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Diensttauglichkeit

Militärdiensttauglich ist aus medizinischer Sicht, wer körperlich, intellektuell und psychisch den Anforderungen des Militärdienstes genügt und bei der Erfüllung dieser Anforderungen weder die eigene Gesundheit noch diejenige Dritter gefährdet (siehe VMBM, SR 511.12). Für die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit ist der Militärärztliche Dienst der Sanität mit seinen medizinischen Untersuchungskommissionen (UC) zuständig. Die Militärdiensttauglichkeit von Stellungspflichtigen wird anlässlich der Rekrutierung medizinisch beurteilt, wofür ebenfalls der Militärärztliche Dienst zuständig ist.

Wer sich nach der Rekrutierung nicht (mehr) militärdiensttauglich fühlt, muss sich auf eigene Kosten ein Arztzeugnis besorgen. Wichtig ist, dass bei speziellen Problemen ein entsprechender Facharzt beigezogen wird, der einen ärztlichen Bericht verfasst. Bei psychischen Problemen beispielsweise soll über den Hausarzt ein Psychiater oder aber ein Waffenplatzpsychiater aufgesucht werden. Waffenplatzpsychiater sind zivile Psychiater, die sich seit Jahren mit Problemen im Bereich der Militärmedizin beschäftigen und eine ärztliche Funktion auf den Waffenplätzen haben. Sie sind mit den militärischen Anforderungen an Angehörige der Armee vertraut und bestens geeignet, militärpsychiatrische Probleme zu evaluieren.

Den Arztbericht und Ihr Antragsschreiben schicken Sie an den Militärärztlichen Dienst. Bei Unsicherheit gibt der Militärärztliche Dienst gerne telefonisch Auskunft.

Die medizinischen Kriterien der Militärdiensttauglichkeit sind im klassifizierten, militärischen Dokument «Nosologia Militaris» enthalten. Diese Dokumentation kann wegen der Klassifizierung nicht ohne Weiteres an die Zivilärzte abgegeben werden. Jedoch wurden in der Schweizerischen Ärztezeitung (2008) Auszüge und die allgemeinen Richtlinien aus dieser Dokumentation veröffentlicht, die im Internet greifbar sind.

Bei klarer medizinischer Sachlage (und Ihrem Einverständnis) kann der Militärärztliche Dienst einen Untauglichkeitsentscheid in absentia, das heisst in Abwesenheit, fällen. In den meisten Fällen bekommen Sie jedoch ein Aufgebot vor einer medizinischen UC, wo Sie von Ärzten beurteilt und bei Bedarf von einem Zuteilungsoffizier neu eingeteilt werden oder eine neue militärische Funktion erhalten. Neben den Entscheiden «militärdiensttauglich» und «militärdienstuntauglich» gibt es noch eine Anzahl weiterer, differenzierter UC-Entscheide für eine so genannte «differenzierte Zuteilung» (siehe Anhang 1 der VMBM, SR 511.12).

Wenn Sie dem Aufgebot für die medizinische UC nicht Folge leisten können, müssen Sie sich beim zuständigen Kreisbüro des Militärärztlichen Dienstes telefonisch melden und einen neuen Termin absprechen.

Wenn Sie medizinisch ungenügend dokumentiert sind, können Sie vom Militärärztlichen Dienst aufgefordert werden, auf Ihre Kosten ein ausführliches Arztzeugnis zu besorgen.

Ist der Entscheid über die Militärdiensttauglichkeit oder -untauglichkeit gefällt, so haben Sie die Möglichkeit, innert 30 Tagen Beschwerde (= Rekurs) einzureichen. Das Beschwerdegesuch ist an den Militärärztlichen Dienst zu richten. 

 


A Stab Sanität Militärärztlicher Dienst
Worblentalstrasse 36
CH-3063 Ittigen
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