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MitteilungVeröffentlicht am 6. März 2020

Coronavirus: Unterstützung durch Assistenzdienst der Armee

Der Bundesrat hat vorsorglich entschieden, den Kantonen bei Bedarf den Assistenzdienst der Armee zur Verfügung zu stellen, etwa um die zivilen Spitaleinrichtungen zu unterstützen. Die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden. Diese erteilen in Absprache mit dem VBS den Auftrag.

Falls der Assistenzdienst die Dauer von drei Wochen übersteigt, wird der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorlegen. Im Rahmen dieses Dienstes werden dem Kanton Tessin aktuell zwei Ambulanzen zur Verfügung gestellt.

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