print preview

Zurück zur Übersicht Startseite

Coronavirus: Beendigung der Leistungen für den dritten Assistenzdienst der Armee und Verabschiedung der Botschaft

Bern, 16.02.2022 – An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 wurde der Bundesrat darüber informiert, dass die letzten Leistungen für den dritten Assistenzdienst der Armee am 19. Februar 2022 erfolgen. Es wurden keine weiteren kantonalen Gesuche eingereicht. Auf Gesuch mehrerer Kantone hatte der Bundesrat am 7. Dezember 2021 beschlossen, zur Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens die Armee im Assistenzdienst einzusetzen. Der Bundesrat hat zudem an seiner Sitzung die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Ab Mitte Oktober 2021 wurde in der Schweiz ein deutlicher Anstieg der Covid-19-Fälle, der Anzahl Hospitalisationen und der Anzahl Patientinnen und Patienten auf Intensivpflegestationen (IPS) festgestellt. Gleichzeitig fehlten die Ressourcen zur Verabreichung der Auffrischungsimpfung. Unter diesen Umständen baten mehrere Kantone ab Dezember 2021 die Armee um Hilfe.

In Anbetracht der epidemiologischen Lage und ihrer vorhersehbaren Entwicklung hat der Bundesrat am 7. Dezember 2021 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, die Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung von Spitaleinrichtungen und kantonalen Impfkampagnen mit maximal 2500 Armeeangehörigen längstens bis am 31. März 2022 einzusetzen.

Einsatz der Armee im Rahmen des Assistenzdienstes

Seit Beginn des Einsatzes im Dezember 2021 wurden 25 Unterstützungsgesuche erfolgreich erfüllt, bis zu 570 Armeeangehörige waren gleichzeitig im Einsatz und die Armee hat insgesamt 20'955 Diensttage geleistet (Stand: 10.02.2022). Die Armee unterstützte die Kantone Jura, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Aargau, Nidwalden und Bern bei ihren Impfkampagnen und die Kantone Jura, Freiburg, Wallis, Luzern, Genf und Bern in den Bereichen Grund- und Intensivpflege in den Spitälern.

Anlässlich dieses dritten Assistenzdienstes bestanden die Aufgaben der Armee darin, die Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu entlasten, den Intensivpflegestationen sowohl mittels personeller Verstärkung bei der Umlagerung von Intensivpflegepatientinnen und -patienten als auch mittels materieller Unterstützung (Beatmungsgeräte und Monitoring) zu helfen, die Impfkampagnen zu unterstützen und infektiöse Patientinnen und Patienten zu transportieren. Mit ihrem Einsatz konnten die Sanitäts- und Spitalsoldaten, die über eine vom Roten Kreuz anerkannte militärische Ausbildung verfügen, dem zivilen Pflegepersonal Aufgaben abnehmen, damit es sich auf die Betreuung der Patientinnen und Patienten, insbesondere auf die Behandlung von schweren Fällen, konzentrieren konnte.

Einhaltung der Subsidiarität und Beendigung der Leistungen für den dritten Assistenzdienst

Das Subsidiaritätsprinzip, das im Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (MG) verankert ist, sieht vor, dass der Assistenzdienst der Armee nur auf Gesuch der betroffenen zivilen Bundes- oder Kantonsbehörden und vorausgesetzt, dass deren Mittel nicht mehr ausreichen, erfolgen kann.

Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten beiden Epidemiewellen und um die Subsidiarität zu gewährleisten, hat der Bundesrat zudem beschlossen, dass die gesuchstellenden Behörden, wie beim vorherigen Einsatz der Armee, vorgängig bestätigen müssen, sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft zu haben. Dieses Prinzip galt während der ganzen Dauer des Einsatzes und bildete die Grundlage für die Leistungsvereinbarungen, die zwischen der gesuchstellenden Einrichtung und dem Kommandanten der eingesetzten Armeeangehörigen abgeschlossen wurden. Die von den Armeeangehörigen erbrachte Unterstützung kann reduziert oder auch beendet werden, wenn es seitens der kantonalen Behörden keinen Bedarf mehr gibt.

Da das letzte Unterstützungsgesuch mit einem Einsatz von 12 Armeeangehörigen zugunsten des Kantons Bern am 19. Februar 2022 endet, wurde der Bundesrat am 16. Februar 2022 über das Ende der Leistungen für den dritten Armeeeinsatz informiert. Zurzeit gibt es keine neuen Gesuche von kantonalen Behörden.

Im Falle einer Verschärfung der epidemiologischen Lage bleibt die Armee bereit, weitere Leistungen zugunsten des zivilen Gesundheitssystems zu erbringen. Die heute verabschiedete Botschaft gibt dem Bundesrat den nötigen Handlungsspielraum, um im Bedarfsfall bis zum 31. März 2022 reagieren zu können.

Botschaft zum dritten Assistenzdienst der Armee

Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Der Bundesrat hat deshalb heute die Botschaft und den Entwurf eines entsprechenden Bundesbeschlusses verabschiedet. Das Parlament wird in der Frühjahrssession über den laufenden Einsatz befinden.

Weiterführende Informationen

Adresse für Rückfragen

Daniel Reist
Armeesprecher
+41 58 464 48 08

Herausgeber


Zurück zur Übersicht Startseite