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FAQ

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FAQ

Allgemeine Fragen

Jedes unerwünschte Verhalten (verbal, nonverbal, physisch), ob ernstgemeint oder "im Spiel", im Speziellen sexueller Natur, mit dem Zweck oder der Folge, jemanden in der Würde zu verletzen. Darunter fallen insbesondere Einschüchterungen, Erniedrigungen, Beleidigungen, Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens (sexueller Art). (Siehe auch Art. 4, Gleichstellungsgesetz)

Die Armeeführung vertritt eine Nulltoleranz gegenüber jeglicher Form von Belästigung. Rituale ohne zwingenden dienstlichen Grund sind generell verboten (z.B. Aufnahmerituale). (Regl. 51.024 ODA Art. 1.9, 40)

Die Armeeführung vertritt eine Nulltoleranz gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung, Fehlverhalten, Belästigung, unrechtmässiger Gewalt, Bullying und Mobbing.

Rituale ohne zwingenden dienstlichen Grund sind verboten (z.B. Aufnahmerituale). (Regl 51.024 ODA Art. 1.9, 40; Regl 51.002 DRA Art. 77.3)

Wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten / Ihre Vorgesetzte, an die Melde- und Beratungsstelle von FiAD, die Armeeseelsorge, den Psychologisch-Pädagogischen Dienst der Armee oder den Sozialdienst der Armee. In dringenden Fällen direkt an die Militärpolizei.

Die reine Inanspruchnahme von Hilfe und Beratung darf keine negativen Auswirkungen für Sie haben. FiAD und ihre Partner und Partnerinnen wollen Sie unterstützen, unabhängig davon, welche Art von Anliegen Sie haben.

FiAD behandelt Ihr Anliegen diskret, mögliche weitere Schritte werden stets im Voraus mit Ihnen besprochen.

Die Mitarbeitenden sowie die Milizangehörigen der Armeeseelsorge, des Psychologisch-Pädagogischen Dienstes der Armee und des Sozialdienstes der Armee unterstehen zeitlich unbegrenzt dem Dienst-, Amts- und Berufsgeheimnis. Die Armeeseelsorger und Armeeseelsorgerinnen, die in ihrer zivilen Tätigkeit zudem dem Seelsorgegeheimnis unterstehen, unterstehen diesem auch im Militärdienst. (Regl 51.002 DRA Art. 56; Wsg 90.126 WBBU Art. 6)

Wir sind froh, wenn Sie uns auf solche Punkte hinweisen, am besten per Email: contact.FiAD@vtg.admin.ch. Besten Dank.

Alter

Die Altersgrenze für die Rekrutierung liegt generell im Kalenderjahr, in dem Sie 24 Jahre alt werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt kann unter Umständen trotzdem noch Militärdienst geleistet werden. Reichen Sie hierzu einen schriftlichen Antrag ein (Formular) (gültig für Männer und Frauen). (VMDP Art. 2, 3, 117, Abschn.5)

Nein. Wer über 24 Jahre alt ist, leistet die Rekrutenschule zusammen mit der Altersgruppe der 18-24-jährigen Angehörigen der Armee.

Die zeitlichen Voraussetzungen für den Vorschlag und die Beförderung sowie Zuständigkeiten bei Beförderungen finden Sie im Anhang 3 der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP).

Genderidentität und sexuelle Orientierung

Die Angehörigen der Armee haben auch im Militärdienst Anspruch auf Achtung ihrer Persönlichkeit und auf grösstmögliche Wahrung ihrer Privatsphäre. Ihre sexuelle Orientierung ist Ihre Privatangelegenheit. Sie entscheiden selber, ob Sie darüber Auskunft geben wollen. (Regl 51.002 DRA Art. 94.1)

Nein. Ihre sexuelle Orientierung ist Ihre Privatangelegenheit. Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Tauglichkeitsbeurteilung und die militärische Laufbahn. (Regl 51.002 DRA Art. 77.3, 94.1)

Die Militärdienstpflicht wird nach dem amtlich eingetragenen Geschlecht bestimmt. Ein Mann (administrativ) ist militärdienstpflichtig, eine Frau (administrativ) kann freiwillig Militärdienst leisten. Sie können sich bereits vor der Rekrutierung mit dem Militärärztlichen Dienst und dem Personellen der Armee in Verbindung setzen. Ansonsten wird Ihre Militärdiensttauglichkeit im Rahmen der Rekrutierung abgeklärt.

Ihr kantonales Zivilstandsamt ändert Ihren Geschlechtseintrag im Personalinformationssystem. Das Personelle der Armee hat Zugriff auf dasselbe System und verfügt somit über die aktuelle Information zu Ihrer Person. Wenn sich eine Änderung des Geschlechtseintrags zeitlich mit einem Aufgebot zur Rekrutierung oder zum Militärdienst überschneidet, lohnt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kreiskommando Ihres Kantons, um mögliche Missverständnisse oder verpasste Fristen zu verhindern.

Als Frau (administrativ) haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig für den Militärdienst zu melden. Kontaktieren Sie hierfür das Personelle der Armee und den Militärärztlichen Dienst.

Als Mann (administrativ) sind Sie militärdienstpflichtig. Sind sie unter 24 Jahre alt, werden Sie automatisch aufgeboten. Sie können sich bereits vor der Rekrutierung mit dem Militärärztlichen Dienst und dem Personellen der Armee in Verbindung setzen. Ansonsten wird Ihre Militärdiensttauglichkeit im Rahmen der Rekrutierung abgeklärt.

Sind Sie älter, können Sie einen Antrag auf "Rekrutierung nach dem 24. Lebensjahr" stellen, (Formular). Ansonsten ist Ihr Wohnkanton für die Wehrpflichtersatzabgabe zuständig.

Melden Sie sich beim Personellen der Armee. Die administrative Erfassung hat sich vermutlich mit dem Versand zeitlich überschnitten.

Kontaktieren Sie den privaten Verein QueerOfficers Switzerland. Er ist das Netzwerk und die Interessenvertretung der queeren Angehörigen der Armee.

Geschlecht

An sich nicht. Melden Sie sich freiwillig zum Militärdienst an und werden angenommen, gelten Sie als stellungspflichtig. Werden Sie an der Rekrutierung für militärdiensttauglich erklärt und sind bereit, die zugeteilte Funktion zu übernehmen, dann werden Sie militärdienstpflichtig. (MG Art. 3)

Als Frau haben Sie mehrere Möglichkeiten, Militärdienst zu leisten: 1. Sie melden sich freiwillig für die Rekrutierung und absolvieren die Rekrutenschule; 2. Sie bewerben sich bei SWISSINT für einen Auslandeinsatz; 3. Nach dem Auslandeinsatz steht es Ihnen offen, sich für den Übertritt in die Milizarmee zu bewerben; 4. Sie können sich freiwillig melden und werden, falls ein Bedarf vorhanden ist, zugeteilt oder zugewiesen. (MG Art. 3, Art. 6)

Frauen stehen dieselben Funktionen offen wie Männern. Auch Frauen können Militärkarriere machen und Kaderpositionen einnehmen, ob als Miliz- oder Berufsmilitär. 

Die Gradbezeichnung für Frauen ist identisch mit jener der Männer (z.B. Leutnant, Wachtmeister). "Frau Hauptmann [Nachname]" ist ebenfalls gültig. Funktions- und Berufsbezeichnungen sowie Funktionsgruppen und Gradkategorien hingegen gibt es in männlicher und weiblicher Form (z.B. Offizier / Offizierin, Fachoffizier / Fachoffizierin). Die direkte Anrede lautet dann "Soldat [Nachname]" oder "Soldatin [Nachname]". Die Ausdrücke Rekrutin und Soldatin haben sich unterdessen etabliert und können so verwendet werden. Vergleich Terminologiedatenbank der Bundesverwaltung TERMDAT und Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren. (MG Art. 102; Regl 51.002 DRA Art. 22)

Der Fitnesstest der Armee prüft die körperliche Leistungsfähigkeit der männlichen und weiblichen Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung der Schweizer Armee. Für die militärische Einteilung gilt beim Sporttest für Frauen und Männer dieselbe Wertetabelle. Für ein Sportabzeichen werden Frauen und Männer hingegen unterschiedlich bewertet.

Für Menstruationsartikel inklusive Medikamente sind in erster Linie die weiblichen Angehörigen selber verantwortlich. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die im Militärdienst zu Schädigungen der eigenen Gesundheit oder zur Schädigung Dritter führen können, sind dem Truppenarzt zu melden. (Regl 51.002 DRA Art. 88)

Grundsätzlich wird bei gesundheitlichen Anliegen zuerst die / der Vorgesetzte informiert. Diese /Dieser organisiert eine medizinische Untersuchung beim Truppenarzt / bei der Truppenärztin. Sind weitere Untersuchungen erforderlich, koordiniert der Truppenarzt / die Truppenärztin zusätzliche Untersuchungen mit (zivilen) Experten / Expertinnen. Termine können in Absprache respektive nach Genehmigung auch mit einem Urlaubsantrag wahrgenommen werden. (Regl 51.002 DRA Art. 56)

Generell haben Sie die Möglichkeit, eine Dienstverschiebung zu beantragen oder den Dienst vorerst fortzusetzen. Beim Einrücken werden Sie anlässlich der sanitarischen Eintrittsmusterung gefragt, ob Sie schwanger sind. Erkennen Sie die Schwangerschaft erst danach / werden Sie später schwanger, melden Sie sich dann beim Truppenarzt / bei der Truppenärztin. Das medizinische Fachpersonal entscheidet, ob, wie lange und auf welche Art (Tätigkeiten, Aufgaben) Sie schwanger dienstfähig bleiben. (Regl 51.002 DRA Art. 88; Wsg 90.112 WMDP Art. 49)

Ihr Militärdienst wird an die veränderten Umstände und Ihre Bedürfnisse angepasst. Je nachdem leisten Sie vorerst weiterhin Militärdienst, allerdings mit bestimmten Einschränkungen zu Ihrem eigenen Schutz, oder Sie werden für die verbleibende Zeit der Schwangerschaft dispensiert. Das medizinische Fachpersonal entscheidet, ob, wie lange und auf welche Art (Tätigkeiten, Aufgaben) Sie schwanger dienstfähig bleiben. Nach Ihrem Mutterschaftsurlaub setzen Sie Ihren Militärdienst fort. (Regl 51.002 DRA Art. 88; Wsg 90.112 WMDP Art. 49)

Für den Ausgang erhalten alle Soldatinnen und Soldaten eine Hose, Hemd und Krawatte; Männer zusätzlich einen Veston, Frauen einen Blazer und einen Jupe. Schuhe und Socken sowie Strümpfe für die Frauen sind private Anschaffungen, eine Handtasche für die Frauen wird offeriert. Für dienstliche Anlässe (wie Hauptverlesen) bestimmt der Kommandant / die Kommandantin, ob weibliche Angehörige der Armee den Jupe oder die Hose tragen. In den anderen Fällen (z.B. Freizeit) entscheidet die Einzelne. (Regl 51.009 Ziff. 25-27)

FiT - Frauen im TAZ, der Verein von Frauen in der Armee, hilft Ihnen weiter. Ebenso das Kommando Rekrutierung, Rekrutierung Frauen in der Armee: Sicherheit ist auch weiblich (admin.ch)

Das Dienstreglement besagt: "Kader und Mannschaft werden in der Regel getrennt untergebracht, ebenso Frauen und Männer". In der Regel bedeutet, dass es Ausnahmen geben kann, z.B. wenn eine getrennte Unterbringung aus operationellen oder infrastrukturellen Gründen nicht möglich oder geeignet ist. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Vorgesetzten und oder die Melde- und Beratungsstelle FiAD. (Regl 51.002 DRA Art. 42.2)

Grundsätzlich stehen Frauen und Männern separate sanitäre Anlagen zur Verfügung. Ist dies aus operationellen oder infrastrukturellen Gründen nicht so, wird empfohlen, im Gespräch mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden (z.B. unterschiedliche Zugangszeiten, Benutzung öffentlicher Toiletten). (Regl 51.002 DRA Art. 42.2)

FiAD ist für alle Milizangehörigen der Armee zuständig. Männer können die bisherigen Betreuungsangebote nutzen und in Ergänzung, wie die Frauen auch, mit ihren Anliegen und Fragen FiAD kontaktieren.

Berufsmilitär wenden sich an ihre Linie, ihr HR

Herkunft und Ethnie

Schweizer und Schweizerinnen, die das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten nicht erfüllt / keine Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz generell militärdienstpflichtig (Männer) / dürfen in der Schweiz freiwillig Militärdienst leisten (Frauen). (MG Art. 5)

Die Schweizer Staatsbürgerschaft ist Voraussetzung, um Dienst in der Schweizer Armee zu leisten, nicht Ihre persönliche Herkunft oder ethnische Zugehörigkeit. Ihre Militärdiensttauglichkeit wird anhand medizinischer Kriterien im Rahmen der Rekrutierung abgeklärt. (Regl 51.002 DRA Art. 77.3)

Ihre Laufbahn im Militärdienst darf nicht aufgrund Ihrer Ethnie / Herkunft bevorteilt / benachteiligt werden. Diskriminierung aufgrund von Ethnie / Herkunft ist nicht erlaubt. (Regl 51.002 DRA Art. 77.3)

Körper und Psyche

Das militärische Leben spielt sich in einer Gemeinschaft ab, die nicht frei gewählt werden kann. Es vollzieht sich oft auf engem Raum und in einfachen Verhältnissen. Die Privatsphäre ist eingeschränkt (es gibt z.B. üblicherweise gemeinsame Schlafräume und Nasszellen) und für individuelle Gewohnheiten und Wünsche bleibt wenig Platz. Die Dienstzeit umfasst nebst Arbeitszeit auch Ruhezeit und Freizeit. Als Freizeit gelten Ausgang und Urlaub. In der Freizeit darf man sich zurückziehen und muss nicht ständig in der Gruppe sein. (Regl 51.002 DRA Art. 3.3, Kap. 5)

Stiefel, Tenüs mit Zubehör sowie gewisse persönliche Ausrüstungsstücke gibt es in unterschiedlichen Standardgrössen oder sie können angepasst werden (z.B. Helm). Das neue modulare Bekleidungs- und Ausrüstungssystem für militärische Einsätze (MBAS) soll anfangs 2024 eingeführt werden und sieht Neuerungen vor. (Regl 51.009 Ziff. 26, 44)

Die Haare sind sauber und gepflegt zu tragen; lange Haare dürfen nicht offen getragen werden. Die Haare sowie Schmuck und Piercings dürfen die dienstliche Tätigkeit nicht behindern und die persönliche Sicherheit nicht gefährden. (Regl 51.002 DRA Art. 58)

Militärdiensttauglich ist aus medizinischer Sicht, wer körperlich, intellektuell und psychisch den Anforderungen des Militärdienstes genügt und bei der Erfüllung dieser Anforderungen weder die eigene Gesundheit noch diejenige Dritter gefährdet.

Anforderungsprofile unterscheiden sich je nach auszuführender Funktion.

Ihre Tauglichkeit wird im Rahmen der Rekrutierung anhand diverser Kriterien abgeklärt. Sie können sich vorab beim Militärärztlichen Dienst informieren. FiAD kann zusätzlich hinzugezogen werden.

Militärdiensttauglich ist aus medizinischer Sicht, wer körperlich, intellektuell und psychisch den Anforderungen des Militärdienstes genügt und bei der Erfüllung dieser Anforderungen weder die eigene Gesundheit noch diejenige Dritter gefährdet.

Anforderungsprofile unterscheiden sich je nach auszuführender Funktion.

Ihre Tauglichkeit wird im Rahmen der Rekrutierung anhand diverser Kriterien abgeklärt. Sie können sich vorab beim Militärärztlichen Dienst informieren. FiAD kann zusätzlich hinzugezogen werden.

Religion und Weltanschauung

Die Armeeseelsorge ist die Fachstelle für seelsorgliche Betreuung (Beratung, Begleitung und Unterstützung). Sie befasst sich im Umfeld der Armee mit religiösen, spirituellen, weltanschaulichen, ethischen und existentiellen Fragen und Anliegen. Sie können sich in Ergänzung auch an FiAD wenden. (Regl 51.002 DRA Art. 64; Wsg 90.126 WBBU Art. 8, 9)

Solange es der Dienstbetrieb erlaubt, können religiöse Urlaube gestattet werden. Die Erfüllung der militärischen Aufgaben hat oberste Priorität. Es gilt der Einzelfallentscheid. Die Bedeutung des religiösen Gebotes für die betroffene Person wird im Einzelgespräch mit dem Kommandanten / der Kommandantin und der Armeeseelsorge geklärt und mit den militärischen Pflichten abgewogen. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Kommandanten / Ihre Kommandantin oder zuständige/n Armeeseelsorger / Armeeseelsorgerin. (Regl 51.002 DRA Art 95.1)

Angehörige der Armee haben das Recht auf seelsorgliche Betreuung (Beratung, Begleitung und Unterstützung). Diese liegt in der Verantwortung der Armeeseelsorge und steht allen Angehörigen der Armee unabhängig ihrer Weltanschauung offen. Die Armeeseelsorger / Armeeseelsorgerinnen vertreten diverse Glaubensrichtungen und werden in die Truppen eingeteilt. Es besteht kein Anrecht auf eine konfessions-/religionsspezifische seelsorgliche Betreuung. Haben Sie jedoch spezifische Bedürfnisse, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Armeeseelsorge oder den für Sie zuständigen Armeeseelsorger / die für Sie zuständige Armeeseelsorgerin. (Regl 51.002 DRA Art 64)

In der Schweiz gilt Religions- und Glaubensfreiheit. In der Schweizer Armee wird die Religion und der (Nicht-)Glaube jeder Person respektiert. Unter Berücksichtigung des militärischen Auftrags und Dienstbetriebs wird dem Recht nach religiöser Praxis Rechnung getragen, darunter fällt auch beten.

Bei Beratungs- und Betreuungsbedürfnissen unterstützt die Armeeseelsorge. Seelsorgliche Unterstützung steht allen Angehörigen der Armee zur Verfügung. FiAD kann ergänzend oder vermittelnd beigezogen werden. (Regl 51.002 DRA Kap. 6)

Im Militärdienst dürfen private Kleidungsstücke und Gegenstände nicht sichtbar sein. Es liegt in der Verantwortung des zuständigen Kommandanten / der zuständigen Kommandantin das entsprechende Reglement (Regl 51.009 Ziff 4) umzusetzen und dessen Einhaltung zu kontrollieren.

Nehmen Sie bei Bedarf mit Ihrem Kommandanten / Ihrer Kommandantin oder der Armeeseelsorge Kontakt auf.

Religiöse Kostformen können im Truppenhaushalt nicht speziell berücksichtigt werden. Die Verpflegung wird sinngemäss wie die fleischlose Kostform gehandhabt. Nach Möglichkeit wird die Fleischwahl bei Hauptgerichten im Feld bei der Planung entsprechend berücksichtigt.

Wer kein Fleisch isst oder bestimmte Fleischarten meidet, meldet dies mindestens zwei Wochen vordienstlich direkt beim künftigen Schulkommando respektive beim Kommandanten / bei der Kommandantin. (Regl 60.001 Vpf A Ziff. 5)

In der Regel wird bei vorgesehenen Fleischgerichten in stationären Einrichtungen ein ovo-lacto-vegetabiles Gericht als Alternative abgegeben.

Wer kein Fleisch isst oder bestimmte Fleischarten meidet, meldet dies mindestens zwei Wochen vordienstlich direkt beim künftigen Schulkommando respektive beim Kommandanten / bei der Kommandantin. (Regl 60.001 Vpf A Ziff. 4)

Spezielle Kostformen (z.B. bei Gluten-, Laktoseunverträglichkeit und spezielle Diätformen) können nicht durch die Truppenküche zubereitet werden. Es besteht die Möglichkeit, sich vegetarisch zu ernähren (ovo-lacto-vegetabil). Die Diensttauglichkeit von Veganerinnen und Veganern wird im Rahmen der Rekrutierung abgeklärt. Eine strikte vegane Lebensführung führt nicht per se zur Militärdienstuntauglichkeit. (Regl 60.001 Vpf A Ziff. 4)

Wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzte / Ihren Vorgesetzten, Ihren Kommandanten / Ihre Kommandantin oder nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Armeeseelsorger / der für Sie zuständigen Armeeseelsorgerin auf. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich an die Armeeselsorge. (Regl 51.002 DRA Art. 93.2, 95.1)

Alkoholkonsum ist ein persönlicher Entscheid. Dass Sie keinen Alkohol trinken, sollte von allen respektiert werden, unabhängig Ihrer persönlichen Gründe dafür. Bei Fragen oder Konflikten wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten / Ihre Vorgesetzte oder an FiAD.

Militärdienstpflichtige und -interessierte, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando des Wohnortkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.

Wenn Sie aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können und bereit sind, den länger dauernden Zivildienst zu leisten, stellen Sie ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst (gilt für Männer und Frauen). Ein Gesuch können Sie frühestens dann einreichen, nachdem Sie an der Rekrutierung für militärdiensttauglich befunden worden sind – aber auch zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt als Angehörige oder Angehöriger der Armee.

Die Rekrutierung für den Zivilschutz und den Militärdienst wird gemeinsam durchgeführt. Sofern Sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten, sind Sie als Mann schutzdienstpflichtig. Frauen können freiwillig Zivilschutz leisten.

Sprache

Für die Militärdiensttauglichkeit muss eine der Amtssprachen –  Deutsch, Französisch, Italienisch – gut genug beherrscht werden. Ihre Sprachkenntnisse werden im Rahmen der Rekrutierung abgeklärt.

Die Vorgesetzten bedienen sich wenn immer möglich der Amtssprachen der Unterstellten. Bei gemischtsprachigen Verbänden brauchen sie die Schrift- beziehungsweise Hochsprache. (SpG Art. 5; Regl 51.002 DRA Art. 57)

Sämtliche Ausbildungen, Funktionen und Dienste können aktuell auf Deutsch gelernt und ausgeführt werden. (Stand am 01.06.2022).

Die meisten Ausbildungen, Funktionen und Dienste können auf Französisch gelernt und ausgeführt werden. Aus Ressourcengründen gibt es Einschränkungen: z.B. Kanonier / Kanonierin, Pontonier/ Pontonierin und Panzermechaniker / Panzermechanikerin können aktuell nicht auf Französisch gelernt / ausgeführt werden. (Stand am 01.06.2022)

Die folgenden Ausbildungen, Funktionen und Dienste stehen den hauptsächlich Italienisch Sprechenden zur Verfügung: Bootsschütze / Bootsschützin, Infanterist / Infanteristin, Minenwerferkanonier / Minenwerferkanonierin, Küchenlogistiksoldat / Küchenlogistiksoldatin, Truppenbuchhalter / Truppenbuchhalterin, Truppenkoch / Truppenköchin, Einheitssanitäter / Einheitssanitäterin, Rettungsgerätewart / Rettungsgerätewartin, Rettungssoldat / Rettungssoldatin und Übermittlungssoldat / Übermittlungssoldatin.

Beim Rumantsch handelt es sich zwar um eine Landessprache, aber nicht um eine der offiziellen Amtssprachen der Schweiz. Für die Militärdiensttauglichkeit muss eine der Amtssprachen –  Deutsch, Französisch, Italienisch – gut genug beherrscht werden. (SpG Art. 5)

Angehörige der Mannschaft (Rekruten, Soldaten, Gefreite und Obergefreite) müssen keine weitere Amtssprache beherrschen, wenn sie für eine Funktion, die in ihrer Amtssprache angeboten wird, eingeteilt sind. Kader verfügen über die zur Ausübung ihrer Funktion erforderlichen mündlichen und schriftlichen Kenntnisse einer zweiten Amtssprache oder können sich als Vorgesetzte in den Amtssprachen ihrer Unterstellten verständigen. (VMDP Art. 72)

Der Militärdienst bietet die Gelegenheit die verschiedenen Amtssprachen aktiv zu gebrauchen und die eigenen Sprachkenntnisse so zu verbessern.

Ja, die Armee wendet geschlechtergerechte Sprache an. Der Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren regelt den inklusiven Sprachgebrauch in bundesstaatlichen Texten. Siehe auch Terminologiedatenbank der Bundesverwaltung TERMDAT.

Vereinbarkeit

Reichen Sie hierfür ein Gesuch auf "persönlichen Urlaub" ein. Ihr Kommandant / Ihre Kommandantin bewilligt es, sofern Ihre militärischen Leistungen und der Dienstbetrieb dies zulassen und Ihr privates Interesse an der Urlaubsgewährung grösser ist, als das öffentliche Interesse an der Dienstleistung. (Regl 51.002 DRA Art. 55.2, 55a.2)

Wenn Sie sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen, müssen Sie einen Auslandurlaub beantragen. Angehörige der Armee reichen ihr Gesuch so früh wie möglich an das Kreiskommando ein, das für den Wohnort zuständig ist. Dem Gesuch ist das Dienstbüchlein beizulegen.

Wenn Sie die Genehmigung für einen Auslandurlaub erhalten haben, sind Sie in Friedenszeiten von Ihren dienstlichen und ausserdienstlichen Pflichten befreit. Nur die Meldepflicht bleibt bestehen. Einzelheiten regelt das Merkblatt, das bei der Urlaubserteilung im Dienstbüchlein eingeklebt wird.

Wenn Sie sich weniger als 12 Monate im Ausland aufhalten, müssen Sie kein Gesuch um Auslandurlaub stellen. In diesem Fall sind Sie von Ihren militärischen und ausserdienstlichen Pflichten nicht befreit! (Regl 51.002 DRA Art. 89.4)

Sie erhalten während Ihres Militärdienstes einen Erwerbsersatz (EO), der sich nach Ihrem vordienstlichen Einkommen richtet (nicht nach dem Arbeitspensum). Wenn Sie nicht unterhaltspflichtig gegenüber Kindern sind, ist dies max. 80% Ihres vordienstlichen Einkommens, resp. im Minimum Fr. 62.00 pro Tag. Der Sozialdienst der Armee übernimmt keine Lohnausgleichszahlungen, er kann aber bei Bedarf anhand Ihrer Budgetvorgaben ergänzende Zuschüsse an den EO ausrichten.

Zusätzliche Information erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons.

Generell haben Väter in der Schweiz Anrecht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Während des Militärdienstes kann ein Gesuch um Verschiebung des Militärdienstes aus persönlichen Gründen gestellt werden. Angehörige der Armee, die einen mehr als dreiwöchigen Ausbildungsdienst leisten, haben nach der Geburt ihres Kindes Recht auf persönlichen Urlaub von zwei Wochen innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes. Den persönlichen Urlaub können Sie wochen- oder tageweise beziehen, er ist an die Dienstzeit anrechenbar. Sie können Ihren Dienst auch verschieben (die Anzahl zu leistender Diensttage bleibt dann unverändert). (Wsg 90.112 WMDP Art. 49)

Kontaktieren Sie Ihren Vorgesetzten / Ihre Vorgesetzte und beantragen Sie "persönlichen Urlaub". (Regl 51.002 DRA Art. 55a)

Militärdienst (Rekrutenschule / Wiederholungskurse) gibt es nicht im Teilzeitmodell. Wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst der Armee, um eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Angehörige der Armee mit eigenen Kindern erhalten zur Grundentschädigung (Erwerbsersatzordnung) zusätzlich die Kinderzulage. Sie beträgt für jedes Kind 20 Franken pro Tag.



Allgemeine Information und Auskunft
Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (FiAD)

Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Schweizer Armee
Kommando Ausbildung
Papiermühlestrasse 14
CH-3003 Bern
Tel.
+41 58 480 50 00

E-Mail