Das Armeeaufklärungsdetachement 10 (AAD 10) ist eine Berufsformation des Kommando Spezialkräfte, welche im Rahmen der Armeeaufträge folgende Aufgaben wahrnehmen kann:
- Schutz von Personen und Sachen im Ausland - Militärische Assistenz - Sonderaufklärung - Personenrückführung - Rettung und Befreiung von Personen - Direkte Aktionen
Die Erfüllung der anspruchsvollen Aufgaben des AAD 10 erfordert eine überdurchschnittliche physische und psychische Leistungsfähigkeit. Infolgedessen werden die zukünftigen Angehörigen des AAD 10 einem strengen, mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen. Nebst den Grundanforderungen sind dabei eine zweitägige Vorauswahl, eine medizinische Überprüfung am Fliegerärztlichen Institut (FAI), eine psychologische Selektion, ein Einzelinterview sowie ein 19-tägiger praktischer Auswahlkurs zu bestehen. Eine Anstellung als Armeeaufklärer/-in ist nur nach Bestehen aller Teilprüfungen möglich.
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen werden mit dem Beginn der Grundausbildung im AAD 10 als Fachberufsmilitär angestellt. Die Grundausbildung dauert 18 Monate und ist für alle Teilnehmer/-innen gleich strukturiert. Nebst praktischer Ausbildung in verschiedenen Einsatztechniken (Gefechtstechnik, Aufklärung, Kampf im überbauten Gelände, Schutz, Sprengen, Übermittlung, Überleben, Sanitätsdienst, Helikoptertechnik, Sprungdienst, Mobility, Amphibie, Gebirgstechnik, etc.) werden auch Inhalte wie Didaktik, Taktik und Führungstechnik geschult.
Nach absolvierter Grundausbildung erfolgt der Übertritt in die operationelle Einheit und damit die Eingliederung in einen der Einsatzzüge. Mit diesem Übertritt beginnt die Ausbildung zum Spezialisten/zur Spezialistin (Sprengspezialist/-in, Übermittlungsspezialist/-in, Waffenspezialist/-in, Sanitätsspezialist/-in) und die vertiefte Ausbildung in spezialisierten Infiltrationstechniken.
Angehörige des AAD 10 bekleiden nach dem Abschluss des Grundkurses minimal den Grad eines Wachtmeisters. Ergänzend werden Angehörige des AAD 10 im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit individuell weitergebildet.
Informationsanlässe AAD 10
Jährlich werden schweizweit mehrere Informationsanlässe durchgeführt, wobei diese in der Sprache des jeweiligen Standortes gehalten werden. Die Teilnahme an den Informationsanlässen beschränkt sich auf Interessentinnen und Interessenten, welche mindestens das 18. Lebensjahr erreicht und eine Rekrutenschule der Schweizer Armee abgeschlossen haben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Interessentinnen und Interessenten ein Einladungsschreiben, wobei eine Teilnahme in ziviler Kleidung erfolgt und nicht besoldet wird.
Hier können Sie sich für den Informationsanlass anmelden: Link
Nächstes Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren 2026 ist abgeschlossen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es möglich sein, sich für die Vorauswahl anzumelden.
Falls du an einer Anstellung als Fachberufsmilitär im Armeeaufklärungsdetachement 10 interessiert bist, Du Dich dieser Herausforderung stellen willst und nebst einer sehr guten körperlichen Leistungsfähigkeit über das geforderte Persönlichkeitsprofil verfügst, kannst Du Dich gerne bewerben.
Im Hinblick auf eine mögliche Anstellung beim KSK behandelst Du Deine Bewerbung bitte diskret.
Um sich für das Auswahlverfahren anzumelden, bitten wir Sie, uns alle Unterlagen vollständig und sorgfälltig ausgefüllt auf dem Postweg zukommen zu lassen. Wir machen Sie auf folgende Termine aufmerksam:
Zu einem späteren Zeitpunkt wird es möglich sein, sich für die Auswahlverfahren 2027 anzumelden.
Die Angehörigen des Armee-Aufklärungsdetachements 10 (AAD 10) sind Fachberufsoffiziere oder Fachberufsunteroffiziere gemäss Art. 2 Abs. 4 der Verordnung des VBS über das militärische Personal (V Mil Pers) vom 9. Dezember 2003 (Stand am 1. Januar 2018).
Die beruflichen Rahmenbedingungen der Fachberufsoffiziere, -unteroffiziere richten sich nach dem Bundespersonalrecht, so gilt z.B.:
41.5 Stunden-Arbeitswoche;
Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Kalenderjahr;
Als ganze Feiertage gelten Neujahr, der Berchtoldstag (2. Januar), der Karfreitag, der Ostermontag, Auffahrt, der Pfingstmontag, der Bundesfeiertag, Weihnachten und der Stephanstag. Als halbe Feiertage gelten der 24. und der 31. Dezember.
Mehrarbeit und Überzeit sind durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen.
Während den ersten sechs Monaten der Grundausbildung findet eine Probezeit statt. Dabei wird folgende Entlöhnung ausgerichtet:
Lohnklasse 12 für höhere Unteroffiziere, Unteroffiziere und Soldaten
Lohnklasse 15 für Offiziere
Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit erfolgt die Beförderung in die Lohnklasse 17 der Bundesverwaltung wobei in den ersten 12 Dienstjahren alle 6 Jahre ein Aufstieg um jeweils eine Lohnklasse erfolgt.
Ortszulage
Je nach Wohnort wird eine Ortszulage gemäss Lohntabelle des EPA pro Jahr ausbezahlt.
Familienzulage ("Kinderzulage")
Die Familienzulage wird bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes ausgerichtet. Für in Ausbildung stehende Kinder und für erwerbsunfähige Kinder wird sie längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgerichtet.
Kinderbetreuung Nehmen beide Elternteile aktiv am Berufsleben teil und wird dadurch eine Fremdbetreuung der Kinder (bswp. Kita) notwendig, so unterstützt der Bund diese familienergänzende Betreuung mittels Beiträgen, welche sich nach dem Einkommen der Eltern richten.
Zulagen im Einsatz Für Einsätze erfolgt eine Risiko- und Gefahrenbeurteilung, welche die jeweilige Höhe der Einsatzzulage(n) bestimmt. Für die Dauer des Einsatzes wird der entsprechende Betrag zusammen mit dem Lohn ausgerichtet.
Sprungdienstzulagen Für die besondere Beanspruchung, für den vermehrten Einsatz im Flugdienst und für das erhöhte Risiko wird den Angehörigen des AAD 10 mit militärischer Freifallausbildung eine Zulage ausbezahlt.
Nacht-, Pikettdienst- und Sonntagsdienstzulagen Die Nachtarbeit sowie der Pikettdienst werden vergütet. Die Arbeitsstunden, welche an einem Sonntag geleistet werden, werden abhängig von der Lohnklasse mittels einer Sonntagszulage und Zeitzuschlägen entschädigt.
Bei Ausbildung oder Einsätzen ausserhalb des Arbeitsortes besteht Anrecht auf die Spesenentschädigungen gemäss Bundespersonalverordnung und Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung - Art. 43 und 44. Die Organisation und die Kosten der Kurse und Einsätze werden durch den Arbeitgeber übernommen.
Den Angehörigen des AAD 10 wird unentgeltlich eine Unterkunftsmöglichkeit in der Kaserne gewährt (nach Verfügbarkeit). Für finanzielle Vergütungen einer Unterkunft am Arbeitsort (Raum Tessin) besteht kein Anspruch.
Die Angehörigen des AAD 10 sind beruflich Versicherte der SUVA-Militärversicherung. Die nach den Lohnklassen abgestuften und monatlich anfallenden Prämienkosten werden direkt vom Lohn abgezogen.
Eine Anstellung im AAD 10 erfolgt grundsätzlich auf unbefristete Dauer, ist aufgrund verschiedener Faktoren aber dennoch zeitlich beschränkt (Gesundheitszustand, physische Leistungsfähigkeit mit fortschreitendem Alter, usw.). Angehörigen des AAD 10 steht beispielsweise auch die Ausbildung zum Berufsoffizier- / Unteroffizier offen, wenn die entsprechenden Eignungsprüfungen der Armee erfüllt werden.
Für den Eintritt ins AAD 10 besteht keine festgeschriebene Altersgrenze. Ausschlaggebend sind die persönlichen Fähigkeiten und die Resultate, welche im Auswahlverfahren erzielt werden.
Das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen ist nicht erlaubt.
Mindestanforderung Fernvisus für die Sprungtauglichkeit (ohne Brille):
- monokular je 1.0
- binokular 1.5
- Farbensicher
Ausnahme:
Die Vorauswahl zur Abklärung des Grundpotenzials kann auch als Brillen-/Kontaklinsenträger absolviert werden. Betreffend der Selektionskriterien Visus besteht die Möglichkeit im weiteren Verlauf des Auswahlwahlverfahrens (vor Anstellungsbeginn) sich einer chirurgischen Augenoperation (*Laser-Operation) zu unterziehen, um so eine Korrektur des Visus zu erlangen, so dass der Minimalvisus ohne Brillen-/Linsenkorrektur erfüllt werden kann.
*die Operation gilt nicht als Empfehlung und wird auf eigene Kosten und Risiken durchgeführt.
Grundanforderungen
Zum Auswahlverfahren des AAD 10 sind Angehörige und ehem. Angehörige der Armee aller Waffengattungen zugelassen. Besondere Vorkenntnisse oder die vorgängige Absolvierung einer Kaderschule innerhalb der Schweizer Armee sind keine zwingende Voraussetzung.
Folgende Grundvoraussetzungen sollten Sie für eine Bewerbung zum Auswahlverfahren erfüllen:
abgeschlossene 3-jährige Berufslehre, Matura oder gleichwertige Ausbildung;
Angehöriger / ehem Angehöriger der Schweizer Armee;
im Besitz des Führerausweises der Kategorie B (Personenwagen);
Erfüllung der Sehstärke (gemäss separatem Punkt "Sehstärke");
Strafregister und Betreibungsregister ohne Einträge;
reife Persönlichkeit;
einwandfreier Leumund;
sehr gute körperliche Verfassung;
hohe psychische Belastbarkeit;
Flexibilität;
Bereitschaft Auslandeinsätze zu leisten;
Kenntnisse einer zweiten Landessprache;
gute Englischkenntnisse (erwünscht).
Vorauswahl
Während der zweitägigen Vorauswahl werden nebst psychologischen Einstufungstests vor allem die Belange der physischen Leistungsfähigkeit überprüft. Dabei müssen im Sporttest folgende Minimalanforderungen erfüllt werden:
50 Liegestützen ohne Unterbruch;
60 Rumpfbeugen ohne Unterbruch;
10 Klimmzüge (Ristgriff) ohne Unterbruch;
5km-Geländelauf in Sportbekleidung in max. 24 Minuten;
8km-Eilmarsch im Tarnanzug mit Feldschuhen und 15kg Gepäck in max. 58 Minuten;
25km-Eilmarsch im Tarnanzug mit Feldschuhen und 25kg Gepäck (Richtzeit: 3,5 h);
300m-Schwimmen in max. 10 Minuten.
Trainingsempfehlungen finden Sie unter "Dokumente".
Auswahlkurs
Nach bestandener Vorauswahl, dem erfolgreichen Absolvieren der medizinischen und psychologischen Abklärungen sowie dem Einzelinterview folgt das Aufgebot in den dreiwöchigen Auswahlkurs des AAD 10. Der Auswahlkurs findet in der Regel drei bis vier Monate nach der Vorauswahl statt, damit sich die Kandidaten physisch und psychisch darauf vorbereiten können. Im Auswahlkurs werden die Kandidaten in den verschiedensten Bereichen – insbesondere Motivation, psychologische / physische Leistungsfähigkeit, Verhalten unter Stress und Teamfähigkeit – geprüft und beurteilt.
Die erfolgreichen Kandidaten werden (nach Ablauf einer allfälligen Kündigungsfrist) angestellt und zum Grundausbildungskurs aufgeboten, welcher in der Regel im vierten Quartal des Jahres beginnt.
Der Arbeitgeber verzichtet auf eine Rückerstattung von im Rahmen der Grundausbildung entstandenen Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer bei einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsvertrages.Bei späteren Spezialistenausbildungen wird abhängig von der Höhe der Ausbildungskosten eine Ausbildungsvereinbarung inklusive allfälliger Rückzahlungsmodalitäten abgeschlossen.
Das Kommando des AAD 10 ist im Tessin stationiert.
Der Berufsalltag im AAD 10 ist geprägt durch:
Die Einsätze im Ausland;
Einsatz im Pikettelement für kurzfristige Aufgaben im Ausland;
Standardtraining an Waffen und Geräten;
Erhalt der physischen Leistungsfähigkeit;
Weiterausbildungen und Spezialisierungen;
Einsatzübungen im In- und Ausland;
Teilnahme an Kursen im Ausland zur Beschaffung von Know-how in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern;
Einsatz als Ausbildner im Grundausbildungskurs;
Einsatz im Auswahlverfahren als Beurteiler;
Ausarbeitung / Entwicklung von neuen Einsatzverfahren;
Einsatz als Ausbildner zugunsten Dritter (Schulen und Kurse der Armee).
Die Tätigkeit im Armee Aufklärungsdetachement 10 bietet:
Anspruchsvolle Einsätze im Ausland;
Eine herausfordernde, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit;
Ausbildung an den modernsten Geräten und Waffensystemen sowie in besonderen Einsatzverfahren;
Führungsausbildung und Führungserfahrung im Einsatz.
Kommando AAD 10
Kommando Spezialkräfte (KSK) Kdo AAD 10 Caserma 6802 Rivera