Getrennte Unterkünfte für Kader: sinnvoll und legitim, aber kein Luxus
Höhere Unteroffiziere und Offiziere der Schweizer Armee sind von ihren Unterstellten und der Truppe getrennt untergebracht. Das hat praktische und organisatorisch Gründe. Zudem verlangt dies die parlamentarische Verordnung. Dass Kader in Hotels übernachten, ist jedoch die Ausnahme. Und die Kosten dafür sind vergleichsweise gering.
01.09.2023 | Kommunikation Verteidigung, Roland Studer

2022 leisteten die Angehörigen der Schweizer Armee rund 5,3 Millionen Diensttage – und übernachteten fast ebenso oft. Davon ausgenommen sind einzelnen Diensttage, die keiner Übernachtung bedurften. Zu rund 98 Prozent übernachteten die Armeeangehörigen in militärischen Unterkünften, wie Kasernen oder Zivilschutzanlagen und zu rund 2 Prozent in zivilen Unterkünften. Diese Übernachtungen betrafen Kader, deren Unterkünfte aus organisatorisch Gründen verlegt wurden. Sie logierten letztes Jahr rund 121’000-mal in Hotelzimmern (siehe Box).
Ruhe, Platz und Wertschätzung
Höhere Unteroffiziere (Feldweibel bis Chefadjutant) und Offiziere (Leutnant bis Oberst) sind in der Regel von der Truppe getrennt untergebracht. Dies hat arbeitstechnische und reglementarische Gründe:
- Das Vorgehen entspricht der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee (siehe Box).
- Kader arbeiten in der Regel länger als ihre Unterstellten und die Truppe. Sie stehen oft als Erste auf und gehen als Letzte schlafen. In einer gemeinsamen Unterkunft würden sie die Nachtruhe und damit die körperliche Erholung der Truppe stören.
- Kader benötigen Platz und Ruhe, um die Tage der Truppe konzentriert vorzubereiten. Zudem verfügen sie über mehr Material, das in den Unterkunftsräumen der Truppe nicht verstaut werden könnte.
- Kader müssen untereinander Themen besprechen und Informationen austauschen können, die nicht für die Truppe bestimmt sind. Umgekehrt ist es für die Mannschaft genauso wichtig, Themen und Informationen in Abwesenheit der Kader zu besprechen und sich auszutauschen.
- In Stabskursen grosser Verbände, an denen bloss Kader im Dienst teilnehmen, schlafen dies grundsätzlich in Mehrbettzimmern der Truppenunterkünfte. Doch erwarten manche Arbeitgeber, dass ihre Kaderangestellten während des Dienstes vor Dienstbeginn oder nach Dienstschluss für das Unternehmen dringende Pendenzen erledigen.
- Damit soll auch die Wertschätzung gegenüber jenen Angehörigen der Armee ausgedrückt werden, die für die Sicherheit unseres Landes über das gesetzliche Minimum hinaus Diensttage leisten und sich einsetzen. Das gilt auch für jene rund 1100 über 50-jährigen Stabsoffiziere, die freiwillig Dienst leisten. Deren militärische und zivile Erfahrungen und Kompetenzen sind für die Armee äusserst wertvoll.
Nichts mit Luxus zu tun
Die grosse Mehrheit der Kader logiert allerdings im Normalfall in militärischen Unterkünften. Stehen solche im Einsatzraum nicht zur Verfügung, nutzen sie Unterkünfte von Kantonen und Gemeinden wie Zivilschutzanlagen. Können in diesen die Bestimmungen der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee (VBVA) aus Platzgründen nicht umgesetzt werden, wird auf private Unterkünfte wie Hotels ausgewichen.
Nach elf Jahren erstmals erhöht
2022 betrugen die Kosten dieser Übernachtungen in Hotels rund 8,5 Millionen Franken, wobei letztes Jahr der Tagessatz für höhere Unteroffiziere und Offiziere maximal 70 Franken pro Person betrug. Diesen Satz für pro Übernachtung hat die Armee per 2023 auf maximal 100 Franken erhöht und ihn damit erstmals seit elf Jahren der Inflation und Teuerung angepasst.
Aufgrund dieser Erhöhung werden die Kosten für Übernachtungen in Hotels in diesem Jahr voraussichtlich rund 11,5 Millionen Franken betragen. Doch selbst mit dem höherem, aber für Schweizer Verhältnisse nach wie vor tiefem Budget nächtigen Armeeangehörige nicht in 4- oder sogar 5-Sterne-Hotels.
Bis 200 Franken in teuren Regionen
In besonderen Fällen zahlt die Armee jedoch für ein Zimmer maximal 200 Franken pro Person. Zu diesen Ausnahmen gehören Einsätze in Städten wie Genf, Zürich oder Bern, in denen Hotelzimmer überdurchschnittlich teuer sind.
Finden sich beispielsweise für den Einsatz zum Schutz einer Ministerkonferenz in Genf für Kader keine Truppenunterkünfte, verhandeln die entsprechenden Stellen der Armee mit den Hotels, wobei Angebot und Nachfrage bis zu einem gewissen Grad den Preis bestimmen. Letztlich werden die höheren Kosten für die Übernachtungen und der Mehraufwand für die langen Verschiebungswege zum Einsatzort abgewogen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Übernachtungen der Kader in Hotels sowohl reglementarisch legitimiert als auch praktisch und organisatorisch sinnvoll sind – aber kein Luxus.
Rechtliche Grundlage
Recht auf angemessene Unterkunft
Zwar haben Kader der Schweizer Armee kein grundsätzliches Recht, in einem Hotel zu übernachten. Aber sie haben das Recht auf eine ihrer Funktion angemessene Unterkunft. Dies regelt der Artikel 38 der VBVA (siehe «Links»):
- Offizieren, höheren Unteroffizieren und einzelnen weiblichen Angehörigen der Armee werden in der Regel Zimmer mit Betten zur Verfügung gestellt werden.
- Angehörige der Armee, die wegen Mangels an Offizieren oder höheren Unteroffizieren entsprechende Funktionen ausüben, denselben Anspruch auf Unterkunft wie Offiziere oder höhere
Unteroffiziere haben.
- Stabsoffizieren und Einheitskommandanten werden, soweit möglich, Einzelzimmer zur Verfügung gestellt.
- Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee (VBVA): www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1949/1093_1185_1137/de
- Verordnung über die Verwaltung der Armee (VVA): www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/161/de
- Verwaltungsreglement (VR): https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/dienstleistende/truppenrechnungswesen.html