Humanitäre Minenräumung
Die Vision der Schweiz
Seit die humanitäre Minenräumung vor gut 30 Jahren international ein Thema wurde, konnten wichtige Fortschritte auf dem Weg zu einer minenfreien Welt erzielt werden. Grosse Flächen wurden geräumt, einheitliche Standards und internationale Normen eingeführt sowie neue völkerrechtliche Instrumente geschaffen und umgesetzt. Die Schweiz war und ist ein engagierter Akteur, der wichtige Beiträge zu den relevanten Prozessen leistet.
Trotzdem verbleiben beträchtliche Herausforderungen. Aktuell weisen mindestens 60 Staaten und Regionen verminte Flächen aus, 29 sind weiterhin mit Streumunition belastet. Somit bestehen selbst Jahrzehnte nach Konfliktende weiterhin grosse Flächen, die von der Bevölkerung nicht oder nur mit grosser Gefahr genutzt werden und die Entwicklung behindern. Zudem wurden in den 2010er Jahren in neu aufflammenden Konflikten wieder vermehrt Minen und andere Kampfmittel eingesetzt, darunter auch Streumunition. Dies führte zu neuen Belastungen, namentlich im Nahen Osten, im Sahel, der Ukraine oder am Horn von Afrika.
Grosse Teile der Zivilbevölkerung in den betroffenen Staaten sind weiterhin mit den Hinterlassenschaften dieser Waffen konfrontiert. Da diese Waffen jahrelang aktiv bleiben, schränken sie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der betroffenen Bevölkerung stark ein. Ebenso werden zivile und militärische Friedensförderung durch Minen und Blindgänger behindert.
Die Schweiz strebt langfristig eine Welt an, in der Menschen ohne Risiken von Minen und anderen Kampfmittelrückständen leben können und so eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung möglich ist. Auch in den Jahren 2023 bis 2025 will die Schweiz einen substantiellen Beitrag zur Verwirklichung dieser Vision leisten.
Konkret umfasst das internationale Engagement sowohl politische und diplomatische Aktivitäten als auch weltweit finanzielle, personelle und materielle Beiträge an Räumungsprogramme. Die Schweizer Armee leistet hier wertvolle Beiträge.
Der Aktionsplan des Bundes als Leitlinie
Mit dem Aktionsplan Humanitäre Minenräumung des Bundes für die Jahre 2023 - 2026 wurden die Schwergewichte des Schweizer Beitrages festgelegt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Schweiz drei Ziele gesetzt:
- Förderung des normativen Rahmens.
- Wirksame humanitäre Minenräumung vor Ort.
- Innovation.
Das VBS unterstützt den Bereich der humanitären Minenräumung schwergewichtig durch die Entsendung von Angehörigen der Armee, die grundsätzlich im Rahmen der militärischen Friedensförderung in Programmen der UNO oder der OSZE eingesetzt werden. Weiter führt das VBS Ausbildungskurse durch und beteiligt sich an deren Finanzierung. Ebenso kann die Armee Räumprogramme mit Material unterstützen. Schliesslich bringt sich das VBS mit Expertise – primär aus dem Kommando Kampfmittelbeseitigung und Minenräumung (Kdo KAMIR) – in Expertengremien ein und kann im Auftrag des EDA Evaluationen vor Ort durchführen.
Das Übereinkommen über das Verbot von Personenminen
Als einer der ersten Staaten hat die Schweiz am 3. Dezember 1997 die Konvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Personenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) unterzeichnet und am 24. März 1998 ratifiziert.
Inzwischen ist der Vertrag von 164 Regierungen ratifiziert worden (Stand November 2023).
Die Konvention verbietet den Vertragsstaaten den Gebrauch, die Lagerung, die Herstellung und den Transfer von Personenminen und verlangt die Zerstörung der Lagerbestände innerhalb von vier Jahren nach der Ratifikation. Zudem müssen innerhalb von zehn Jahren nach der Ratifikation im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates alle Personenminen geräumt sein. Die betroffenen Staaten haben die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen.
Das besondere an der Ottawa-Konvention besteht darin, dass die Vertragsstaaten sich verpflichten, sich gegenseitig zu unterstützen. Vor allem geht es darum, die betroffenen Länder bei ihren Bemühungen zu unterstützen, verminte Gebiete zu räumen, Unfällen vorzubeugen und Opfern zu helfen.
Das Übereinkommen über Streumunition
2008 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen über die Streumunition, das den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von Streumunition verbietet – die sogenannte Oslo-Konvention. Die Schaffung dieses Übereinkommens stellt eine wichtige rechtliche Entwicklung für die humanitäre Minenräumung dar: Mit dem umfassenden Produktions-, Transfer-, Lagerungs- und Einsatzverbot von Streumunition sollen präventiv die humanitären Konsequenzen von explosiven Kriegsmittelrückständen abgewandt werden.
Das Übereinkommen trat am 1. August 2010 in Kraft. Die Schweiz hat die Konvention am 17. Juli 2012 ratifiziert. Inzwischen ist der Vertrag von 112 Staaten ratifiziert worden (Stand: August 2023).
Interdepartementale Koordination
Die Schweizer Koordinationsmechanismen in der humanitären Minenräumung orientieren sich am erfolgreichen Modell des «Whole-of-Government»-Ansatzes, um den Aktionsplan umzusetzen. Die Abstimmung erfolgt im Koordinationsausschuss Humanitäre Minenräumung (KAM), wobei die Koordination der diplomatischen Arbeit unter Leitung des EDA erfolgt, während die operationelle Koordination unter Leitung des VBS steht.
Die humanitäre Minenräumung ist kein isolierter Bereich: In den meisten Fällen ist sie in Länderprogramme integriert. Deshalb wird die Koordination mit anderen strategischen Projekten verstärkt und somit zusätzliche Synergien mit der langfristigen Entwicklungsarbeit, der humanitären Hilfe und der Friedensförderung geschaffen, dem sogenannten Triple Nexus. Die humanitäre Minenräumung ist deshalb Teil der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

