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Veröffentlicht am 23. November 2023

Gefahrgut

Die Beförderung gefährlicher Güter gehört in der Armee zum Alltag; seien es entzündbare flüssige Stoffe wie Benzin, Diesel und Düsenkraftstoff oder explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
wie Sprengstoff und Munition. Alle diese Transporte unterstehen einer Vielzahl von verkehrsträgerspezifischen Anforderungen und Vorschriften. Können die zivilen Vorschriften aus militärischen Gründen nicht eingehalten werden, ist das SVSAA dafür zuständig, alternative Bestimmungen mit den zuständigen zivilen Bundesämtern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu definieren, um den militärischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Wird von einer zivilen Vorgabe abgewichen sind immer Ersatzmassnahmen für die Armee zu definieren, damit der Zweck der zivilen Regelung (Sicherheit) gewahrt bleibt.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee

Verkehrsorganisation
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern