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Gefahrgut

Gefahrgut

Die Beförderung gefährlicher Güter gehört in der Armee zum Alltag; seien es entzündbare flüssige Stoffe wie Benzin, Diesel und Düsenkraftstoff oder explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
wie Sprengstoff und Munition. Alle diese Transporte unterstehen einer Vielzahl von verkehrsträgerspezifischen Anforderungen und Vorschriften. Können die zivilen Vorschriften aus militärischen Gründen nicht eingehalten werden, ist das SVSAA dafür zuständig, alternative Bestimmungen mit den zuständigen zivilen Bundesämtern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu definieren, um den militärischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Wird von einer zivilen Vorgabe abgewichen sind immer Ersatzmassnahmen für die Armee zu definieren, damit der Zweck der zivilen Regelung (Sicherheit) gewahrt bleibt.

Beförderungsdokumente SDR / ADR

Schriftliche Weisungen

Die schriftlichen Weisungen (sog.Unfallmerkblatt):

  • sind für den Transport aller gefährlichen Güter gültig und können eingesetzt werden kann;
  • sind bei Beförderungen mit Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR vorgesehenen Freistellungen (Freigrenze) immer mitzuführen;
  • müssen unbedingt vollständig und farbig ausgedruckt werden (das Papierformat ist hingegen irrelevant);
  • sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle mitzuführen;
  • sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann. Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes betreffende Mitglied der Fahrzeugbesatzung die Weisungen versteht und in der Lage ist, diese richtig anzuwenden;
  • verlangen für bestimmte Klassen zusätzliche Ausrüstungsgegenstände auf der Beförderungseinheit (siehe vierte/letzte Seite der schriftlichen Weisungen). Massgeben sind die Gefahrzettelmuster der gefährlichen Güter, die befördert werden.

WICHTIG: Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Massnahmen einsehen.


Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee Rodtmattstrasse 110
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 464 33 33

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