Grund- und Menschenrechte
Grundrechte
Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Diese Rechte werden vor allem umschrieben in:
- der Bundesverfassung;
- den allgemeinen Grund- und Menschenrechten;
- anderen von der Schweiz unterzeichneten internationalen oder regionalen Konventionen, Pakten und Erklärungen.
Die Armee bildet ihre Angehörigen in der Anwendung und Verbreitung der Grund- und Menschenrechte aus. Die Grund- und Menschenrechte sind für die Angehörigen der Schweizer Armee im In- wie auch im Ausland jederzeit verpflichtend und anwendbar.