Urlaub
Allgemeiner Urlaub ist die angeordnete, mehr als einen Tag dauernde Freizeit für den Grossteil der Absolventen eines Ausbildungsdienstes. In der Regel treten Sie am Samstagmorgen in den Wochenendurlaub ab und rücken am Sonntagabend wieder ein. Beachten Sie, dass Sie während des allgemeinen Urlaubs zu besonderen Aufgaben (beispielsweise Wachtdienst) kommandiert werden können.
Persönlicher Urlaub ist die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit (Art. 55 Abs. 2 und 55a DRA). Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub (Ausnahme frei wählbarer Urlaub – siehe unten). Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich einreichen. In Notfällen (zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie) können Sie auch während des Dienstes um Urlaub nachsuchen. Zuständig ist Ihr Einheitskommandant.
Gemäss Dienstreglement (Art. 55 und 55b DRA) besteht neu die Möglichkeit von einem frei wählbaren Urlaub, welcher allen Dienstleistenden einer Rekrutenschule gewährt wird und höchstens zwei Mal 24 Stunden pro Dienstleistung dauernde Freizeit ist. Dieser kann als Einzeltage oder zusammenhängend bezogen werden. Er ist beim Kommandanten mit einem schriftlichen Gesuch zu beantragen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Kommandant bewilligt das Gesuch, wenn der Dienstbetrieb dies zulässt.
Wenn Sie sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen, müssen Sie einen Auslandurlaub beantragen. Angehörige der Armee reichen ihr Gesuch so früh wie möglich an das Kreiskommando ein, das für den Wohnort zuständig ist. Dem Gesuch ist das Dienstbüchlein beizulegen.
Wenn Sie die Genehmigung für einen Auslandurlaub erhalten haben, sind Sie in Friedenszeiten von Ihren dienstlichen und ausserdienstlichen Pflichten befreit. Nur die Meldepflicht bleibt bestehen. Einzelheiten regelt das Merkblatt, das bei der Urlaubserteilung im Dienstbüchlein eingeklebt wird.
Wenn Sie sich weniger als 12 Monate im Ausland aufhalten, müssen Sie kein Gesuch um Auslandurlaub stellen. In diesem Fall sind Sie von Ihren militärischen und ausserdienstlichen Pflichten nicht befreit!
App Urlaubsgesuche
Die Armee bietet ihren Miliz AdA die Möglichkeit, Urlaubsgesuche digital über die "App Urlaubsgesuche" einzureichen. Das Einloggen in die App erfolgt mittels QR-Code auf der Rückseite des persönlichen Marschbefehls. Das Gesuch sowie allfällige beizufügende Beilagen gelangen elektronisch an die verantwortliche Stelle und werden vom zuständigen Kommandanten (oder von einem berechtigten Stellvertretenden) zeitnah beantwortet. Weitere Informationen zur App und zum Thema "militärischer Urlaub" entnehmen Sie den in der App hinterlegten Tutorials bzw den FAQs innerhalb der App.
Urlaubgsgesuch: ErklärungsvideoVideo
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Urlaubsgesuch
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