print preview

Waffenplatz Chur

Der Waffenplatz Chur mit dem Schiess-und Ausbildungsplatz «Rossboden/Rheinsand» ist Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

20111745

 

Der Hauptnutzer des bundeseigenen Waffenplatz Chur ist die Infanterieschule 12. Anlässlich zwei Rekrutenschulstarts à 18 Wochen durchlaufen ca. 1500 Rekruten ihre Ausbildung zum Infanteristen, Minenwerfer, Späher oder Sicherungssoldaten. Während zwei Unteroffiziersschulen à jeweils 4 Wochen werden die Gruppenführer für die jeweiligen Rekrutenschulen ausgebildet.

Nebst der Infanterieschule 12 wird der Schiessplatz «Rossboden/Rheinsand» durch diverse andere militärische Verbände als Schiess- und Ausbildungsplatz genutzt. Unter anderem werden jeweils im Januar die Truppen für das WEF ausgebildet. Über das ganze Jahr verteilt nutzen diverse Polizeikorps den Schiessplatz für ihre Schiessausbildung.

Es ist dem Waffenplatzkommando ein Anliegen, dass nebst der Nutzung durch Armee und Polizei, grosse Teile des Schiessplatzes «Rossboden» durch die Zivilbevölkerung für Freizeitaktivitäten genutzt werden können. Wenn immer möglich ist der Rossboden für Freizeitsportler, Familien, Hundeliebhaber, Reiter oder auch Spaziergänger frei zugänglich. Dabei ist das Waffenplatzkommando Chur darauf angewiesen, dass sich sämtliche zivilen Nutzer an die Vorgaben und Weisungen der Mitarbeiter des Schiessplatzes halten und diesen Folge leisten.

Um die Sicherheit der zivilen Nutzer auf dem Waffenplatz zu gewährleisten, ist es unumgänglich, den Schiessplatz oder Teile davon für die zivile Nutzung zu sperren. Zu solchen Sperrungen kommt es vor allem bei Gefechtsschiessen von grösseren Verbänden und bei Übungen, bei welchen gepanzerte Fahrzeuge eingesetzt werden.

Schiesszeiten «Rossboden/Rheinsand»

Die allgemeinen Schiesszeiten sind:
Wochentag
   
Montag–Donnerstag 07.00–12.00 Uhr 13.00–22.00 Uhr
Freitag 07.00–12.00 Uhr 13.00–18.00 Uhr

Während der Sommerzeit kann in Ausnahmefällen bis 23.00 Uhr geschossen werden. 

Freitagabend und Samstagvormittag kann bei besonderem Bedarf oder speziellen Übungen der Armee ebenfalls geschossen werden. 

Spezielle Schiesszeiten und Übungen, werden unter "Aktuell" publiziert!

Die Armee ist sich der Lärmproblematik bewusst und sie ist bestrebt, den Schiesslärm auf ein zumutbares Mass zu beschränken.

SPERRUNGEN

Es werden nur die Vollsperrungen aufgeführt. In den Kalenderwochen, die nicht als Vollsperrungen aufgeführt sind, ist der Rossboden offen und begehbar. Auf einzelne Plätzen kann geschossen werden. Die Warnschilder und Verkehrszeichen sind zwingend zu beachten.

Kurzfristige, begrenzte Sperrungen können jederzeit durchgeführt werden. In solchen Fällen ist eine Umleitung signalisiert. Den Absperrposten und Markierungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Sperrungen werden unter "Aktuell" publiziert!

Panoramaweg "CALANDA"

Der Höhenweg ist grundsätzlich ab Freitag 1800 bis Montag 0700 offen.

Kurzfristige Sperrungen siehe unter "Aktuell".

 

Wintersperre

ab 15. November bis Folgejahr 15. April

 

Begehung auf eigene Gefahr!

Drohnen / Landungen Gleit, Delta und Fallschirme

Militärische Flugverbotszone für Drohnen

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) aller Kategorien (A1-A3) ist auf dem gesamten Waffenplatz Chur untersagt. Diese Regelung soll zum Schutz der Privatsphäre, der Sicherheit und die potenziellen Gefahren aller Nutzer und Besucher gewährleisten. Ein allfälliger Betreib erfordert eine offizielle Genehmigung.

Verbot für Landungen mit Gleit, Delta und- Fallschirmen

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Waffenplatz Chur ein offizielles militärisches Gefahrengebiet betreffend Flug- und Schiesstätigkeiten (LS-D) ist. Daher sind Landungen mit Gleit und- Fallschirmen auf dem Waffenplatz Chur sofern die betroffene Person nicht über die genauen Aktivitäten und den damit verbundenen Gefahren der Bescheid weiss, verboten. Diese Massnahme dient dem Schutz der Anlage, der Infrastruktur und vor allem der Sicherheit aller Anwesenden. Jegliche Form von Gleit- und Fallschirmlandungen erfordert eine vorherige Genehmigung, um potenzielle Gefahren zu minimieren.
 

Montag, 18.03.2024 08:00-18:00 Sperrung Light
Dienstag, 19.03.2024 08:00-18:00 Sperrung Light
Mittwoch, 20.03.2024 08:00-16:00 Sperrung Light
Donnerstag, 21.03.2024 08:00-18:00 Sperrung Light
Montag, 25.03.2024 08:00-20:00 Sperrung Light
Dienstag, 26.03.2024 08:00-18:00 Sperrung Light
Mittwoch, 27.03.2024 08:00-18:00 Sperrung Light
SDC13916

  • 1820 Bau der Kaserne auf dem Rossboden durch den Kanton
  • 1858 Bau der eidgenösischen Pulvermühle in Chur
  • 1882 Einweihung der neuen Stadtkaserne in Chur
  • 1921 Das Kantonale Zeughaus wird vom Bund übernommen.
  • 1943 Grosser Waldbrand am Calanda in Chur
  • 1944 Bau der Brandschutzmauern und Löschmagazinen am Calanda 
  • 1948 Kauf des ganzen Waffenplatzes durch den Bund mit total 1 700 000 m2 
  • 1951 Bau des Zeughauses an der Kasernenstrasse
  • 1970 Bau der Mehrzweckhalle 
  • 1975 letzte Totalsanierung der Stadtkaserne Chur
  • 1976 Stilllegung der Eidg Pulvermühle Chur
  • 1980 Einweihung des Kdo Gebäudes KO auf dem Kasernenareal
  • 2012 Einbau Lärmschutzboxen für 12.7 mm Mg
  • 2016 Einbau der neuen Gefechtsschiessanlage Erw GAA Inf 05.
  • 2017 Neubau Mun Mag Rheinsand
  • 2020 Jubiläum "200 Jahre Schiessplatz Chur Rossboden /Rheinsand"
  • 2022 Teilsanierung "Stadtkaserne"

 SAMSUNG DIGITAL CAMERA

Weihnachten/Neujahr        

25.12.2023 - 03.01.2024 

RB_RS Absperrung

Bei Sperrungen ist der Umgehungsweg signalisiert. Den Absperrposten ist Folge zu leisten.

Schiesspublikation 2024

Kadervorkurs/Allgemeine Grundausbildung

(Kalenderwoche 2 - 5/ 26 -29)

Inhalte:

Während der Allgemeinen Grundausbildung wird den Rekruten das einheitliche, militärische Grundwissen vermittelt. Unter anderem werden die Rekruten an ihrer persönlichen Waffe ausgebildet.  Es findet zudem die Spezialistenausbildung statt und es werden die ersten Gefechtsschiessen und Einsatzübungen auf Stufe Gruppe und Zug durchgeführt.

Der Schiessplatz wird nur in Ausnahmefällen gesperrt. 

Eingesetzte Waffensysteme:

  • Sturmgewehr
  • Pistole 

Funktionsgrundausbildung

(Kalenderwoche 6 - 13 / 30 -38)

Inhalte:

Während der FGA werden die Soldaten und Kader auf ihre funktionsspezifischen Aufgaben vorbereitet. Dabei geht es unter anderem um die technische Handhabung von Waffen, Geräten und Systemen. Es findet zudem die Spezialistenausbildung statt und es werden die ersten Gefechtsschiessen und Einsatzübungen auf Stufe Gruppe und Zug durchgeführt.

Es kommt zu Teilsperrungen des Schiessplatzes.

In der zweiten Hälfte der Funktionsgrundausbildung kann es zu Vollsperrungen des ganzen Schiessplatzes kommen.

Eingesetzte Waffensysteme:

  • Sturmgewehr
  • Pistole
  • Handgranaten
  • Leichtes Maschinengewehr
  • Scharfschützengewehr
  • Panzerfaust
  • Minenwerfer / Mörser
  • Sprengstoff
  • Gewehraufsatz
  • 6cm Werfer

Verbandsausbildung

(Kalenderwoche 14 – 20 / 39 – 44)

Inhalte:

In der Verbandsausbildung  liegt der Fokus auf den Einsatzverfahren der Infanterie. Diese werden in Einsatzübungen und Gefechtsschiessen auf Stufe Zug bis Kompanie in einsatznahen Situationen und möglichst realitätsnah geschult. Während dieser Phase findet zudem die Durchhalteübung statt.

Der gesamte Schiessplatz wird in der Regel während den Schiesszeiten gesperrt.

Eingesetzte Waffensysteme:

  • Sturmgewehr
  • Pistole
  • Handgranaten
  • Leichtes Maschinengewehr
  • Scharfschützengewehr
  • Panzerfaust
  • Minenwerfer / Mörser
  • Sprengstoff
  • Gewehraufsatz
  • 6cm Werfer
  • Maschinengewehr

Unteroffiziersschule

(Kalenderwoche 21 – 24 / 45 – 48)

Inhalte:

Während der Unteroffiziersschule erhalten die Gruppenführer die nötigen Ausbildungen um ihre Führungsfunktionen während der Rekrutenschule wahrnehmen zu können. Der Fokus der Ausbildung liegt auf der Menschenführung, Grundlagen der Gruppenführung, der Ausbildungsmethodik und den technischen Kenntnissen.

Es kann zu Teil- und Vollsperrungen des Platzes kommen.

Eingesetzte Waffensysteme:

  • Sturmgewehr
  • Pistole
  • Handgranaten
  • Leichtes Maschinengewehr
  • Scharfschützengewehr
  • Panzerfaust
  • Minenwerfer / Mörser
  • Sprengstoff
  • Gewehraufsatz
  • 6cm Werfer

Grundlagen Waffen- und Schiessplätze:

Um ihre Aufträge erfüllen zu können, benötigt die Armee die entsprechende Infrastruktur. Standorte und Nutzung der militärischen Infrastruktur werden im Stationierungskonzept der Armee definiert. Der Sachplan Militär ist für deren raumplanerische Sicherung besorgt. Er koordiniert die militärische Infrastruktur mit den andern Planungen von Bund und Kantonen und stellt sicher, dass der Bau, der Betrieb und die Nutzung dieser Infrastruktur bestmöglich mit der zivilen Umgebung abgestimmt ist.

Das Stationierungskonzept der Armee sieht vor, dass die militärische Ausbildung auf möglichst wenigen, dafür gut ausgebauten und erschlossenen Waffen- und Schiessplätzen erfolgt, welche intensiv belegt werden. So werden die Verschiebungswege der Truppe zwischen Waffenplatz (Kaserne) und Schiessplatz aus ökonomischen (Kosten, Zeitbedarf) und ökologischen Gründen (Ressourcen, Emissionen) so kurz wie möglich gehalten.

Ein Waffenplatz der Armee besteht aus Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Geländen für die Ausbildung, die Unterkunft, die Verpflegung und die Freizeit der Truppe. Er dient vorrangig der militärischen Ausbildung in Schulen und Kursen sowie dem Einsatz der Armee. Schiess- und Übungsplätze sind Gebiete, in denen regelmässig Schiessübungen oder andere militärische Ausbildungen durchgeführt werden. Sie können aus Stellungs- und Bewegungsräumen, Zielgebieten, Sicherheitszonen, Unterkünften und weiteren Infrastrukturen bestehen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Schweizer Armee hat der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 124 Absatz 2 des Militärgesetzes vom 03.02.1995, in der Verordnung über die Waffen-, Schiess- und Übungsplätze (Waffen- und Schiessplatzverordnung, VWS) vom 22.11.2017 geregelt.

Der Bundesrat bezeichnet die Waffenplätze sowie die Schiess- und die Übungsplätze im Sachplan Militär nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979.

 

Weitere Informationen zum Thema Raumplanung und zum Sachplan Militär erhalten Sie unter:

·     https://www.vbs.admin.ch/de/themen/raumplanung-immobilien.html

 

Faktenblatt Waffenplatz Chur

Die Armee ist sich der Lärmproblematik bewusst und sie ist bestrebt, die Lärmimmissionen auf ein zumutbares Mass zu beschränken. Gleichzeitig muss der militärische Ausbildungsbetrieb trotzt Einschränkungen weiterhin so gestaltet sein, dass die Ausbildungsziele in der erforderlichen Qualität erreicht werden. Diese beiden Interessen gilt es sorgfältig aufeinander abzustimmen.

Es wurden bereits verschiedene technische Massnahmen bei der Munition und den Waffensystemen ergriffen, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Bei der Sprengausbildung und der neuen Explosiv-Übungshandgranate (EUHG 11) wurde die Sprengstoffmenge auf das für die Ausbildung und den Erhalt der Funktionsfähigkeit nötige Minimum herabsgesetzt.

Ab 2021 führt die Armee zudem die neue Schultergestützte Mehrzweckwaffe (SMW) als Ersatz für die "Panzerfaust" ein. Dabei wird die Ausbildung mit kleinkalibrigen Einsatzlaufsystemen und mittels Simulationssystemen durchgeführt, was ebenfalls zu einer Lärmreduktion führen wird.

Die Ausbildungen an den grosskalibrigen 8.1 cm Minenwerfer / 8.1 cm Mörser finden, wenn immer möglich und organisatorisch vertretbar, auf den bundeseigenen Gebirgsschiessplätzen Hinterrhein und Wichlen statt.

In Bezug auf die organisatorischen Massnahmen ist festzuhalten, dass bereits heute in der Regel nur bis 22:00 Uhr geschossen wird. Schiessen bis 23:00 Uhr erfolgen nur im Ausnahmefall und bei zwingendem Bedarf.

Eine Reduktion der Schiesszeiten auf maximal 20:00 Uhr, wie dies oft gefordert wird, ist mit dem Ausbildungsauftrag der Armee, dem derzeitigen Mengengerüst und den auszubildenden Waffensystemen nicht möglich.

Zudem hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bereits einige bauliche Massnahmen wie Lärmschutzboxen, Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände auf dem Schiessplatz Rossboden/Rheinsand realisiert. Weitere bauliche Massnahmen werden im Rahmen der geplanten Sanierung des Waffen- und Schiessplatztes bis 2025 geprüft und gegebenenfalls in das Projekt integriert.

 

 

 

 

Schiesslärm und was wir dagegen tun

Das VBS ist einer der bedeutendsten Grundeigentümer der Schweiz. Ein grosser Teil der militärisch genutzten Flächen befindet sich im Perimeter von Natur- und Lanschaftsschutzinventaren. Die militärische Nutzung begünstigt vielerorts den Erhalt von Naturwerten, beispielsweise von Amphibienlaichgebieten. Sie kann aber auch nachteilige Auswirkungen haben, die es zu minimieren gilt. Die Interessen der Landesverteidigung und des Naturschutzes sind in der Bundesverfassung gleichrangig.

Um die Interessen der Landesverteidigung und des Naturschutzes bestmöglich aufeinander abzustimmen, hat das VBS das Programm Natur-Landschaft-Armee (NLA) entwickelt. Im Rahmen dieses Programms sind auf den grösseren Arealen wie Waffenplätzen, Schiessplätzen oder Flugplätzen die Naturwerte sowie die Nutzungen der Armee und von Dritten aufgenommen worden, die Konflikte eruiert und Massnahmen zu deren Entschärfung definiert und umgesetzt worden. Die entsprechenden Dossiers werden periodisch oder bei grösseren Veränderungen aktualisiert.

Die Areale von zahlreichen Waffen- und Schiessplätzen sind auch dank der militärischen Tätigkeit Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten und daher für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität in der Schweiz wichtig. Auf diesen Flächen konnte sich ein Artenreichtum erhalten, der andernorts durch den zunehmenden Druck durch Siedlungen, Landwirtschaft, Infrastrukturbauten und Freizeitaktivitäten nicht mehr vorhanden ist. Daher sind die Flächen des VBS ein wichtiger Bestandteil der Strategie der Biodiversität Schweiz, die die Schaffung einer ökologischen Infrastruktur von Schutz- und Vernetzungsgebieten bis 2040 vorsieht, um die Biodiversität langfristig zu sichern.

Mit dem Programm Natur, Landschaft und Armee (NLA) nimmt das VBS seine besondere Verantwortung gegenüber dem Naturerbe auf seinen Arealen wahr.

Über dieses stimmt es die militärische, die landwirtschaftliche und weitere Drittnutzungen auf den Schutz der schützenswerten Lebensräume ab und regelt deren Unterhalt und Pflege. Der Nachweis einer im Vergleich mit dem Umland hohen Artenvielfalt bestätigt den Erfolg und die Wichtigkeit des NLA: Zwei Drittel der gemäss Roter Liste bedrohten Vogel- und Pflanzenarten haben ihren Verbreitungsschwerpunkt auf VBS-Arealen.

 

Verhalten auf dem Schiessplatz

  • Das Betreten des gefährdeten, abgesperrten Gebietes ist lebensgefährlich und daher verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist Folge zu leisten.
  • Während des Schiessens werden an gut sichtbaren Stellen am Rand des gefährdeten Gebietes sowie in den Waffenstellungen rot/weisse Fahnen, rot/weisse Ballons oder (bei Nacht) 3 rote Lampen in Dreiecksform aufgezogen oder aufgestellt.
  • Allfällige Schadensmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschädigungen sind umgehend dem Schadenzentrum VBS, Maulbeerstrasse 9, 3008 Bern zu melden. Hotline 0800 11 33 44 oder schriftlich mit dem Formular Schadenanzeige 33.001 erhältlich unter www.schadenzentrumvbs.ch.
  • Für Schäden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Schiessanzeigen entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt.

Meldung

qr-code

  • Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Meldung nur über beschränkte Kommunikationsmittel: Melden Sie uns Ihren Fund telefonisch unter der Nummer 117.
  • Oder laden Sie unsere Blindgänger-App herunter im Apple App Store (für iPhone) oder im Google Play Store (für Android) mit dem Suchbegriff «Blindgänger».
  • Oder Meldung an Kdo Waffenplatz Chur.



Kommando Kdo Inf S 12/ Waffenplatz Chur
Kasernestrasse 108
CH-7000 Chur
Tel.
+41 58 480 22 65
Fax
+41 58 480 25 83

E-Mail


Militärische Belegungen

Kdo Waffenplatz Chur
Kasernenstrasse 108
CH-7000 Chur
Tel. +41 58 480 22 65
E-Mail


Gesuche zivile Belegungen und Anlässe

Schweizer Armee
Logistikbasis der Armee LBA
Armeelogistikcenter Hinwil
Postfach 17
CH-8340 Hinwil/ZH
E-Mail

Kommando

Kdo Inf S 12/ Waffenplatz Chur
Kasernestrasse 108
CH-7000 Chur

Karte ansehen