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Assistenzdienst soll Studium möglichst wenig beeinträchtigen

Während der Corona-Pandemie musste die Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden dreimal eine grössere Anzahl Angehörige der Armee kurzfristig mobilisieren. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es schwierig sein kann, dies mit dem Berufsleben oder mit einem Studium zu vereinbaren. Um die Situation für Studierende zu verbessern, haben die Schweizer Armee und die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen eine Vereinbarung abgeschlossen.

20.07.2022 | Kommunikation Verteidigung, David Marquis

Angehörige der Armee mit Einrückungspackung am Bahnhof Airolo.
Angehörige der Armee rücken im März 2020 in Airolo zum Assistenzdienst ein. ©VBS/DDPS, Corinne Glanzmann

Die Schweizer Milizarmee ist für die Bewältigung ausserordentlicher Ereignisse wie zur Unterstützung der zivilen Behörden während der Corona-Pandemie darauf angewiesen, Angehörige der Armee kurzfristig und unplanmässig zum Assistenzdienst aufbieten zu können. Dies im Bewusstsein, dass die Bürgerinnen und Bürger in Uniform unvermittelt aus ihrem zivilen Alltag herausgerissen werden. So ist es beispielsweise vorgekommen, dass Studierende wegen des Assistenzdiensts Prüfungen verpasst haben und sich dadurch ihre Studienzeit verlängert hat. Um solche nachteilige Situationen künftig reduzieren oder vermeiden zu können, haben die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen, «swissuniversities», und die Armee im Juli 2022 eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Sie waren vertreten durch «swissuniversities»-Präsident Prof. Dr. Yves Flückiger und den Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli.

Möglichst keine Nachteile aufgrund des Militärdienstes

Im Grundsatz geht es darum, dass militärdienstleistende Studierende aufgrund eines Assistenzdiensteinsatzes im Studium möglichst keine Nachteile erfahren. Hochschulen und Armee sind deshalb übereingekommen, Flexibilität bei der Behandlung der individuellen Fälle walten zu lassen.

Sollte der Assistenzdienst zeitlich mit Prüfungen zusammenfallen, gewährt die Armee den betroffenen Studierenden zu den Prüfungszeiten Urlaub, sofern die Hochschulen keine alternativen Prüfungstermine oder Verschiebungsmöglichkeiten vorsehen. Im Gegenzug bemühen sich die Hochschulen im Rahmen ihrer Möglichkeiten alternative Prüfungstermine oder individuelle Lösungen anzubieten. So kann beispielsweise ein Essay als Ersatz für ein Referat verlangt werden.

Bei verpasstem Präsenzunterricht zählen die Hochschulen grundsätzlich auf die Eigenverantwortung der Studierenden bei der Aufarbeitung des verpassten Stoffes. Die dienstbedingte Abwesenheit soll den militärdienstleistenden Studierenden von den Hochschulen, wenn immer möglich, nicht als fehlende Präsenz im Studium angelastet werden.

Synergien nutzen, zivile Ausbildung und Dienstpflicht aufeinander abstimmen

Diese Vereinbarung ist ab sofort in Kraft. Sie führt eine ganze Reihe bereits bestehender Vereinbarungen zwischen der Schweizer Armee und einzelnen Hochschulen und Berufsbildungsstätten fort. Diese Abkommen haben zum Ziel, die Synergien der beruflichen und militärischen Ausbildung bestmöglich zu nutzen und anzuerkennen sowie Militärdienst und zivile Ausbildungen soweit wie möglich aufeinander abzustimmen.


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