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Extremismus in der Armee

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nimmt die Problematik des Extremismus sehr ernst. In der Schweizer Armee gilt die Null-Toleranz-Stossrichtung des Chefs der Armee.

Extremismus stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Es kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass Einzelfälle extremistischer Geisteshaltungen auch in der Armee auftreten. Die Armee ist sich dessen bewusst und nimmt ihre Verantwortung wahr: Sie setzt die gesetzlich vorgegebenen Massnahmen konsequent um und bildet ihre Kader aus.

Grundsätze

Die Behandlung extremistisch Gesinnter in der Armee richtet sich, wie im zivilen Bereich, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Mit Ausnahme der Strafnorm betreffend Rassendiskriminierung im Artikel 171c des Militärstrafgesetzes gibt es im ganzen Militärrecht keine spezifische Bestimmung betreffend Extremismus.

Der Chef der Armee gibt eine klare Stossrichtung vor: In der Armee gibt es keinen Platz für Extremistinnen und Extremisten. Welche ideologische Ausrichtung diese vertreten, spielt dabei keine Rolle. Der Bundesrat würdigt das Engagement der Armee gegen jegliche Form von extremistischer, gewaltbefürwortender Einstellung in ihren Reihen.

Präventive Massnahmen

Gegen Armeeangehörige, die des Extremismus verdächtigt werden, kann die Armee präventive Massnahmen einleiten. So kann zum Beispiel die Hinterlegung der Waffe oder die Sistierung der Aufgebote angeordnet werden. In Umsetzung der rechtlichen Vorgaben können diese Massnahmen erst bei Hinweisen auf gewalttätige extremistische Tätigkeiten, Straffälligkeit oder laufende Strafuntersuchungen ergriffen werden. Auch bei Hinweisen auf Gefährdungs- oder Missbrauchspotenzial in Bezug auf die persönliche Waffe können präventive Massnahmen eingeleitet werden.

Anlässlich der Rekrutierung werden sämtliche Stellungspflichtige einer Personensicherheitsüberprüfung (PSP) unterzogen (Zuständigkeit: Fachstelle PSP im Generalsekretariat VBS). Weiter werden alle Rekrutinnen und Rekruten kurz vor Beginn der Rekrutenschulen auf Straffälligkeit geprüft (Zuständigkeit: Personelles der Armee). Auch vor jeder Beförderung von Offizierinnen und Offizieren sowie von Unteroffizierinnen und Unteroffizieren wird dieser Prüfung durchgeführt.

Auf Sensibilisierung und Ausbildung der Kader legt die Armee viel Wert. So werden beispielsweise Zugsführerinnen und -führer, Einheitsinstruktorinnen und-instruktoren, Einheits- und Schulkommandantinnen und -kommandanten stufengerecht geschult. Auch Postenchefinnen und -chefs sowie Kriminalpolizeispezialistinnen und -spezialisten der Militärpolizei werden in diesem Bereich ausgebildet.

Fachstelle Extremismus in der Armee (FS EX A)

Die FS EX A ist Melde- und Beratungsstelle im Belangen Extremismus innerhalb der Armee. An die FS EX A können sich Angehörige der Armee jeglichen Grades und Funktion wenden. Sie steht auch deren Familienangehörigen sowie Kantons- und Gemeindebehörden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Medienschaffenden offen. Sie berät in Fragen des Rechtes, der Führungsmassnahmen und der Prävention. Die FS EX A klärt die gemeldeten Hinweise ab und stellt bei Bedarf das Nachgehen sicher: So orientiert sie beispielsweise das Personelle der Armee bei Hinweisen auf mögliche gewaltextremistische Tätigkeiten oder die Militärpolizei bei Verdacht auf Straftaten. Zudem ist sie in verschiedenen militärischen Kaderlehrgängen für Sensibilisierung und Schulung zuständig und bietet vertiefte Ausbildungssequenzen zu Themen rund um Extremismus an.


Generalsekretariat EDI Fachstelle Extremismus in der Armee
Inselgasse 1
CH-3003 Bern
Tel.
+41 58 463 55 98

E-Mail

Generalsekretariat EDI

Fachstelle Extremismus in der Armee
Inselgasse 1
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