Wochenendurlaub für Schlüsselformationen der Armee gestrichen
Die Armee hat entschieden, einzelne Formationen aus dem Sanitäts- und Logistikbereich über das kommende Wochenende 7./8. März mit einer Urlaubssperre zu belegen. Diese Massnahme zielt darauf ab, die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung zu reduzieren und damit die Einsatzbereitschaft von Schlüsselformationen der Armee zu Gunsten der zivilen Behörden sicherzustellen.
04.03.2020 | Kommunikation Verteidigung
Insgesamt rund 150 Angehörige der Armee, vorwiegend Durchdiener der Sanität und Logistik sowie Biologie-Laborspezialisten des ABC-Abwehr-Labors, werden am kommenden Wochenende nicht in den Urlaub gehen. Die Armee hat entschieden, dass diese Schlüsselformationen im Hinblick auf mögliche Einsätze zu Gunsten der zivilen Behörden im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Ausbreitung das Wochenende an ihren Ausbildungsstandorten verbringen werden.
Die betroffenen Armeeangehörigen werden am Wochenende unter der Anleitung der Berufsmilitärs ordentliche Ausbildung betreiben. Lärmemissionen sollen dabei möglichst minimiert werden, so findet zum Beispiel am Wochenende keine Schiessausbildung statt. Den besonderen Umständen wird aber Rechnung getragen und die Freizeit und das Freizeitangebot innerhalb des Waffenplatzperimeters werden angepasst. Den Armeeangehörigen wird dabei unter Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse genügend Freizeit und Ruhezeit gewährt.
Grundsätzlich gelten gemäss den gesetzlichen Vorgaben die Wochenenden als normale Dienstzeit, es gibt keinen Anspruch auf Wochenendurlaub.
Je nach Entwicklung der Lage kann diese Regelung in den kommenden Tagen und Wochen auf weitere Formationen ausgeweitet werden.
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