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Streitkräftebeziehungen

Zur Wahrung und Durchsetzung der Interessen der Schweizer Armee sind Beziehungen zu ausgewählten ausländischen Streitkräften unabdingbar. Zu diesem Zweck sind krisenresistente Beziehungsnetze zu unterhalten. Die Streitkräftebeziehungen koordinieren und priorisieren militärische Kontakte und Aktivitäten mit dem Ausland und schaffen dadurch günstige Bedingungen für jene Beziehungen, die im Interesse der Schweizer Armee sind.

Prioritäten der bilateralen Zusammenarbeit

Die internationale militärische Ausbildungszusammenarbeit ist für die Schweizer Armee wichtig. Es geht um den Zugang zu Ausbildungsplätzen und Trainingsmöglichkeiten, welche in der Schweiz aus Gründen der Umwelt, der Sicherheit und des Platzbedarfs nicht möglich sind. Es geht aber auch darum, am Puls der aktuellen Entwicklungen im Verteidigungsbereich zu sein.

Die bilateralen Kontakte wie auch die sich daraus ergebende Zusammenarbeit erfolgen nach den Interessen der Schweiz und der Armee im Rahmen der Sicherheitspolitik. Basierend auf diesen Interessen und um die Effizienz der Armee in der Auftragserfüllung zu maximieren, legt die Armeeführung die Prioritäten der Zusammenarbeit geographisch, thematisch und in der Tiefe fest. So ist die Kooperation mit den Streitkräften unserer Nachbarstaaten am intensivsten, jene mit anderen Staaten sporadisch oder auf spezifische Bereiche fokussiert.

Höhere bilaterale Kontakte

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Der Bereich Streitkräftebeziehungen unterstützt den Chef der Armee (CdA) und die Armeeführung inhaltlich in Ihren Beziehungen zu ausländischen Streitkräften. Dies betrifft insbesondere die Stabsgespräche, welche vom Chef Internationale Beziehungen Verteidigung (IB V) durchgeführt werden. Die Vorbereitungsarbeiten umfassen die Beurteilung der Massnahmen aus vorherigen Treffen und wo nötig das Aufbringen neuer Bedürfnisse, die Festlegung von Diskussionsthemen in Absprache mit dem Partnerstaat sowie die inhaltliche Erarbeitung des Dossiers mit den entsprechenden Botschaften und Anfragen.

Zu diesem Zweck arbeiten die Streitkräftebeziehungen mit Spezialisten der Organisationseinheiten zusammen, welche direkt dem CdA unterstellt sind, aber auch mit den schweizerischen Verteidigungsattachés, die in den entsprechenden Staaten akkreditiert sind, den Stäben ausländischer Streitkräfte und deren Verteidigungsattachés, die in der Schweiz akkreditiert sind, den schweizerischen Nachrichtendiensten, der Sicherheitspolitik des Departments für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und der Politischen Direktion im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten.

Grundlagen der bilateralen Ausbildungszusammenarbeit

Ziel und Zweck

Die bilaterale Ausbildungszusammenarbeit ist wesentlich für die Schweizer Armee und dient:

  • zur Erhöhung der Wirksamkeit und Effizienz der militärischen Ausbildung von Kadern und Truppen;
  • der Erreichung und Aufrechterhaltung der Zusammenarbeitsfähigkeit (Interoperabilität, z. B. in der Luftverteidigung) mit ausländischen Streitkräften oder mit internationalen Organisationen (z. B. der UNO, primär im Rahmen von friedensunterstützenden Operationen und Einsätzen zur Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen sowie Operationen zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren);
  • zur Schulung wesentlicher einsatzorientierter Ausbildungsinhalte und der Durchführung von Tests von Waffensystemen, die aus Gründen der Umwelt, der Besiedlung und der Sicherheit in der Schweiz nicht durchgeführt werden können;
  • zur Überprüfung und Verbesserung der eigenen Einsatzdoktrin und -verfahren sowie des eigenen Ausbildungsstandes im direkten Vergleich (Benchmarking) auf eigenen oder fremden Ausbildungsplätzen und Ausbildungsinfrastrukturen;
  • zum Erwerb von Wissen und Know-how für die Ausbildung und Weiterentwicklung der Streitkräfte;
  • zu deren Wahrnehmung als glaubwürdigem Sicherheitsinstrument – autonom oder in Kooperation.

 

Legalitätsprinzip

Jede bilaterale Kooperation muss auf einer Rechtsgrundlage basieren. In der Ausbildungszusammenarbeit gemäss Art. 48a Militärgesetz liegt es in der Kompetenz des Bundesrates Ausbildungsabkommen mit Partnerstaaten abzuschliessen. Fehlt ein solches Abkommen müssen Kooperationsaktivitäten einzelfallweise durch den Bundesrat genehmigt werden.

Notwendigkeit und Reziprozität

Die bilaterale Ausbildungskooperation muss einem Bedürfnis der Schweizer Armee entsprechen. Sie hat dem Prinzip der Reziprozität zu folgen, indem alle Partner profitieren können, sei es materiell, finanziell oder im Wissen und Können. Dies bedeutet, dass die Schweizer Armee nicht einfach nur Angebote ausländischer Streitkräfte nutzen kann, sondern dass sie als Gegenleistung auch Infrastrukturen oder spezifische Kompetenzen anbieten muss.

Auf diesen Prinzipien der Legalität, Notwendigkeit und Reziprozität hat der Bereich Streitkräftebeziehungen die bilaterale Zusammenarbeit der Schweizer Armee mit dem Ausland auf einer jährlichen Basis zu planen, zu bewilligen und deren Umsetzung zu überwachen.


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Streitkräftebeziehungen
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