print preview

Zurück zur Übersicht Startseite


Die neu geltenden Corona-Schutzkonzepte der Armee

Die Armee hat ihre Corona-Schutzkonzepte für die Truppe überprüft und angepasst. Neu sind unter anderem die Isolation von Armeeangehörigen ohne Erkrankungszeichen und die vordienstliche Corona-Testpflicht aufgehoben. Alle ab sofort geltenden Regeln und Empfehlungen finden Sie in diesem Artikel.

04.04.2022 | Kommunikation Verteidigung, Roland Studer

Weiterhin keine Maskenpflicht im Freien. Einzig in Innenräumen und in Fahrzeugen bleibt die Maskenpflicht (FFP2) bestehen. ©VBS/DDPS, Philipp Schmidli

Nach dem Ende der besonderen Lage für die Zivilbevölkerung hat auch die Armee die Corona-Massnahmen erneut überprüft. Unter anderem sind angesichts der erfreulichen Entwicklung der Fallzahlen neu die Isolation von Armeeangehörigen ohne Erkrankungszeichen und die vordienstliche Corona-Testpflicht aufgehoben. Hingegen bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen und in Fahrzeugen vorderhand bestehen. Im Freien gibt es jedoch weiterhin keine Maskenpflicht.

Die Armee verfolgt die Entwicklung weiterhin eng und passt ihre Schutzkonzepte sobald als möglich weiter an.

Dies sind die ab sofort und bis auf Weiteres geltenden Regeln und Empfehlungen für die Truppe:

  • Die Isolation von Armeeangehörigen ohne Erkrankungszeichen ist abgeschafft.
  • Die vordienstliche Corona-Testpflicht sowie die regelmässigen Corona-Tests sind aufgehoben.
  • Die Maskenpflicht (FFP2) in Innenräumen und in Fahrzeugen bleibt bestehen. Im Freien gibt es weiterhin keine Maskenpflicht.
  • Die Empfehlung zum Social Distancing (2 Meter) sowie die Hygieneregeln bleiben bestehen.
  • Impfzertifikate werden weiterhin ausgestellt.
  • Genesenenzertifikate können Angehörige der Armee wie gewohnt online bestellen.
  • Für Truppen im Einsatz können verschärfte Massnahmen angeordnet werden.


Zurück zur Übersicht Startseite