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Parlament unterstützt Assistenzdienst der Armee

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat den Assistenzdienst der Armee im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie genehmigt.

05.05.2020 | Kommunikation VBS, Marco Zwahlen


Der Ständerat genehmigte den Einsatz mit 42 Stimmen bei 1 Enthaltung am 4. Mai 2020. Nun ist der Nationalrat mit 155 gegen 8 Stimmen bei 31 Enthaltungen gefolgt. Er betont die wichtige Rolle der Armee bei der Mithilfe insbesondere in zivilen Spitaleinrichtungen, bei der Entlastung der kantonalen Polizeikorps sowie bei der Unterstützung der Eidgenössischen Zollverwaltung und nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Einsatz gut abgelaufen ist. Wie zuvor der Ständerat unterstützt der Nationalrat den Entscheid des Bundesrates, dass die Dienstleistenden nach den ersten drei Wochen den vollen Lohn erhalten und dass ihnen bis zu zwei Wiederholungskurse (38 Diensttage) angerechnet werden. Zudem begrüsst der Nationalrat die vom VBS angekündigte Analyse des Einsatzes, um für die Zukunft die nötigen Lehren zu ziehen.

Keine Änderungen an Vorlage

Abänderungsanträge wurden allesamt abgelehnt. Der Nationalrat will nicht, dass den im Assistenzdienst eingesetzten Armeeangehörigen der gesamte geleistete Assistenzdienst an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet wird. Die Mehrheit hält die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung für einen guten Kompromiss.

Der Nationalrat lehnte ausserdem einen Antrag ab, Truppenaufgebote nur dann zuzulassen, wenn im betroffenen sowie in den benachbarten Kantonen kein Gesundheitspersonal Kurzarbeit leistet und für den Einsatz keine Zivildienstleistenden verfügbar sind. Die Mehrheit gibt zu bedenken, dass die Armee bereits heute subsidiär und ausschliesslich auf Wunsch der Kantone aktiv wird.

Abgelehnt wurde weiter die Forderung, dass die Einsätze der Armee für die Unterstützung und Kontrolle der Landesgrenzen bis längstens am 8. Mai 2020 fortgesetzt werden. Die Mehrheit lehnt dies ab, weil ansonsten das durch den Bundesrat beschlossene Grenzregime nicht umgesetzt werden könnte.

Lob für Einsatzbereitschaft der Armeeangehörigen

Ständerat und Nationalrat lobten bei ihren Beratungen die umsichtige Arbeit des Bundesrates sowie der weiteren Verantwortlichen in der aktuellen Krise. Beide Kammern würdigten ausdrücklich die hohe Einsatzbereitschaft der eingezogenen Armeeangehörigen und dankten ihnen für ihre Unterstützung der zivilen Behörden.

Zur Bewältigung der Krise im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Bundesrat am 6. März 2020 einen Assistenzdienst der Armee beschlossen. Der Entscheid umfasste zunächst bis zu 800 Armeeangehörige und wurde am 16. März 2020 aufgrund der Lageentwicklung auf bis zu 8000 Armeeangehörige erhöht. Mit Blick auf die Lageentwicklung und den Unterstützungsbedarf der Kantone sind mittlerweile Armeeangehörige aus dem Einsatz entlassen worden – mit Bereitschaftsauflagen.

Finanzierung voraussichtlich aus dem Armeebudget

Weil das Aufgebot über 2000 Armeeangehörige umfasst und länger als drei Wochen dauert, musste die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen.

Die Kosten können heute noch nicht beziffert werden. Sie hängen vom Umfang des Assistenzdienstes ab, also insbesondere davon, wie viele Armeeangehörige aufgeboten werden müssen und wie lange ihr Einsatz dauern wird. Voraussichtlich können die Kosten des Einsatzes innerhalb des bewilligten Budget des VBS aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird das VBS einen Nachtragskredit beantragen. Die zusätzlichen Ausgaben bei der Erwerbsersatzordnung werden über das Massnahmenpaket des Eidgenössischen Departements des Innern EDI abgedeckt.

 


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