Persönliche Ausrüstung
Jeder und jede Armeeangehörige erhält eine persönliche Ausrüstung, die zweckmässig die Bedürfnisse der Grundbereitschaft erfüllt und die Zugehörigkeit zur Schweizer Armee zeigt.

Die AdA werden vom Bund unentgeltlich ausgerüstet. Sie haben zu jedem Dienst mit vollständiger, sauberer und einsatztauglicher Ausrüstung sowie mit privater Leibwäsche und den für den Sport und die Körperpflege erforderlichen Gegenständen einzurücken.
Die AdA haben ihre persönliche Ausrüstung in der Regel an ihrem Wohnort sicher aufzubewahren, diese in gutem Zustand zu halten und für den Ersatz unbrauchbar gewordener Gegenstände zu sorgen (Retablierungsstellen).
Dokumente
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Reglement Bekleidung und Packungen
51.009 d
PDF, 80 Seite[n], 2 MB, Deutsch -
Reglement Zusatzausrüstung für das militärische Personal
51.009.01 d
PDF, 32 Seite[n], 913 KB, Deutsch
Recht
Hinterlegung PA (ohne Waffe)
Für jede Hinterlegung ist beim Kreiskommando ein begründetes Gesuch einzureichen. Das Kreiskommando entscheidet ebenfalls, ob die Hinterlegung kostenpflichtig oder gratis ist.
Wylerstrasse 52
CH-3003 Bern
- Tel.
- +41 58 464 57 00
Logistikbasis der Armee LBA
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