Abgleich mit dem Studium
Abverdienende Kader der Armee, welche direkt nach dem Dienst ein Studium aufnehmen oder weiterführen wollen, werden beim Abverdienen vier Wochen früher entlassen. Die Präsidenten der Rektorenkonferenzen der schweizerischen Hochschulen und der Höheren Fachschulen haben zusammen mit dem Chef der Armee eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung kam dank Unterstützung der Vertreter der Bildungslandschaft, der Erziehungsdirektorenkonferenz und der Schweizer Armee zustande.

Studierenden, die in einer Sommer-Rekrutenschule einen militärischen Rang abverdienen, soll der verspätete Eintritt in das bereits laufende Studiensemester erleichtert werden: Sie werden vier Wochen früher entlassen. Diese vier Wochen Dienst sind später zu kompensieren. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die 18-wöchige RS mit Abschluss in der Woche 44 und das Herbstsemester der Hochschulen mit Studienbeginn in der Woche 38 um sieben Wochen überlappen. Davon betroffen sind auch die Höheren Fachschulen. Alle ihre Ausbildungen, die zwischen Woche 38 und Woche 43 beginnen, sind ebenso Bestandteil der Vereinbarung.
Die Armee gewährt zudem abverdienenden Kadern in den Wochen 38 bis 40 für Studienvorbereitungen an fünf individuell gewählten Tagen Urlaub. Diese Tage sind nicht zu kompensieren.
Die Vereinbarung hält auch fest, dass dienstbedingte Abwesenheiten während der Semesterwochen 38–40 im Studium bzw. in der Ausbildung nicht als fehlende Präsenz angelastet werden dürfen. Hingegen kann die Hochschule / Höhere Fachschule den Nachweis dafür verlangen, dass die betreffenden Studien- bzw. Ausbildungsinhalte nachgearbeitet und die erforderlichen Kompetenzen erworben wurden.
Abverdienende Kader, welche die frühere Entlassung in Anspruch nehmen und bereit sind, die verpassten Studien- bzw.
Ausbildungsleistungen nachzuholen, werden von der betreffenden Hochschule / Höheren Fachschule beim Studium bestmöglich unterstützt, haben aber keinen Anspruch auf reduzierte Anforderungen.