Verifikation
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ‒ Wiener Dokument 2011
Im Bereich der konventionellen Waffen liegt das Schwergewicht der schweizerischen Aktivitäten zu Rüstungskontrolle und Abrüstung vor allem auf den im Rahmen der OSZE vereinbarten Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Massnahmen (VSBM).
Diese umfassen Verifikationsmechanismen wie Austausch militärischer Information, gegenseitige Überprüfungen, Inspektionen sowie Kontaktanlässe, die Ankündigung und Beobachtung militärischer Aktivitäten, sowie allgemeine Regeln für die Zusammenarbeit bei der Bewältigung von sicherheitspolitischen Krisen.
Die Schweiz beteiligt sich u.a. an folgenden Regimes und Dokumenten der OSZE:
- Wiener Dokument 2011 (WD 11);
- Weltweiter Austausch militärischer Information über Streitkräfte (GEMI);
- OSZE Verhaltenskodex zu Politisch-Militärischen Aspekten der Sicherheit (CoC);
- OSZE Prinzipien zur Regelung des Transfers konventioneller Waffen (CAT);
- Praxishandbuch für Kleinwaffen und Leichte Waffen (2003) (Handbook of Best Practices on SALW);
- OSZE Dokument zu Überschüssen konventioneller Munition (2004);
- OSZE Praxishandbuch für konventionelle Munition (2008).
Die Schweiz ist nicht Mitglied (hat aber Beobachterstatus) des «Vertrags über den offenen Himmel» (Open Skies) und des «Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa» (KSE).
Verifikationsmechanismen

Ein wichtiger Bestandteil der Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Massnahmen (VSBM) sind die Verifikationsmechanismen des Wiener Dokuments 2011 (WD 11).
Es gilt zu unterscheiden:
- Überprüfung (WD 11 §§ 107 – 137);
- Inspektion (WD 11 §§ 74 – 106);
- Kontaktanlässe (WD 11 §§ 19 – 37);
- Beobachtung bestimmter militärischer Aktivitäten (WD 11 §§ 47 – 60).
Die beim Austausch militärischer Informationen gemachten Angaben können durch die Teilnehmerstaaten mit einer Überprüfung verifiziert werden. Jeder Teilnehmerstaat ist verpflichtet, pro Kalenderjahr eine Quote von einem Überprüfungsbesuch pro sechzig Truppenteilen oder einen Anteil davon zuzulassen.
Gemäss den Bestimmungen des WD 11 hat jeder Teilnehmerstaat das Recht, auf dem Territorium eines jeden anderen Teilnehmerstaats innerhalb der Anwendungszone für VSBM Inspektionen durchzuführen. Die Anzahl der Inspektionen, welche bei einem Teilnehmerstaat durchgeführt werden können, sind pro Jahr auf drei begrenzt.
Kontaktanlässe umfassen den Besuch von Militärflugplätzen, militärischen Einrichtungen und Verbänden sowie die Beobachtung bestimmter militärischer Aktivitäten und die Vorführung neuer Typen von Hauptwaffensystemen und Grossgerät.
Bei der Beobachtung militärischer Aktivitäten laden die Teilnehmerstaaten Beobachter aus allen anderen Teilnehmerstaaten zu militärischen Aktivitäten ein. Es handelt sich dabei um Einsätze von Streitkräften und Truppenformationen, welche die im WD 11 festgelegte Truppenstärke übersteigen.
Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW)
Das VBS begleitet passive Inspektionen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) von militärischen und zivilen Einrichtungen.
Das Labor Spiez und andere Betriebe der chemischen Industrie unterliegen gemäss dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), welches am 29.04.1997 in Kraft getreten ist, regelmässigen Inspektionen durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW).
Inspektionen (Erst-, Routine- und Verdachtsinspektionen) werden von der OPCW, der internationalen Kontrollorganisation mit Sitz in Den Haag, durchgeführt. Die Inspektorenteams sind international zusammengesetzt. Sie vertreten die OPCW, nicht ihr Herkunftsland. Ein Team besteht aus drei bis sechs Inspektoren. Die Einreise im Falle einer Verdachtsinspektion ist frühestens 12 Stunden, bei Erst- oder Routineinspektionen in der Regel drei bis fünf Tage nach Eingang des Inspektionsersuchens gestattet.
Mit Erst- und Routineinspektionen werden ausgetauschte Informationen über die gemeldeten Anlagen überprüft. Mit der «Erstinspektion» ist die erste dieser Inspektionen gemeint. Dabei wird eine Vereinbarung über die zu inspizierende Einrichtung (Facility Agreement) vorbereitet. Diese Vereinbarung dient dazu, die künftigen Routineinspektionen zu planen.
In diesem Zusammenhang hat die Verifikation als Mitglied der nationalen Behörde in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) folgende Hauptaufgaben zu erfüllen:
- Leitung der OPCW-Inspektionen, die das Labor Spiez betreffen oder bei der Inspektion anderer militärischer Einrichtungen sowie bei Verdachtsinspektionen, die vorwiegend militärische Einrichtungen betreffen;
- Unterstützung des SECO bei Inspektionen im zivilen Bereich (chemische Industrie).
Dayton Abkommen (General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina)

Die Schweiz stellt Experten für die Umsetzung des Dayton Abkommens im ehemaligen Jugoslawien zur Verfügung (Art IV des Annex 1B).
Im Rahmen des Artikel IV (Sub-Regional Arms Control) leistet die Schweiz als «Assisting Country» einen Beitrag zur regionalen Stabilität. «Assisting Countries» stellen «Inspectors und Escort Assistants» zur Verfügung und unterstützen und beraten die jeweiligen Inspektions- resp. Begleitteams.
Verifikationskooperation
Verifikationskooperation beinhaltet einerseits Fachgespräche mit Vertretern ausländischer Verifikationszentren (unter anderen mit dem Zentrum für Verifikation der Bundeswehr [ZVBw], der Unité française de vérification [UFV], dem italienischen Centro Interforze per la Verifica degli Armamenti [CIVA] oder der britischen Joint Arms Control Implementation Group [JACIG] als Hauptpartner).
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Verifikationszentren ermöglicht eine aktive Ausbildungs- und Einsatzunterstützung, sei dies durch Entsendung von schweizerischen Offizieren zu Ausbildungskursen oder den Einsatz von Gastinspektoren ausländischer Verifikationszentren für besondere Bedürfnisse der Verifikation durch die Schweiz. Die Verifikation befasst sich auch mit dem Auf- und Ausbau der eigenen Verifikationskapazität.
Teilzeitverifikatoren
In den letzten Jahren ist ein speziell ausgebildeter Personalpool von Teilzeitverifikatoren aufgebaut worden. Dieser besteht aus Miliz- und Berufsoffizieren sowie Unteroffizieren mit spezifischen Fähigkeiten. Diese Teilzeitverfikatoren werden regelmässig zur Unterstützung bei VSBM im In- und Ausland eingesetzt.
Der Personalpool wird über einen mehrstufigen Prozess aufgebaut. Zuerst werden Interessierte informiert und erfasst. Eine erste Selektion findet aufgrund der eingereichten Unterlagen statt. Die Ausgewählten werden zu einer Informationsveranstaltung und einer Rekrutierung (Assessment) eingeladen. Darauf folgt die Entscheidung über die Aufnahme in das Ausbildungsprogramm.
Dokumente
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Wiener Dokument 2011
PDF, 71 Seite[n], 209 KB -
Vienna Document 2011
PDF, 64 Seite[n], 115 KB -
Convention on the Prohibition of the Development, Production, Stockpiling and Use of chemical Weapons and on their Destruction
PDF, 181 Seite[n], 471 KB

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