print preview

Diversitätsaspekte

83_398_WEB-Banner_FiAD_564x182px19
Diversitätsaspekte

 

Die Schwerpunkte der Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity konzentrieren sich hauptsächlich auf die nachfolgend aufgeführten Dimensionen sowie auf die Vereinbarkeit von Militärdienst mit Ausbildung, Beruf und Privatleben.

Alter

Die Armee kennt generell ein Maximalalter für den Zeitpunkt der Rekrutierung. Die Rekrutierung erfolgt üblicherweise, bevor das Kalenderjahr des 24. Lebensjahres endet. Unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise nach einer Einbürgerung) kann eine Rekrutierung auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden (Rekrutierung nach dem 24. Altersjahr).

Genderidentität und sexuelle Orientierung

Die Genderidentität kann die Zulassung zum Militärdienst oder die Militärdienstpflicht beeinflussen. Tauglichkeitsabklärungen und Tauglichkeitsentscheide werden durch den militärärztlichen Dienst getroffen.

Die sexuelle Orientierung der Angehörigen der Armee ist eine Privatangelegenheit. Eine Diskriminierung in der Rekrutierung wie auch eine Benachteiligung im Militärdienst und in der militärischen Laufbahn aufgrund der sexuellen Orientierung ist nicht zulässig.

Geschlecht

Schweizer Männer sind gemäss der Bundesverfassung verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Für Frauen besteht keine Dienstpflicht, sie leisten freiwillig Militärdienst. Sind sie jedoch einmal in der Armee, sind Frauen und Männer im Dienst gleichgestellt. Das amtlich registrierte Geschlecht in den Ausprägungen «männlich» oder «weiblich» ist ausschlaggebend dafür, ob eine Dienstpflicht besteht oder nicht. Die Armee ist bestrebt, den Frauenanteil bis 2030 auf 10% zu erhöhen.

Herkunft und Ethnie 

Grundvoraussetzung für den Militärdienst ist das Schweizer Bürgerrecht. 

Die ethnische, soziokulturelle, geografische und soziale Herkunft der Angehörigen der Armee allein darf ihren Militärdienst und die militärische Laufbahn nicht negativ beeinflussen.

Körper und Psyche

Der körperliche und psychische Gesundheitszustand einer Person ist ausschlaggebend für den Tauglichkeitsentscheid. Der Zustand bestimmt die Art des Dienstes und hat Einfluss auf die Funktionszuteilung. Die Zulassungskriterien und Funktionen werden regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. 

Religion und Weltanschauung

In der Schweiz gilt Religions- und Glaubensfreiheit. In der Schweizer Armee werden die Religion, der (Nicht-)Glaube, das Gewissen und die Weltanschauung jeder Person respektiert. Seelsorgliche Unterstützung steht allen Angehörigen der Armee zur Verfügung. Unter Berücksichtigung des Dienstbetriebs wird dem Recht nach religiöser Praxis Rechnung getragen. Bei Beratungs- und Betreuungsbedürfnissen unterstützt die Armeeseelsorge. FiAD kann ergänzend oder vermittelnd beigezogen werden.

Sprache

Die Amtssprachen der Armee sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Je nach Funktion finden die Grundausbildungslehrgänge der Armee in einer oder mehreren der Amtssprachen statt. Wenn immer möglich erfolgt die Funktionsausbildung in der Erstsprache der Angehörigen der Armee. Sprachkenntnisse können die Zuteilung zu Funktionen beeinflussen.

Vereinbarkeit

Die Armee setzt sich zum Ziel, den Militärdienst bestmöglich mit Ausbildung, Beruf und Privatleben zu vereinbaren. Auf Studium, Weiterbildungen, berufliche Verpflichtungen und die Betreuung von Kleinkindern wird wenn möglich Rücksicht genommen. Bei tiefgreifenden Vereinbarkeitsproblemen gibt es Unterstützung durch die militärischen Vorgesetzten sowie die Beratungs- und Betreuungsdienste der Armee ( ASPPDSDA). FiAD kann ergänzend oder vermittelnd beigezogen werden.

Andere

Diversitätskonzepte und -merkmale reflektieren gesellschaftliche Debatten und Sichtweisen zu einer gegebenen Zeit. Die oben aufgeführten Diversitätsaspekte sind nicht abschliessend zu verstehen, sondern repräsentieren die für FiAD aktuell geltenden Dimensionen.