Gefahrgut

Die Beförderung gefährlicher Güter gehört in der Armee zum Alltag; seien es entzündbare flüssige Stoffe wie Benzin, Diesel und Düsenkraftstoff oder explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
wie Sprengstoff und Munition. Alle diese Transporte unterstehen einer Vielzahl von verkehrsträgerspezifischen Anforderungen und Vorschriften. Können die zivilen Vorschriften aus militärischen Gründen nicht eingehalten werden, ist das SVSAA dafür zuständig, alternative Bestimmungen mit den zuständigen zivilen Bundesämtern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu definieren, um den militärischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Wird von einer zivilen Vorgabe abgewichen sind immer Ersatzmassnahmen für die Armee zu definieren, damit der Zweck der zivilen Regelung (Sicherheit) gewahrt bleibt.
Beförderungsdokumente SDR / ADR
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Klarstellung Vollzugsbehörde bezüglich ADR 5.4.1.4.2
PDF, 1 Seite[n], 63 KB -
Vorlage Beförderungspapier (Stand 2019)
XLSX, 34 KB -
Beispiel Klasse 1 grösser 1000
PDF, 1 Seite[n], 87 KB -
Beispiel Klasse 1 kleiner 1000
PDF, 1 Seite[n], 88 KB -
Beispiel Klasse 2-9
PDF, 1 Seite[n], 87 KB
Lithiumbatterien
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LiBa Forum VBS 2023
PDF, 80 Seite[n], 11 MB -
Checkliste Versand LiBatt neu / gebraucht (Stand 2017)
PDF, 2 Seite[n], 719 KB -
Checkliste Versand beschädigte und defekte LiBatt (Stand 2017)
PDF, 2 Seite[n], 847 KB -
Checkliste Versand Geräte mit LiBatt (Stand 2017)
PDF, 2 Seite[n], 623 KB -
Information über den Wechsel der Lithiumkennzeichnungen für den Transport
PDF, 1 Seite[n], 312 KB
Checklisten/Informationen
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Einige klärende Beispiele bezüglich Gefahrguthandling in ALC's
PDF, 6 Seite[n], 1 MB -
Merkblatt Beurteilung Tunneldurchfahrt
PDF, 2 Seite[n], 593 KB -
Merkblatt für den Transport beim Munitionsrückschub
PDF, 2 Seite[n], 402 KB -
13.111 df Gefahr- und Abfertigungszettel 2019
PDF, 20 Seite[n], 1 MB -
Checkliste für den Verlader von gefährlichen Gütern (Stand 2013)
PDF, 2 Seite[n], 62 KB, Deutsch
RSD / SDR Sonderbewilligungen
Schriftliche Weisungen
Die schriftlichen Weisungen (sog.Unfallmerkblatt):
- sind für den Transport aller gefährlichen Güter gültig und können eingesetzt werden kann;
- sind bei Beförderungen mit Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR vorgesehenen Freistellungen (Freigrenze) immer mitzuführen;
- müssen unbedingt vollständig und farbig ausgedruckt werden (das Papierformat ist hingegen irrelevant);
- sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle mitzuführen;
- sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann. Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes betreffende Mitglied der Fahrzeugbesatzung die Weisungen versteht und in der Lage ist, diese richtig anzuwenden;
- verlangen für bestimmte Klassen zusätzliche Ausrüstungsgegenstände auf der Beförderungseinheit (siehe vierte/letzte Seite der schriftlichen Weisungen). Massgeben sind die Gefahrzettelmuster der gefährlichen Güter, die befördert werden.
WICHTIG: Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Massnahmen einsehen.
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Schriftliche Weisung gemäss ADR
PDF, 2 Seite[n], 1 MB, Deutsch
Gefahrgutgesuche
Recht
Gefahrgut
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse ADR
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse SDR
- Verordnung über den militärischen Strassenverkehr VMSV
- Verordnung über den Verkehr mit Abfällen VeVA
- Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen
- Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV
- Multilaterale Übereinkommen für CH Externe