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Erste Informationen


Melanie, Einheitsfeldweibel Hundeführerin:

«Klar, unter den vielen männlichen Kameraden fallen wir mehr auf. Wir müssen hier aber alle das gleiche leisten. Frauen erhalten keine Sonderbehandlungen. Denn am Schluss steht immer die erfolgreiche Erfüllung des Auftrags im Zentrum. »

Melanie und Irkos sind ein eingespieltes Team. Mit der Zuteilung eines Schutzhundes ist Melanies Leben weit über den Militärdienst hinaus beeinflusst worden. Wer kann von sich schon sagen, den Militärdienst mit seinem besten Freund absolvieren zu dürfen? 

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Möchten Sie mehr erfahren über Melanies Motivation und wie sie ihren Militärdienst erlebt?  


Mit 18 Jahren erhalten alle Schweizerinnen automatisch eine Einladung zum Orientierungstag (OT). Die Teilnahme ist freiwillig, aber gut informiert ist halb gewonnen. Bei Interesse melden sie sich beim Kreiskommando Ihres Wohnkantons an . Der Orientierungstag ist der beste Einstieg, um mehr über die Armee, den Zivilschutz und die Rekrutierung zu erfahren. In einigen Kantonen gibt es einen OT nur für Frauen, Ihr zuständiges Kreiskommando informiert Sie gerne. Am OT erhalten Sie nicht nur Antworten auf (fast) alle Fragen, sondern auch das Anmeldeformular für die Rekrutierung.

Falls Sie erst einmal unverbindlich Militärluft vor Ort schnuppern möchten, dann nehmen Sie doch am Besuchstag einer Rekrutenschule teil. So gewinnen Sie einen ersten direkten Einblick in die Welt der Schweizer Armee. Einen Überblick über Termine finden Sie hier

Noch unentschlossen, welche Funktion zu Ihnen passen könnte? Die App Swissrookie (Download SWISSROOKIE) kann Sie bei der Suche unterstützen. Sobald Sie Ihre Wunschfunktion oder eine Alternative dazu gefunden haben, erkundigen Sie sich, ob dafür eine vordienstliche Ausbildung

Recht

«Nach Artikel 324a des Obligationenrechts sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den an der Orientierungsveranstaltung teilnehmenden stellungspflichtigen Männern und Frauen für diesen Tag Lohn zu entrichten. Die freiwillige Teilnahme an der Orientierungsveranstaltung und damit die freiwillige Übernahme eines Teils der Stellungspflicht liegt im öffentlichen Interesse des Bundes, weil dadurch das Interesse der Frauen an einer freiwilligen Übernahme der Militärdienstpflicht gesteigert werden soll. Dieses öffentliche Interesse  überwiegt nach Meinung des Bundesrates die Interessen des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung.

Im Sinne der Gleichbehandlung auch unter den Frauen ist es wichtig, dass sich alle Arbeitgeber daranhalten und den Lohn bei einer freiwilligen Teilnahme am Orientierungstag entrichten»


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