Gut zu wissen
Janine, Einheitssanitäter
«Durch meinen Militärdienst habe ich an Selbstvertrauen gewonnen. Ich bin an den Herausforderungen des militärischen Alltages gewachsen. Jetzt bin ich im Stande mehr zu leisten.»
Janine hat aus ihrem Einsatz in der Schweizer Armee das Beste herausgeholt: Eine Investition in ihre berufliche Zukunft. Die angehende Rettungssanitäterin hat eine Rekrutenschule als Einheitssanitäter gemacht und ist für ihren Traumberuf optimal vorbereitet.
Es kann vorkommen, dass Sie Ihren Dienst (WK) verschieben müssen: Sei es zum Beispiel aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen. In jedem Fall sind Sie verpflichtet, ein Gesuch zur Dienstverschiebung einzureichen.
Falls Sie schwanger sind und trotzdem Dienst leisten möchten, müssen Sie beim Einrücken anlässlich der sanitarischen Eintrittsmusterung dem Arzt oder der Ärztin Ihre Schwangerschaft mitteilen (gynäkologische Bestätigung). Das medizinische Fachpersonal entscheidet, ob Sie dienstfähig sind.
Falls Sie Ihren Dienst verschieben oder dienstuntauglich sind, müssen Sie als Frau keine Wehrpflichtersatzabgabe leisten.