Lufttüchtigkeit
Zertifizierung militärischer Luftfahrtsysteme - Zulassung technischer Organisationen - Zulassung von Ausbildungsorganisationen für die Instandhaltung - Erteilung von Lizenzen für die Instandhaltung militärischer Luftfahrzeuge - Zulassung von Flugerprobungs- und Werkflugorganiationen - Ausarbeitung von Vorschriften zur Lufttüchtigkeit - Anerkennung externer Behörden
Lufttüchtigkeit ist definiert als die Fähigkeit eines militärischen Luftfahrtsystems, seinen vorgesehenen Einsatz gemäss dem genehmigten Baumuster und den festgelegten Limitationen ohne inakzeptable Risiken durchzuführen. Der Begriff «Lufttüchtigkeit» bezieht sich nicht nur auf Flugsicherheitsanforderungen, die sich aus den geltenden Luftfahrtsicherheitsstandards in Bezug auf Entwicklung, Herstellung, Instandhaltung und Logistik ableiten, sondern auch auf Funktions- und Leistungsanforderungen, die für den vorgesehenen Einsatz erforderlich sind.
Die MAA-Lufttüchtigkeitsbehörde gewährleistet bei militärischen Luftfahrtsystemen die Aufsicht über die erstmalige und fortdauernde Lufttüchtigkeit und deren Aufrechterhaltung. Dazu gehören die Zertifizierung militärischer Luftfahrtsysteme und die Erteilung von Lufttüchtigkeitszeugnissen und Fluggenehmigungen sowie die Zulassung von Organisationen für Entwicklung, Herstellung, Instandhaltung und für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, für die Ausbildung des Instandhaltungspersonals sowie von Flugerprobungs- und Werkflugorganisationen.
Die MAA-Lufttüchtigkeitsbehörde beobachtet technologische und regulatorische Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere durch die Teilnahme an einschlägigen Aktivitäten der NATO und der Europäischen Verteidigungsagentur, und fördert dadurch die Interoperabilität und trägt zur Entwicklung nationaler Vorschriften bei. Sie gibt annehmbare Nachweisverfahren und Leitfäden sowie spezifische Lufttüchtigkeitsstandards in Form von technischen Mitteilungen heraus.
Um die begrenzten Ressourcen effizient zu nutzen, stützt sie sich so weit wie möglich auf die Tätigkeiten anderer Behörden, indem sie deren Fachkompetenz bewertet und anerkennt.
Military Aviation Authority
Militärflugplatz
Gebäude UeG
CH - 1530 Payerne

