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Berufsmilitärpilot/in

Berufsmilitärpiloten und Berufsmilitärpilotinnen der Luftwaffe fliegen Kampfflugzeuge, Helikopter oder Transportflugzeuge im Dienste der Schweiz.

 

Jetpiloten/innen sorgen unter anderem im Luftpolizeidienst für den Schutz und die Souveränität des nationalen Luftraumes und gewährleisten die Sicherheit von Land und Bevölkerung während 24 Stunden pro Tag und 365 Tagen pro Jahr. Ein Berufsalltag, der dank vielfältiger Missionen alles andere als alltäglich ist: Nebst dem Luftpolizeidienst erwarten sie spannende Trainingsmissionen im In- und Ausland inkl. Luft-Luftbetankung, Nacht- und Überschallflügen, Erdkampf und Übungen mit anderen Nationen.

 

Helikopterpiloten/innen stehen rund um die Uhr für Transporteinsätze, Katastrophenhilfe, Such- und Rettungsflüge im In- und Ausland zur Verfügung. Nebst dem Transport von Soldaten bis VIPs, unterschiedlichsten Materialien als Innen- und Aussenlast, dem Einsatz im «Search and Rescue» Dienst, dem Feuerlöschen, den Einsätzen für das Grenzwachkorps und für die Polizei können sie auch für Peace-Support-Missionen im Ausland und zu humanitären Einsätzen auf der ganzen Welt eingesetzt werden.

Die Schweizer Luftwaffe macht die Pilotenausbildung attraktiver – sie wird verkürzt, die Piloten werden früher einsatzbereit. Zusätzlich wird die akademische Ausbildung individualisiert und erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Änderungen traten per Sommer 2017 in Kraft.

Der erste neue Lehrgang startete mit der militärfliegerischen Ausbildung im Herbst 2017.

Mehr Informationen finden Sie bei SPHAIR, talents for the sky: www.sphair.ch

  • Einsatz als Berufsmilitärpilot/-in auf F/A-18 oder Cougar/Super Puma
  • International anerkannte Berufspiloten-Lizenz (CPL/IR) mit ATPL(A) Theorie und MCC Kurs, sowie zusätzlich ATPL(H) Theorie für Helikopterpiloten
  • Überdurchschnittliche Anstellungsverhältnisse, Ausbildung vom Arbeitgeber finanziert
  • Attraktives Gehalt bereits während der Ausbildung
  • im Rahmen der Laufbahnplanung nach Neigung und Bedarf ein Bachelor-Studium oder allenfalls einen Master of Advanced Studies

Nach erfolgreichem Bestehen von SPHAIR absolvieren Sie die folgenden Auswahlschritte: 

1. Psychologisches Eignungsgespräch
Ein Eignungsgespräch mit einem Psychologen des Fliegerärztlichen Instituts (Dauer ein Tag). 

2. Flugpsychologische Berufseignungsabklärung
Sie absolvieren eine Berufseignungsabklärung mit Militärpiloten und Psychologen sowie eine medizinische Tauglichkeitsabklärung (Dauer zwei Tage). 

3. Simulatorabklärung
Bei der Simulatorabklärung werden Sie nach einer kurzen Einführung während vier Missionen von Militärpiloten geprüft und beurteilt (Dauer fünf Tage).

4. Militärische Ausbildung
Sie absolvieren die Rekruten-, Unteroffiziers- und Offiziersschule in einem Verband Ihrer Wahl. Es bestehen keine Vorgaben betreffend der Funktion. 
Wählen Sie anlässlich der Rekrutierung diejenige Funktion, wo Sie sicher Leutnant werden und die Freude an der militärischen Weiterverwendung im Falles eines Ausscheidens am grössten ist. Dies muss nicht zwingend die Fliegerschule 81 sein. 

5. Fliegerische Eignungsabklärung
Nach einer Ausbildungsphase auf dem PC-7 wird während fünf Missionen Ihr fliegerisches Talent abgeklärt (Dauer sechs Wochen).

6. Anstellung bei der Luftwaffe
Nach erfolgreichem Bestehen sämtlicher Auswahlschritte erhalten Sie einen Anstellungsvertrag als Berufsmilitärpilot-Anwärter der Schweizer Luftwaffe.

Nach Bestehen der fliegerischen Auswahl absolvieren die Anwärter/innen eine halbjährige militärfliegerische Grundausbildung auf PC-7, welche unter anderem dazu dient, über die Spartenzuteilung auf Jet oder Helikopter zu entscheiden.

Anschliessend erfolgt eine einjährige Linienpiloten-Ausbildung (frozen ATPL) an einer zivilen Flugschule. Die fliegerische Weiterausbildung dauert danach zwei Jahre und erfolgt auf PC-7, PC-21 und F/A-18 für die angehenden Jet-Piloten/innen beziehungsweise auf EC-635 für die Helikopter-Piloten.

Nach der Brevetierung werden die Militärpiloten/innen in den Flieger- oder Lufttransportstaffeln eingesetzt. Sie absolvieren zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen ihrer Tätigkeit als entlöhnter Berufsmilitärpilot/in eine bezahlte akademische Ausbildung, je nach Bedarf der Luftwaffe sowie nach Eignung und Neigung der Piloten/innen. Diese erfolgt im Rahmen einer individuellen Laufbahnplanung.

 
 
 

Bewerben Sie sich als Berufsmilitärpilot/in, wenn Sie folgende Anforderungen erfüllen: 

Sie sind Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger.

Vor der Anmeldung:

  • Einwandfreier Leumund
  • Bereitschaft für Einsätze im Ausland
  • SPHAIR-Zertifikat mit Empfehlung für Militärpilot/in
  • Einstieg ohne SPHAIR-Zertifikat nur in Ausnahmefällen möglich
  • Als militärdiensttauglich rekrutiert (die Rekrutierung ist auch vor SPHAIR möglich). Frauen ist es gestattet, die militärische Rekrutierung auch erst nach dem dritten Selektionsschritt (Simulator) zu absolvieren.
  • Ab 01.12.2019 aufgehoben:
    Noch nicht aus der Militärdienstpflicht entlassen (insbesondere Durchdiener, Ausnahme: Offiziere). Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aufnahme in die Militärkontrolle am Anfang des Jahres, in dem die Militärdienstpflichtigen das 18. Altersjahr vollenden und dauert bis zur Entlassung.


Vor der Anstellung: 

  • Gute Kenntnisse einer Landessprache und Englisch, gutes Verständnis der gesprochenen deutschen Sprache
  • Abgeschlossene gymnasiale Maturität, Berufsmaturität oder Fachmaturität mit Passarelle
  • Körpergrösse von mindestens 160 cm, maximal 195 cm
  • Fliegerische, psychologische und medizinische Tauglichkeit
    Sehschärfe: schwache Sehhilfen möglich (wird im Fliegerärztlichen Institut abgeklärt)
  • Offiziersschule abgeschlossen
  • Berufs- und fliegerische Eignungsabklärung mit Erfolg abgeschlossen
  • Straf- und Betreibungsregister ohne Einträge
  • Abverdienen des Offiziers absolviert (Fliegerische Eignungsabklärung möglich während dem Abverdienen des Offiziersgrades)
  • Anstellung bei der Luftwaffe vor dem 26. Geburtstag

Ganze Schweiz und teilweise im Ausland. Primär an Standorten mit Militärflugplätzen.

Sie profitieren von diversen Weiterbildungen im In- und Ausland und bereiten sich so auf die Übernahme von höheren Funktionen vor. Zudem bietet sich die Möglichkeit der Teilnahme an internationalen Einsätzen.

Nach der Brevetierung werden die Militärpiloten/innen in den Flieger- oder Lufttransportstaffeln eingesetzt und absolvieren zu einem späteren Zeitpunkt eine akademische Ausbildung, je nach Bedarf der Luftwaffe sowie nach Eignung und Neigung der Piloten. Diese erfolgt individuell im Rahmen einer Laufbahnplanung.

Dokumente

Häufig gestellte Fragen

Die Anstellung als Pilotanwärter/in bei der Luftwaffe muss vor Ihrem 26. Geburtstag erfolgen. Sämtliche Abklärungen, schulischen Ausbildungen (Matura oder Berufsmatura) und die Offiziersausbildung müssen zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

Da es sich um einen Beruf handelt, muss ein Anwärter auch für spätere Verwendungen geeignet sein. Für einen Teil der Piloten und Pilotinnen ist dafür im Rahmen der Laufbahnplanung nach Neigung und Bedarf ein Bachelor-Studium, für die anderen in der Regel ein Master of Advanced Studies vorgesehen.

Die Berufseignungsabklärung (BEA) besteht aus:

  • einem psychologischen Eignungsgespräch (1 Tag)
  • einer flugpsychologischen- und medizinischen Berufseignungsabklärung (2-3 Tage)
  • einer Simulatorabklärung (1 Woche).

In der Regel wird die BEA innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen.

Sobald Sie SPHAIR mit «Empfehlung Militärpilot/in» und die Rekrutierung abgeschlossen haben, können Sie sich bei uns bewerben. Benutzen Sie dazu das Bewerbungsformular, welches Sie im Downloadbereich finden.

Frauen ist es gestattet, die Rekrutierung nach der Berufseignungsabklärung zu absolvieren.

Ideal ist es, wenn die Rekrutierung vor Oktober stattfindet, um genügend Zeit für die Berufseignungsabklärung vor dem Sommer-RS-Start einzuplanen.

Bitte melden Sie dies anlässlich des Orientierungstages der Armee. Die einzelnen Selektionsschritte bis und mit Simulator sind in der Regel über mindestens ein halbes Jahr verteilt. 
Sobald Sie SPHAIR und die Rekrutierung abgeschlossen haben, können Sie sich bewerben (Ausnahmen: siehe Anstellungsvoraussetzungen). 

Der Militärdienst kann auch vor SPHAIR erfolgen. Die Alterslimite für SPHAIR ist für Offiziere höher (www.sphair.ch).

Wir empfehlen, die Offiziersausbildung unmittelbar nach der Matura zu absolvieren. Ihnen stehen verschiedene Optionen offen, da Sie frühzeitig über Ihre Erfolgschancen informiert werden.

Grundsätzlich dieselben wie ein Mann. Als Frau müssen Sie sich freiwillig für den Militärdienst bei der Militärdirektion des Wohnkantons anmelden. Wichtige Informationen und Unterlagen erhalten Sie bei der Dienststelle «Frauen in der Armee», Telefon +41 58 464 32 74.

Sie können sich auch bei SPHAIR über Ihre Chance detailliert informieren lassen. Frauen ist es gestattet, die Rekrutierung nach der Berufseignungsabklärung zu absolvieren.

Wichtig zu wissen: Falls Sie die Rekrutierung bereits vor der Bewerbung als Pilotanwärterin absolviert haben und anschliessend die Berufseignungsabklärung der Luftwaffe nicht bestehen, sind Sie verpflichtet, die Rekrutenschule zu absolvieren.

Wir empfehlen Ihnen eine Rekrutenschule mit Start 2 (Juni). Falls Sie einen anderen RS-Start wählen, müssen Sie mit grösseren Wartezeiten zwischen dem Abschluss der Offiziersausbildung und dem Beginn der fliegerischen Eignungsabklärung rechnen.

Es gibt keine Vorgaben betreffend der Funktion. Eine detaillierte Auswahl der Möglichkeiten finden Sie auf www.miljobs.ch.


Ja, das ist möglich. Sie können SPHAIR auch nach absolviertem Militärdienst noch machen. Die Alterslimite ist für Offiziere höher (www.sphair.ch).

Sie können sich bei der Luftwaffe bewerben. Dazu müssen Sie aber über eine gültige Fluglizenz verfügen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne und informieren Sie über das weitere Vorgehen.

Nein, dies ist leider nicht möglich. Hier gilt der Artikel 16 Abs.1g der «Verordnung VBS über die Angehörigen des militärischen Flugdienstes» mit Stand 8. Juli 2016.

Dieser Artikel besagt: Wer bei der fliegerischen Abklärung SPHAIR keine Empfehlung als Berufsmilitärpilot erhalten hat, wird nicht zur Militärpilotenausbildung zugelassen.

Das ist leider nicht möglich. Wenn Sie sich mit einer gültigen Fluglizenz direkt als Militärpilot bewerben, verzichten Sie ausdrücklich auf eine künftige Teilnahme an einem SPHAIR-Flugkurs.

Inhaber von Segelfluglizenzen (jedoch nicht von Motorfluglizenzen) können auf Wunsch vor ihrer Anmeldung zur Militärpilotenselektion einen Experienced SPHAIR-Kurs besuchen.

Aufgrund der heutigen Erkenntnisse bezüglich Laseroperationen ist eine Ausbildung bei der Luftwaffe leider nicht möglich. Es fehlen die medizinischen Langzeiterfahrungen.

Die Berufsmilitärpilotenausbildung ist sehr kostenintensiv. Der Pilotanwärter verpflichtet sich vertraglich, nach Abschluss der Pilotenschule für mindestens vier Jahre bei der Luftwaffe zu arbeiten.

Da die Ausbildungskosten sehr hoch sind, ist die Luftwaffe an einem längeren Arbeitsverhältnis interessiert. Im Falle einer frühzeitigen Auflösung gilt das Obligationenrecht; ein Teil der Ausbildungskosten muss «pro rata temporis» der Luftwaffe zurückbezahlt werden.

Die Berufsmilitärpilotenausbildung setzt eine Offiziersausbildung der Schweizer Armee voraus. Erkundigen Sie sich beim Schweizerischen Konsulat Ihres Landes über das weitere Vorgehen.


Pilotenschule der Luftwaffe 85 Air Base Locarno
CH-6595 Riazzino
Tel.
+41 58 481 24 24

E-Mail

Pilotenschule der Luftwaffe 85

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CH-6595 Riazzino

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