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Rüstungskontrolle

Vertrauen und Transparenz zwischen Staaten hinsichtlich ihrer militärischen Aktivitäten bilden nicht nur die Grundvoraussetzung internationaler Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik (RAP), sondern werden durch diese selbst massgeblich erhöht. In diesen Foren stellt der Teilbereich Rüstungskontrolle die militärpolitische Interessenwahrung in intra- und interdepartementalen verwaltungsinternen Prozessen sicher und koordiniert militärische Interessen zur Bestimmung schweizerischer Verhandlungspositionen in laufenden internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsverhandlungen.

Der Teilbereich koordiniert auch die Rolle und Aktivitäten des VBS und der Schweizer Armee im Bereich der Rüstungskontrolle und Abrüstung. Die Schweiz setzt sich für völkerrechtlich (nicht bloss politisch) bindende nichtdiskriminierende Rüstungskontroll- und Abrüstungsregimes ein. Die Schweiz hat die ihr offen stehenden multilateralen Vertragswerke ratifiziert. Die für die Verifikation relevanten Regimes und Verträge sind in der Folge aufgelistet. Sie erhöhen die Transparenz und Kontrolle durch einen regelmässigen Informationsaustausch.

Kleinwaffen und Leichte Waffen (SALW)

Merkmal der seit dem Ende des Kalten Krieges aufflammenden innerstaatlichen Konflikte ist der wachsende Gebrauch von Kleinwaffen und Leichten Waffen. Diese Waffen sind jährlich für den Tod von 200'000 bis 300'000 Menschen verantwortlich und stellen daher ein erhebliches humanitäres Problem dar. Die internationale Staatengemeinschaft begann sich Mitte der neunziger Jahre mit der Kleinwaffenproblematik zu beschäftigen.

Die OSZE hat 2003 das Praxishandbuch für Kleinwaffen und Leichte Waffen herausgegeben (Handbook of Best Practices on Small Arms and Light Weapons), welches die staatliche Handhabung von SALW in den folgenden Bereichen behandelt:

  • Waffenherstellung;
  • Markierung (Kennzeichnung) von SALW;
  • Lagerung von SALW;
  • Handel mit SALW;
  • Export von SALW;
  • Vernichtung von überschüssigen SALW;
  • Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsprogramme.

Transfer konventioneller Waffen (CAT)

Beim CAT geht es um wirksame staatliche Mechanismen zur Kontrolle des Transfers konventioneller Waffen und dazugehöriger Technologien zur Erhöhung der internationalen Sicherheit. Vor diesem Hintergrund kommt einer wirksamen staatlichen Kontrolle des Transfers von Waffen und Ausrüstung größte Bedeutung zu. So sollen beispielsweise keine Waffen in Länder geliefert werden, wo das Risiko besteht, dass diese zur Verletzung oder Unterdrückung von Menschenrechten und Grundfreiheiten in diesen Ländern beitragen oder als Konsequenz die Sicherheit und das Territorium eines Drittstaates gefährdet wird.

Holdings

In den letzten Jahren wurden Angaben zu den Beständen (Holdings) gemacht. Verhandlungen über die Erweiterung/Konsolidierung dieses Regimes werden zurzeit in einer Expertengruppe geführt.

Ottawa-Konvention von 1997 (Verbot von Einsatz, Lagerung, Produktion und Verbreitung von Antipersonenminen und über deren Zerstörungen)

Nebst einer umfassenden Ächtung von Anti-Personenminen (Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Transfer und Erwerb) regelt diese Konvention von 1997 die Zusammenarbeit und die Hilfe zwischen den einzelnen Vertragsstaaten im Bereich Material, Personal und Finanzen. Die letzten Antipersonenminen in der Schweiz wurden am 15. März 1999 vernichtet.

Convention on Certain Conventional Weapons (CCW)

Die UNO-Waffenkonvention von 1980 ist von zwei grundlegenden Prinzipien geleitet: zum einen wird bekräftigt, dass der Einsatz von Kriegsmitteln nicht unbegrenzt ist und zum anderen, dass die Verwendung von Waffen, Projektilen oder anderem Material, welches unnötiges Leiden verursachen, verboten ist.

Das Abkommen ist ein Rahmenvertrag, der den Abschluss weiterer Verbote oder Beschränkungen gewisser Waffen oder Munitionstypen zulässt. Bis jetzt wurden fünf weitere Protokolle verabschiedet.


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