Ausbildungsgutschrift

Abhängig von Dienstgrad und Ausbildungsdauer wird Milizkader der Armee eine finanzielle Ausbildungsgutschrift gewährt. Ab 1. Juni 2020 gilt dies auch für Unteroffiziere, welche die Unteroffiziersschulen frühestens im Oktober 2019 begonnen und die militärische Weiterausbildung am 1. Januar 2020 noch nicht abgeschlossen haben.
Leistungsanreiz
Wer sich für eine Laufbahn als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier bis Stufe Stäbe der Truppenkörper bei der Armee entscheidet, erhält pro erreichte Gradstufe einen Betrag, den er/sie für eine zivile Aus- oder Weiterbildung verwenden kann.
Ablauf

- Der/die Angehörige der Armee (AdA) hat seine Kaderschule und den praktischen Dienst für die Ausbildung zum Unteroffizier, höheren Unteroffizier oder zum Offizier bis Stufe Stäbe der Truppenkörper (militärische Weiterausbildung) erfolgreich absolviert.
- Er/sie meldet sich zu einer zivilen Aus- oder Weiterbildung an und besucht diese.
- Er/sie bezahlt die Rechnung für diese Aus- oder Weiterbildung nachweislich.
- Er/sie füllt das entsprechende Antragsformular "Ausbildungsgutschrift" vollständig aus.
- Er/sie sendet das Formular mit Unterlagen an Pers A.
- Das Pers A prüft das Dossier und entscheidet, ob ein Anspruch besteht.
- Der bewilligte Betrag wird dem/der AdA ausbezahlt.
Anspruchsvoraussetzungen
Einen Anspruch auf Gewährung einer Ausbildungsgutschrift für zivile Aus- oder Weiterbildungen haben Milizkader der Armee, welche die Kaderschule und den praktischen Dienst für die Ausbildung zum Unteroffizier, höheren Unteroffizier oder zum Offizier bis Stufe Stäbe der Truppenkörper (militärische Weiterausbildung) erfolgreich absolviert haben;
- für höh Unteroffiziere / Offiziere gilt: Sie haben die militärische
Weiterausbildung für den entsprechenden Grad frühestens per 1. Juli 2017 begonnen sowie am 31. Dezember 2017 noch nicht abgeschlossen. - Für Unteroffiziere gilt: Sie haben die Unteroffiziersschulen frühestens im Oktober 2019 begonnen und die militärische Weiterausbildung am 1. Januar 2020 noch nicht abgeschlossen.
Ausbildungsgutschrift nach Grad/Funktion
Gradkategorie | Grad / Funktion | Gutschrift in CHF Maximal |
Gutschrift in CHF mit verk. Prakt D |
|
---|---|---|---|---|
Unteroffiziere | Wm | Wachtmeister | 3'000.- | 2'800.- |
höhere Unteroffiziere | Fw / Flst Uof | Feldweibel in der Funktion Feuerleitstellen-Unteroffizier | 4'300.- | 4'000.- |
höhere Unteroffiziere | Four - Hptfw | Fourier und Hauptfeldweibel | 10'100.- | 9'400.- |
höhere Unteroffiziere | Adj Uof - Stabsadj | Adjutantunteroffizier und Stabsadjutant | 3'300.- | |
Subalternoffiziere | Lt | Leutnant | 10'600.- | 9'900.- |
Hauptleute | Hptm / Einh Kdt | Hauptmann in der Funktion Einheitskommandant | 11'300.- | 10'600.- |
Hauptleute | Hptm | Hauptmann | 3'300.- | |
Stabsoffiziere | Maj - Oberstlt | Major und Oberstleutnant | 3'300.- |
- Für Militärärztinnen und -ärzte, Militärzahnärztinnen und -ärzte, Militärapotheke-rinnen und -apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte des Rotkreuzdienstes richtet sich die Ausbildungsgutschrift nach der Gradkategorie der Subalternoffiziere
- Für Hauptleute in der Funktion Quartiermeister, die eine Kaderschule und einen praktischen Dienst für den Grad Oberleutnant absolviert haben, richtet sich die Ausbildungsgutschrift nach dem Betrag für Hauptleute im Allgemeinen.
- Innerhalb derselben Gradkategorie wird der Betrag nur einmal gewährt. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Weiterausbildung zum Adjutant Unteroffizier und Stabsadjutant. Für diese wird zusätzlich insgesamt einmal der Betrag gewährt
- Bei militärischen Weiterausbildungen über mehrere Gradkategorien werden die Beträge addiert, ausgenommen bei Weiterausbildungen zum Wachtmeister, Fourier, Hauptfeldweibel, Feldweibel und Leutnant.
Zivile Aus- oder Weiterbildung
Die Ausbildungsgutschrift kann für die folgenden zivilen Aus- oder Weiterbildungen bezogen werden:
- Aus- und Weiterbildungen, die beruflich orientiert sind und durch eine Ausbildungsinstitution in der Schweiz durchgeführt bzw. von dieser organisiert worden sind und auch bei dieser bezahlt worden sind;
- Sprachausbildungen, die durch eine Ausbildungsinstitution in der Schweiz durchgeführt worden sind.
Dies schliesst nicht aus, dass die Aus- oder Weiterbildung bzw. ein Teil davon im Ausland absolviert werden kann, etwa bei Sprachausbildungen.
Die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung dient dazu, durch organisiertes Lernen bestehende berufliche Qualifikationen zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern, neue berufliche Qualifikationen zu erwerben und die berufliche Flexibilität zu unterstützen. Mögliche Formen der Aus- und Weiterbildung sind etwa Kurse, Seminare, Konferenzen und Privatunterricht.
Die Studien-, Schul-, Kurs- und Prüfungsgebühren werden finanziert. Nicht finanziert werden alle übrigen Auslagen im Zusammenhang mit der Aus- oder Weiterbildung, wie insbesondere Lebenshaltungskosten sowie Kosten für Literatur, Fahrkosten, Miete oder Kauf von Werkzeugen, Instrumenten, Geräten oder weiteren Anschaffungen.
Bezug und Auszahlung der Ausbildungsgutschrift
Der Anspruch auf Auszahlung der Ausbildungsgutschrift entsteht erst, nachdem
- sich der/die AdA zu einer zivilen Aus- oder Weiterbildung angemeldet hat;
- diese ganz oder teilweise (Semester) besucht hat und dies beweisen kann (Teilnahme-, Immatrikulationsbestätigung, Zertifikat, Diplom, usw.);
- die Rechnung für diese Aus- oder Weiterbildung nachweislich bezahlt hat;
- das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit Unterlagen an das Pers A gesandt wurde.
Der bewilligte Betrag der Ausbildungsgutschrift wird nur der bezugsberechtigten Person in Schweizer Franken (CHF) auf ihr persönliches Bank- oder Postkonto überwiesen.
Für Fragen steht Ihnen die Hotline des Personellen der Armee gerne zur Verfügung.
Tipp: Halten Sie bitte bei telefonischen Anfragen immer Ihre Versicherungsnummer bereit, damit wir Ihnen schneller Auskunft geben können.
Erreichbarkeit: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Telefon: 0800 424 111
E-Mail: personelles.persa@vtg.admin.ch
Direkte E-Mail zur Ausbildungsgutschrift: ausbildungsgutschrift.persa@vtg.admin.ch
Dokumente
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Verordnung über die Ausbildungsgutschrift für Milizkader der Armee (VAK) vom 22.11.2017 (Stand 01.06.2020)
17.06.2020 | PDF, 6 Seite[n], 1 MB -
Erläuterungen der Verordnung über die Ausbildungsgutschrift für Milizkader der Armee (VAK) vom 24.10.2017
24.10.2017 | PDF, 5 Seite[n], 119 KB -
Erläuterungen - Änderung der Verordnung über die Ausbildungsgutschrift für Milizkader der Armee
22.04.2020 | PDF, 4 Seite[n], 151 KB -
Antrag auf Ausbildungsgutschrift
02.06.2020 | PDF, 2 Seite[n], 1 MB