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Veröffentlicht am 17. September 2024

Diversity Strategie «inklusives Gesamtsystem Schweizer Armee / Gruppe Verteidigung»

Die Armeeführung hat 2023 die Diversity Strategie «inklusives Gesamtsystem Schweizer Armee und Gruppe Verteidigung» verabschiedet. Diese beschreibt den Weg zum Erreichen dieses Zielzustands. Sie wird mit Hilfe jeweils dreijähriger Massnahmenpläne umgesetzt.

Der Kern der Diversity Strategie ist die Orientierung am Auftrag. Das heisst: die Armeeaufträge bilden den Rahmen für den Umgang mit Vielfalt und die Massnahmen innerhalb der Gesamtorganisation. Wo die Aufträge es erlauben, soll Diversität Raum erhalten.

Vielfalt in Teams wirkt sich positiv auf die Bereiche aus, in denen verschiedene Ideen und Perspektiven für die Problemlösung und die Auftragserfüllung von Nutzen sind. Vielfalt wird breit verstanden: Die Dimensionen reichen von Sprache über soziale und kulturelle Herkunft, Geschlecht und sexuelle Orientierung hin zu unterschiedlichen Körpern und Psychen. Die Vereinbarkeit von Militärdienst und Ausbildung, Beruf und Privatleben, Verpflegungs- und Infrastrukturbedürfnisse sind als Querschnittsthemen ebenfalls zu berücksichtigen. Die vielfältigen Angehörigen der Armee können ihre Perspektive nur dann vollumfänglich einbringen, wenn sie sich in der Armee sicher und wertgeschätzt fühlen.

Die gewinnbringende Nutzung von Diversität erfordert die Öffnung des Denkens, des Verstehens und des bewussten Anwendens auf sämtliche Prozesse und Strukturen der Gesamtorganisation. Damit kann bewusst entschieden werden, wo und wie viel Vielfalt zweckmässig ist, respektive zu keiner Verminderung der Auftragserfüllung führt. Das Ziel ist die objektive Begründung, wo es Einschluss und wo es Ausschluss gibt.

Damit die angestrebte und gewollte Diversität in Inklusion mündet, müssen einige Grundbedingungen erfüllt sein. Diese Grundbedingungen werden in der Diversity Strategie «inklusives Gesamtsystem A/V» in zwei Säulen zusammengefasst:

Säule 1 – Diskriminierungsschutz und Gleichstellung

Diskriminierungsschutz und Gleichstellung gelten für alle Angehörigen der Armee und der Militärverwaltung. Rechtlich sind die entsprechenden Rechte und Pflichten für Angehörige der Armee im Dienstreglement der Armee geregelt, für Berufsmilitär, Angehörige des militärischen Friedensförderungsdienstes und zivile Mitarbeitende gelten ferner die personalrechtlichen Grundlagen. Das Gleichstellungsgesetz regelt die Gleichstellung im Erwerbsleben.

Säule 2 – Systematische und kontinuierliche Prozessverbesserung

Prozesse werden so verbessert, dass Vorgehensweisen in Zusammenhang mit Vielfalt nach zweckmässigen, objektiven und transparent kommunizierbaren Kriterien vereinheitlicht werden. Besonders wichtig sind die Prozesse, die steuern, welche Personen in die Schweizer Armee und Gruppe Verteidigung eintreten und darin verbleiben (beispielsweise die Rekrutierung von Angehörigen der Armee oder von zivilen Mitarbeitenden).

Je stärker die zwei Säulen sind, desto stärker wird die Schweizer Armee im Umgang mit Vielfalt in den eigenen Reihen. So verwirklicht sie den Anspruch, zu einer Armee für alle zu werden. Sie wird zu einer Armee, in der die Angehörigen der Armee und der Militärverwaltung ihre Potenziale entfalten und ihre individuellen Fähigkeiten und Talente zugunsten der Auftragserfüllung einbringen können.

Kontakt

Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (FiAD)

Schweizer Armee
Kommando Ausbildung
Papiermühlestrasse 14
CH - 3003 Bern

Montag – Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr

Telefon: +41 58 480 50 00

E-Mail: contact.fiad@vtg.admin.ch

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