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Die Armee stellt dem Staatssekretariat für Migration über 5200 Plätze zur Verfügung

Die Armee unterstützt das Staatssekretariat für Migration bestmöglich beim Unterbringen von Schutz- und Asylsuchenden mit Plätzen in militärischer Infrastruktur. Sie stellt dafür zurzeit 18 Gebäude zur Verfügung. Damit erfüllt die Armee den politischen Auftrag, ohne ihre Einsatzbereitschaft oder ihren Leistungsauftrag zu gefährden.

01.02.2023 | Kommunikation Verteidigung, Roland Studer

Die Armee stellt dem Staatssekretariat für Migration unter anderem Kasernen als Unterkunft für Schutz- und Asylsuchende zur Verfügung. ©VBS/DDPS, Yves Bachmann

Ende Januar 2023 hat die Armee dem Staatssekretariat für Migration (SEM) an 13 Standorten der ganzen Schweiz über 5200 Plätze und den Kantonen 200 Plätze in militärischen Infrastrukturen zur Verfügung gestellt, um darin Asylsuchende und aus der Ukraine geflüchtete Personen unterzubringen, die in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten haben.

Diese schutzsuchenden Menschen müssen kurz- und langfristig untergebracht werden. Für die erste Unterbringung während der Registrierung und des laufenden Asylverfahrens ist das SEM im Auftrag des Bundes zuständig. Die langfristige Unterbringung hingegen ist Aufgabe der Kantone.

Wie lange die Unterkunftsplätze der Armee vom SEM genutzt werden können, ist für die einzelnen Standorte und die einzelnen Gebäude wie Kasernen, Mehrzweckhallen auf Waffenplätzen, Truppenunterkünfte und eine Fahrzeughalle individuell geregelt.

Bis zu 500 Angehörige der Armee

Zudem stellt die Armee dem SEM seit Anfang 2023 weitere Unterbringungsplätze zur Verfügung, um die hohe Anzahl an ukrainischen Geflüchteten und Asylsuchenden zu bewältigen. Weil es auf dem Arbeitsmarkt an Fachkräften mangelt, kann das SEM nicht schnell genug qualifiziertes Personal rekrutieren, um die Infrastrukturen einzurichten und den Betrieb zu unterhalten.

Deshalb hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 die Armee beauftragt, das SEM mit maximal 500 Armeeangehörigen zu unterstützen, bis zusätzliches ziviles Personal eingesetzt werden kann. Diesen Assistenzdienst hat der Bundesrat bis längstens Ende März 2023 befristet.

Zurzeit sind für diesen Assistenzdienst neun Angehörige der Armee im Einsatz. Sie unterstützen bei den folgenden Aufgaben:

  • Aufbau, Einrichten und Abbau militärischer Infrastrukturen.
  • Betrieb der militärischen Infrastrukturen.
  • Medizinische Erst- und Grundversorgung der Asyl- und Schutzsuchenden mit Hilfspersonal.

Das Ressourcenmanagement des Bundes prüft periodisch, ob die Bedingungen für die subsidiäre Unterstützung erfüllt sind – ob also die von der Armee übernommen Aufgaben nicht durch zivile Anbieter erledigt werden können.

Anzahl an Unterkünfte der Armee ist beschränkt

Das VBS hat sich 2016 in der gemeinsamen Notfallplanung von Bund und Kantonen verpflichtet, das SEM mit Unterkünften zu unterstützen. Dafür stellt die Armee so viele kurzfristig und zeitlich beschränkt nutzbare Plätze wie möglich zur Verfügung. Infrastruktur der Armee, die das SEM nicht selber benötigt, kann der Bund den Kantonen zur Nutzung freigeben. Dabei kann die Armee aus mehreren Gründen bloss eine beschränkte Anzahl an militärischen Unterkünften anbieten:

  • Die Armee muss jederzeit einsatzbereit sein und ihren Leistungsauftrag erfüllen. Dazu benötigt sie eine gewisse Menge an Infrastruktur, vor allem für die Ausbildung. Unter anderem aber auch für Sicherungseinsätze wie dieses Jahr zugunsten des WEF in Davos, letztes Jahr zu Gunsten der Ukraine-Konferenz in Lugano und des Zionistenkongresses in Basel.
  • Die Kasernen werden bis auf wenige Wochen durch die Truppe belegt. Sie stehen kaum frei und sind nicht langfristig nutzbar. Deshalb dienen sie dem SEM tendenziell nicht als Unterkünfte.
  • Die Armee benötigt einen Teil ihrer Infrastruktur den grössten Teil des Jahres über, um die Miliz in Rekruten- und Offiziersschulen sowie Wiederholungskursen aus- und weiterzubilden.
  • Auch Berufsformationen belegen und nutzen die Infrastruktur teilweise.

Jederzeit einsatzbereit und leistungsfähig

Die Armee wird weiterhin den politischen Auftrag erfüllen, dem SEM benötigte Plätze ihrer Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, sofern sie diese entbehren kann, ohne ihre Einsatzbereitschaft oder ihren Leistungsauftrag zu gefährden. Beides bleibt weiterhin jederzeit gewährleistet.


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