Veröffentlicht am 22. Dezember 2023
Geschlecht

Schweizer Männer sind gemäss der Bundesverfassung verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Für Frauen besteht keine Dienstpflicht, sie leisten freiwillig Militärdienst. Sind sie jedoch einmal in der Armee, sind Frauen und Männer im Dienst gleichgestellt. Das amtlich registrierte Geschlecht in den Ausprägungen «männlich» oder «weiblich» ist ausschlaggebend dafür, ob eine Dienstpflicht besteht oder nicht. Die Armee ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen.
An sich nicht. Melden Sie sich freiwillig zum Militärdienst an und werden angenommen, gelten Sie als stellungspflichtig. Werden Sie an der Rekrutierung für militärdiensttauglich erklärt und sind bereit, die zugeteilte Funktion zu übernehmen, dann werden Sie militärdienstpflichtig. (MG Art. 3)
Auf den Seiten Frauen in der Armee und Weg zum Dienst finden Sie die wichtigsten Informationen. Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit FiAD auf.
Als Frau haben Sie mehrere Möglichkeiten, Militärdienst zu leisten: 1. Sie melden sich freiwillig für die Rekrutierung und absolvieren die Rekrutenschule; 2. Sie bewerben sich bei SWISSINT für einen Auslandeinsatz; 3. Nach dem Auslandeinsatz steht es Ihnen offen, sich für den Übertritt in die Milizarmee zu bewerben; 4. Sie können sich freiwillig melden und werden, falls ein Bedarf vorhanden ist, zugeteilt oder zugewiesen. (MG Art. 3, Art. 6)
Frauen stehen dieselben Funktionen offen wie Männern. Auch Frauen können Militärkarriere machen und Kaderpositionen einnehmen, ob als Miliz- oder Berufsmilitär.
Die Gradbezeichnung für Frauen ist identisch mit jener der Männer (z.B. Leutnant, Wachtmeister). "Frau Hauptmann [Nachname]" ist ebenfalls gültig. Funktions- und Berufsbezeichnungen sowie Funktionsgruppen und Gradkategorien hingegen gibt es in männlicher und weiblicher Form (z.B. Offizier / Offizierin, Fachoffizier / Fachoffizierin). Die direkte Anrede lautet dann "Soldat [Nachname]" oder "Soldatin [Nachname]". Die Ausdrücke Rekrutin und Soldatin haben sich unterdessen etabliert und können so verwendet werden. Vergleich Terminologiedatenbank der Bundesverwaltung TERMDAT und Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren. (MG Art. 102; Regl 51.002 DRA Art. 22)
Der Fitnesstest der Armee prüft die körperliche Leistungsfähigkeit der männlichen und weiblichen Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung der Schweizer Armee. Für die militärische Einteilung gilt beim Sporttest für Frauen und Männer dieselbe Wertetabelle. Für ein Sportabzeichen werden Frauen und Männer hingegen unterschiedlich bewertet.
Für Menstruationsartikel inklusive Medikamente sind in erster Linie die weiblichen Angehörigen selber verantwortlich. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die im Militärdienst zu Schädigungen der eigenen Gesundheit oder zur Schädigung Dritter führen können, sind dem Truppenarzt oder der Truppenärztin zu melden. (Regl 51.002 DRA Art. 88)
Grundsätzlich wird bei gesundheitlichen Anliegen zuerst die oder der Vorgesetzte informiert. Dieser oder diese organisiert eine medizinische Untersuchung beim Truppenarzt oder bei der Truppenärztin. Sind weitere Untersuchungen erforderlich, koordiniert der Truppenarzt oder die Truppenärztin zusätzliche Untersuchungen mit (zivilen) Experten oder Expertinnen. Termine können in Absprache respektive nach Genehmigung auch mit einem Urlaubsantrag wahrgenommen werden. (Regl 51.002 DRA Art. 56)
Generell haben Sie die Möglichkeit, eine Dienstverschiebung zu beantragen oder den Dienst vorerst fortzusetzen. Beim Einrücken werden Sie anlässlich der sanitarischen Eintrittsmusterung gefragt, ob Sie schwanger sind. Erkennen Sie die Schwangerschaft erst danach / werden Sie später schwanger, melden Sie sich dann beim Truppenarzt oder bei der Truppenärztin. Das medizinische Fachpersonal entscheidet, ob, wie lange und auf welche Art (Tätigkeiten, Aufgaben) Sie schwanger dienstfähig bleiben. (Regl 51.002 DRA Art. 88; Wsg 90.112 WMDP Art. 49)
Ihr Militärdienst wird an die veränderten Umstände und Ihre Bedürfnisse angepasst. Je nachdem leisten Sie vorerst weiterhin Militärdienst, allerdings mit bestimmten Einschränkungen zu Ihrem eigenen Schutz, oder Sie werden für die verbleibende Zeit der Schwangerschaft dispensiert. Das medizinische Fachpersonal entscheidet, ob, wie lange und auf welche Art (Tätigkeiten, Aufgaben) Sie schwanger dienstfähig bleiben. Nach Ihrem Mutterschaftsurlaub setzen Sie Ihren Militärdienst fort. (Regl 51.002 DRA Art. 88; Wsg 90.112 WMDP Art. 49)
Obwohl Frauen sich freiwillig für den Militärdienst melden, erklären sie sich mit der Unterschrift am Ende der Rekrutierung damit einverstanden, militärdienstpflichtig zu werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie die ihnen zugeteilten Diensttage leisten.
Der Dienst kann, wie bei den Männern, nur definitiv abgebrochen werden, wenn man dienstuntauglich wird (medizinischer Grund) oder wenn man definitiv ins Ausland zieht. Im Unterschied zu den Männern müssen Frauen, die ihre Diensttage nicht vollständig leisten, keine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen. (MG Art. 3)FiT - Frauen im TAZ, der Verein von Frauen in der Armee, hilft Ihnen weiter.
Das Dienstreglement besagt: "Kader und Mannschaft werden in der Regel getrennt untergebracht, ebenso Frauen und Männer". In der Regel bedeutet, dass es Ausnahmen geben kann, z.B. wenn eine getrennte Unterbringung aus operationellen oder infrastrukturellen Gründen nicht möglich oder geeignet ist. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Vorgesetzten und / oder die Melde- und Beratungsstelle FiAD. (Regl 51.002 DRA Art. 42.2)
Grundsätzlich stehen Frauen und Männern separate sanitäre Anlagen zur Verfügung. Ist dies aus operationellen oder infrastrukturellen Gründen nicht so, wird empfohlen, im Gespräch mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden (z.B. unterschiedliche Zugangszeiten, Benutzung öffentlicher Toiletten). (Regl 51.002 DRA Art. 42.2)
FiAD ist für alle Angehörigen der Armee und Gruppe Verteidigung zuständig. Männer können die bisherigen Betreuungsangebote nutzen und in Ergänzung, wie die Frauen auch, mit ihren Anliegen und Fragen FiAD kontaktieren.
Kontakt
Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (FiAD)
Schweizer Armee
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