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MitteilungVeröffentlicht am 23. April 2020

Anrechnung von Diensttagen

Der Bundesrat hat zur Bewältigung der Coronakrise Anfang März den Assistenzdienst der Armee beschlossen. Bis Ende Juni können Armeeangehörige zur Unterstützung der zivilen Behörden eingesetzt werden. Die geleisteten Diensttage werden in der Länge von maximal zwei Wiederholungskursen angerechnet.

Wenn die zivilen Mittel bei einer Aufgabe von nationaler Bedeutung nicht ausreichen, kann die Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden mobilisiert werden. Sämtliche Einsätze der Armee erfolgen auf ein entsprechendes Gesuch der jeweiligen Kantone oder Behörden auf Bundesebene. Aktuell unterstützen die Armeeangehörigen in erster Linie das zivile Gesundheitswesen und die Sicherheitsbehörden.

Diensttage im Assistenzdienst

In der normalen Lage sind alle Angehörigen der Armee verpflichtet, entsprechend ihrem militärischen Grad eine bestimmte Anzahl Ausbildungsdiensttage zu leisten. Der Ausbildungsdienst umfasst die Rekrutenschule, die Wiederholungskurse sowie die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen, Übungen und Rapporten. Der Assistenzdienst ist hingegen ein Einsatz der Armee und dient nicht der Ausbildung der Armeeangehörigen. Daher werden die im Assistenzdienst geleisteten Diensttage nur teilweise an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.

Anrechnung von zwei WK

Das Militärgesetz sieht vor, dass im Fall einer Mobilmachung der Bundesrat festlegt, wie viele der durch die Truppe geleisteten Diensttage angerechnet werden. Der Bundesrat hat am 22. April 2020 entschieden, dass der Einsatz im Assistenzdienst dennoch als ordentlicher Wiederholungskurs gilt. Wer mehr Diensttage als einen ordentlichen Wiederholungskurs leistet, erhält bis zu einem zweiten Wiederholungskurs Diensttage an seine Ausbildungsdienstpflicht angerechnet. Der Beschluss gilt rückwirkend seit Beginn des Assistenzdienstes ab dem 6. März 2020.

Reserve für die Zukunft

Da sich der Einsatz über eine längere Zeit erstreckt, kann nur ein Teil der geleisteten Diensttage an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet werden. Würden alle Dienstage angerechnet, würden die Armeeangehörigen ihre Dienstpflicht rasch vollenden, ohne in den üblichen sechs Wiederholungskursen ihre Ausbildung fortzusetzen und damit ihre Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten. Als Folge würden der Armee auf Jahre hinaus keine ausreichend einsatzbereiten und ausgebildeten Sanitätseinheiten mehr zur Verfügung stehen.