Updates vom 19.09.24 für die Fragen 5 und 15.
1. Wie viel kostet die Kandidatur?
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmer werden durch einen Marschbefehl aufgeboten und erhalten den Sold und ein EO-Blatt für den gesamten Wettkampf.
2. Zählt dieser Wettkampf für die Diensttage?
Alle Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt des Armeewettkampfes dienstpflichtig sein. Die gesamten Tage des Wettkampfes werden an die Diensttage der Teilnehmer angerechnet.
3. Was sind grosse Verbände und Lehrverbände.
Grosse Verbände sind die Brigaden, Divisionen, Air Bases, und Kommandos, denen die Bataillone, Abteilungen und Stäbe unterstellt sind, in denen Sie eingeteilt sind und die Sie während des Armeewettkampfs vertreten werden. Lehrverbände sind die Kommandos, denen die Rekruten- und Kaderschulen unterstellt sind.
Die grossen Verbände und die Lehrverbände haben jeweils ein Kontingent an Patrouillen erhalten. Sie wählen aus diesem Kontingent die Patrouillen aus, die sich angemeldet haben, und zwar nach von ihnen festgelegten Kriterien.
4. Wer teilt mir meine Selektion/Zulassung mit?
Nach Abschluss der Kandidatursfrist selektionieren die Grosse Verbände und Lehrverbände die Patrouillen aus, die sie während des Wettkampfs vertreten werden.
Nach dieser Selektion erhalten die 80 Patrouillen, die für den Wettkampf selektioniert wurden, einen Brief, in dem ihre Kandidatur endgültig bestätigt wird. Die Patrouillen, die nicht selektioniert wurden, erhalten ebenfalls eine Information.
Die Kandidatur auf der Website verleiht kein Recht auf Patrouillen. Nur das endgültige Bestätigungsschreiben der Selektion gilt als gültig.
5. Warum muss ein/e Reserveteilnehmer in die Patrouille aufgenommen werden?
Wenn eine Patrouille aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, 4 Teilnehmer zum Einrücken anzumelden, kann der Patrouillenchef verlangen, dass ein Teilnehmer durch eine Person ersetzt wird, die alle Teilnahmebedingungen erfüllt. Bitte lesen Sie Art. 6 des Reglement für weitere Details.
Der Reserve AdA muss nicht ein Kader sein.
6. Ist die Teilnahme von Berufsmilitärs möglich?
Die Teilnahme von Berufsmilitärs ist selbstverständlich möglich. Berufsmilitärs müssen jedoch dienstpflichtig sein. Sie können entweder in einer Patrouille ihrer Milizeinteilung teilnehmen oder in einer Patrouille der Schule/LVb/Kommando, in der sie arbeiten, aber nicht unbedingt eingeteilt sind.
7. Welche körperlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
Die Teilnahme am Wettkampf erfordert eine gute körperliche Verfassung. Die Teilnehmer dürfen keinen Dispens oder körperlichen Einschränkungen haben. Sie müssen auch bereit sein, auf dem Feld in einer schwierigen Umgebung und unter schwierigen klimatischen Bedingungen zu leben.
Schwimmen zu können ist nicht unbedingt erforderlich, kann aber von Vorteil sein.
8. Wie kann ich mich vorbereiten?
Die Teilnahme am Wettkampf steht allen in der Armee eingeteilten und dienstpflichtigen AdA offen, unabhängig von ihrer Funktion, Spezialität, ihrem Alter oder ihrem Dienstgrad. Aus diesem Grund ist das einzige Kriterium für die Teilnahme hinsichtlich der Fähigkeiten der Teilnehmer die Beherrschung der gemeinsamen Grundausbildung der gesamten Armee. Das Grundschulungsreglement ist der gemeinsame Nenner (GS17).
Um sich optimal auf den Armeewettkampf vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen, zu wiederholen :
- Verhalten des Chefs ;
- Einsatz, Verhalten und Kampftechniken des Truppe/der Gruppe ;
- Manipulationen, Pflege und Einsatz der persönlichen Waffe ;
- Feuer und Bewegung ;
- Bewegungstechniken ;
- Kommunizieren/Melden ;
- Navigation/Orientierung ;
- Beobachtung/Skizze ;
- Tarnung ;
- Selbst und Kameradenhilfe ;
- Völkerrecht.
Natürlich bringen alle zusätzlichen Fähigkeiten Vorteile während des Wettkampfes.
9. Warum sollte ich an der freiwilligen Trainingsphase teilnehmen?
Um jedem Angehörigen der Armee unabhängig von seiner Funktion eine Chance zur Teilnahme zu geben, ist für die Kandidatur zum Armeewettkampf nur die Beherrschung des GS 17 erforderlich, des einzigen gemeinsamen Nenners der gesamten Armee.
Dennoch wird das Gewinnen von Ihnen verlangen, dass Sie mehr als die Grundausbildung Ihrer Rekrutenschule beherrschen. Die Teilnahme am freiwilligen Training ist daher empfehlenswert, um Ihr Grundwissen über Waffen und Sicherheit zu festigen und zusätzliche Fähigkeiten zu entwickeln, die Sie noch nicht haben und die Ihnen während des Wettkampfs nützlich sein könnten.
Die Nichtbeherrschung des Umgangs mit der persönlichen Waffe, ihrer Sicherheitsregeln und der grundlegenden sanitären Verfahren zur Selbst- und Kameradenhilfe führt zur Disqualifikation vom Wettkampf.
10. Welche Ausrüstung sollte ich mitnehmen? Was wird mir zur Verfügung gestellt?
Die Liste der persönlichen Ausrüstung, die für das Einrücken benötigt wird, wird den 80 selektionierte Patrouillen vor dem Wettkampf kommuniziert.
Die Patrouillen werden beim Einrücken mit der für die Durchführung des Wettkampfes erforderlichen Körpsmaterial ausgerüstet.
Patrouillen, die nicht mit der geordneten Ausrüstung einrücken, können disqualifiziert werden.
11. Mit welchem Transportmittel trete ich den Dienst an?
Die Patrouillen erhalten einen Marschbefehl und bevorzugen das Einrücken mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Einrücken mit einem Privatauto ist jedoch möglich.
12. Ich habe Allergien (gegen Lebensmittel oder Medikamente) oder eine spezielle Diät - wie sieht es mit meiner Teilnahme am AC aus?
Allergien oder spezielle Diäten können vor Dienstantritt angekündigt werden und stellen keine Einschränkung der Teilnahme dar.
13. Ich bin unbewaffnet im Dienst, kann ich teilnehmen?
Nein, der Besitz einer Ordonnanzwaffe ist unerlässlich. Besitzer einer Ordonnanzpistole erhalten beim Einrücken ein Sturmgewehr leihweise ausgehändigt.
14. Recht am eigenen Bild.
Wenn Sie aus Gründen des Datenschutzes oder aufgrund Ihrer Einteilung nicht fotografiert werden möchten oder wenn Ihre Identität während des Wettkampfs nicht veröffentlicht werden soll, können Sie dies vor Dienstbeginn bekannt geben.
15. Sind Gäste erlaubt?
Ein Begleiter ist eine Person, die von der Gs Vb/LVb ernannt wird, um eine oder mehrere Patrouillen zu coachen. Die Anwesenheit eines Begleiters ist nicht obligatorisch, sie wird in Art. 8 des Reglements geregelt. Mit Ausnahme dieses Begleiters ist die Begleitung durch Zivilisten oder andere Gäste nicht möglich.
16. Ich möchte mich ehrenamtlich für den CA25 engagieren.
Da der Wettkampf als militärische Aktion organisiert wird, ist die Unterstützung von Dritten nicht möglich.