FAQ

Frauen in der Armee
An sich nicht. Melden Sie sich freiwillig zum Militärdienst an und werden angenommen, gelten Sie als stellungspflichtig. Werden Sie an der Rekrutierung für militärdiensttauglich erklärt und sind bereit, die zugeteilte Funktion zu übernehmen, dann werden Sie militärdienstpflichtig. (MG Art. 3)
Bei Frauen in der Armee und Ja, du kannst.
Als Frau haben Sie mehrere Möglichkeiten, Militärdienst zu leisten: 1. Sie melden sich freiwillig für die Rekrutierung und absolvieren die Rekrutenschule; 2. Sie bewerben sich bei SWISSINT für einen Auslandeinsatz; 3. Nach dem Auslandeinsatz steht es Ihnen offen, sich für den Übertritt in die Milizarmee zu bewerben; 4. Sie können sich freiwillig melden und werden, falls ein Bedarf vorhanden ist, zugeteilt oder zugewiesen. (MG Art. 3, Art. 6)
Frauen stehen dieselben Funktionen offen wie Männern. Auch Frauen können Militärkarriere machen und Kaderpositionen einnehmen, ob als Miliz- oder Berufsmilitär.
Die Gradbezeichnung für Frauen ist identisch mit jener der Männer (z.B. Leutnant, Wachtmeister). "Frau Hauptmann [Nachname]" ist ebenfalls gültig. Funktions- und Berufsbezeichnungen sowie Funktionsgruppen und Gradkategorien hingegen gibt es in männlicher und weiblicher Form (z.B. Offizier / Offizierin, Fachoffizier / Fachoffizierin). Die direkte Anrede lautet dann "Soldat [Nachname]" oder "Soldatin [Nachname]". Die Ausdrücke Rekrutin und Soldatin haben sich unterdessen etabliert und können so verwendet werden. Vergleich Terminologiedatenbank der Bundesverwaltung TERMDAT und Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren. (MG Art. 102; Regl 51.002 DRA Art. 22)
Der Fitnesstest der Armee prüft die körperliche Leistungsfähigkeit der männlichen und weiblichen Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung der Schweizer Armee. Für die militärische Einteilung gilt beim Sporttest für Frauen und Männer dieselbe Wertetabelle. Für ein Sportabzeichen werden Frauen und Männer hingegen unterschiedlich bewertet.
Für Menstruationsartikel inklusive Medikamente sind in erster Linie die weiblichen Angehörigen selber verantwortlich. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die im Militärdienst zu Schädigungen der eigenen Gesundheit oder zur Schädigung Dritter führen können, sind dem Truppenarzt zu melden. (Regl 51.002 DRA Art. 88)
Grundsätzlich wird bei gesundheitlichen Anliegen zuerst die / der Vorgesetzte informiert. Diese /Dieser organisiert eine medizinische Untersuchung beim Truppenarzt / bei der Truppenärztin. Sind weitere Untersuchungen erforderlich, koordiniert der Truppenarzt / die Truppenärztin zusätzliche Untersuchungen mit (zivilen) Experten / Expertinnen. Termine können in Absprache respektive nach Genehmigung auch mit einem Urlaubsantrag wahrgenommen werden. (Regl 51.002 DRA Art. 56)
Generell haben Sie die Möglichkeit, eine Dienstverschiebung zu beantragen oder den Dienst vorerst fortzusetzen. Beim Einrücken werden Sie anlässlich der sanitarischen Eintrittsmusterung gefragt, ob Sie schwanger sind. Erkennen Sie die Schwangerschaft erst danach / werden Sie später schwanger, melden Sie sich dann beim Truppenarzt / bei der Truppenärztin. Das medizinische Fachpersonal entscheidet, ob, wie lange und auf welche Art (Tätigkeiten, Aufgaben) Sie schwanger dienstfähig bleiben. (Regl 51.002 DRA Art. 88; Wsg 90.112 WMDP Art. 49)
Ihr Militärdienst wird an die veränderten Umstände und Ihre Bedürfnisse angepasst. Je nachdem leisten Sie vorerst weiterhin Militärdienst, allerdings mit bestimmten Einschränkungen zu Ihrem eigenen Schutz, oder Sie werden für die verbleibende Zeit der Schwangerschaft dispensiert. Das medizinische Fachpersonal entscheidet, ob, wie lange und auf welche Art (Tätigkeiten, Aufgaben) Sie schwanger dienstfähig bleiben. Nach Ihrem Mutterschaftsurlaub setzen Sie Ihren Militärdienst fort. (Regl 51.002 DRA Art. 88; Wsg 90.112 WMDP Art. 49)
Für den Ausgang erhalten alle Soldatinnen und Soldaten eine Hose, Hemd und Krawatte; Männer zusätzlich einen Veston, Frauen einen Blazer und einen Jupe. Schuhe und Socken sowie Strümpfe für die Frauen sind private Anschaffungen, eine Handtasche für die Frauen wird offeriert. Für dienstliche Anlässe (wie Hauptverlesen) bestimmt der Kommandant / die Kommandantin, ob weibliche Angehörige der Armee den Jupe oder die Hose tragen. In den anderen Fällen (z.B. Freizeit) entscheidet die Einzelne. (Regl 51.009 Ziff. 25-27)
FiT - Frauen im TAZ, der Verein von Frauen in der Armee, hilft Ihnen weiter. Ebenso das Kommando Rekrutierung, Rekrutierung Frauen in der Armee: Sicherheit ist auch weiblich (admin.ch)
Das Dienstreglement besagt: "Kader und Mannschaft werden in der Regel getrennt untergebracht, ebenso Frauen und Männer". In der Regel bedeutet, dass es Ausnahmen geben kann, z.B. wenn eine getrennte Unterbringung aus operationellen oder infrastrukturellen Gründen nicht möglich oder geeignet ist. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Vorgesetzten und oder die Melde- und Beratungsstelle FiAD. (Regl 51.002 DRA Art. 42.2)
Grundsätzlich stehen Frauen und Männern separate sanitäre Anlagen zur Verfügung. Ist dies aus operationellen oder infrastrukturellen Gründen nicht so, wird empfohlen, im Gespräch mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden (z.B. unterschiedliche Zugangszeiten, Benutzung öffentlicher Toiletten). (Regl 51.002 DRA Art. 42.2)
FiAD ist für alle Milizangehörigen der Armee zuständig. Männer können die bisherigen Betreuungsangebote nutzen und in Ergänzung, wie die Frauen auch, mit ihren Anliegen und Fragen FiAD kontaktieren.
Berufsmilitär wenden sich an ihre Linie, ihr HR
FAQ - Diversität in der Armee
Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (FiAD)
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Schweizer Armee
Kommando Ausbildung
Papiermühlestrasse 14
CH-3003 Bern
- Tel.
- +41 58 480 50 00