicherung. Bedingung ist aber, dass ebenfalls nach dem Einrücken und nach jeder Änderung der Dienstdauer eine entsprechende Meldung an die Krankenkasse gemacht wird. Nach der Dienstleistung müssen zu wenig bezahlte Prämien nachbezahlt werden. Zu viel bezahlte Prämien werden an später fällige Prämien angerechnet oder zurückerstattet.

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Frage bezüglich Erwerbsersatz (EO)

Für spezifische Fragen bezüglich EO-Ansätze, konsultieren Sie die Webseite:

Internetseite von BSV