Erste Entlassungen aus dem Assistenzdienst
Ohne Unterbruch sind die Truppen seit über einem Monat subsidiär tätig. Die positive Entwicklung der Coronapandemie eröffnet nun die Möglichkeit, Angehörige der Armee im Assistenzdienst wieder zu entlassen. Nebst individuellen Entlassungen, für die eine Begründung der Wichtigkeit nachgewiesen werden muss, sollen bald auch ganze Einheiten nach Hause zurückkehren können.
Vor rund einem Monat wurden im Rahmen der Mobilisierung verschiedene Spezialisten aus diversen Bereichen der Armee aufgeboten. Mit viel Engagement und persönlichem Einsatz haben die Angehörigen der Armee ihre Fähigkeiten und Kompetenzen in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. Ob im Sanitätsbereich, in logistischen Belangen oder im Bereich der Sicherheit und des Schutzes erfüllten die Soldaten und Kader ihren subsidiären Auftrag. Nicht zuletzt dank der Einhaltung der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen und Hygienevorschriften zeichnet sich seit Ostern eine Verbesserung der Lage ab. Ausserdem seien die Gesuche der Kantone rückläufig oder wurden reduziert, wie Oberst im Generalstab Christoph Fehr erklärt. Er zeichnet sich verantwortlich für die Planung, Ausführung und Nachbearbeitung aller Operationen beim Kommando Operationen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung könne nun die Anzahl von Angehörigen der Armee im Assistenzdienst reduziert werden. «Wir versuchen nun, all jene aus dem Dienst zu entlassen, die nicht zwingend für die Erfüllung der Aufträge benötigt werden», führt Fehr weiter aus.
Zwingende Gründe zuerst
Die Reduzierung der Truppengrösse soll schrittweise geschehen. Zuerst sollen diejenigen Angehörigen der Armee nach Hause zurückkehren dürfen, die zwingende Gründe vorweisen können. «Als zwingender Grund werden die berufliche Beschäftigung in einem für die wirtschaftliche Landesversorgung wichtigen oder versorgungsrelevanten Betrieb, in einem Kleinstunternehmen oder das Übernehmen von Pflegeaufgaben von Angehörigen definiert», beschreibt Fehr die Richtlinien. Auch Personen, die in den nächsten Wochen wichtige Prüfungen abzulegen haben, würden in diese Kategorie fallen. In jedem Falle müsse sich der Angehörige der Armee selbst um eine Entlassung in diesem Rahmen kümmern und den Antrag an seinen Kompaniekommandanten stellen. Dieser habe die Kompetenz, die Gesuche zu prüfen und sie entsprechend umzusetzen. «Der Kompaniekommandant kennt seine Leute am besten und kann entsprechend auch am besten abschätzen, wer sich in einer Notlage befindet», begründet Oberst im Generalstab Fehr.
Unbürokratische Abwicklung
Grundsätzlich werde versucht, diese Gesuche speditiv zu bearbeiten. «Im Normalfall dürfte der ganze Prozess höchstens zwei Tage dauern», verspricht Fehr. Dazu gehört jedoch auch ein medizinisches Screening: «Die Armee schickt nur gesunde Angehörige nach Hause.» Sollte sich dabei die Notwendigkeit eines Tests auf das Coronavirus aufdrängen, müsse vor der Entlassung das Testergebnis abgewartet werden. Im längsten Fall sollte jedoch eine Entlassung innerhalb der Wochenfrist erfolgen. Bei einem negativen Entscheid auf den Antrag sei ein Wiedererwägungsgesuch jeweils an den Bataillonskommandanten zu richten. Seit Ostern seien schon rund 250 individuelle Entlassungen bearbeitet worden, wie Fehr weiss. Voraussichtlich würden bis zum 1. Mai sogar komplette Einheiten entlassen werden können.
Entlassung mit Auflagen
Damit es aufgrund von Entlassungen zu keinen Engpässen bei der Auftragserfüllung kommt, könne es innerhalb der Bataillone oder der Logistikbrigade zu personellen Verschiebungen kommen. Ausserdem sei eine solche Entlassung nicht endgültig. «Die Leute werden mit Auflagen nach Hause gelassen», erklärt Fehr, «sollte es die Entwicklung der Pandemie nötig machen, müssen die Entlassenen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des erneuten Aufgebots ihren Dienst wieder aufnehmen.» Damit sei die Flexibilität gewährleistet, da diese Leute schon ausgebildet sind und im Bedarfsfall sofort wieder eingesetzt werden können.
Auch wenn die von den Kantonen gestellten Anträge auf Unterstützung laufend überprüft werden und nur die dafür benötigte Anzahl Angehöriger der Armee im Assistenzdienst einbehalten werden, stehe für die Armee die Erfüllung des Auftrags an erster Stelle, nämlich die zivilen Behörden wo nötig zu unterstützen und der Schweizer Bevölkerung zu dienen.
