Kriegsvölkerrecht
Welche Aufträge die Schweizer Armee auch ausführt, sie ist immer in die Rechtsordnung eingebunden. Diese wird zum einen durch die Bundesverfassung und die Schweizer Gesetzgebung definiert. Zum anderen setzt auch das Völkerrecht wichtige Leitplanken.
Für die Schweizer Armee sind die folgenden vier Bereiche von zentraler Bedeutung:
- Recht der Kollektiven Sicherheit / Neutralitätsrecht;
- Internationales Humanitäres Völkerrecht (auch Kriegsvölkerrecht genannt, inkl. Kulturgüterschutz und humanitäre Fragen des Waffenrechtes);
- Grund- und Menschenrechte;
- Recht der bi- und multilateralen Sicherheitskooperation.
Die bestehende Rechtsordnung muss auch in der Armee umgesetzt werden. Da die rechtlichen Bestimmungen stets generell und abstrakt sind, müssen sie in die militärische Praxis «übersetzt» werden. Konkret bedeutet dies, dass die Militärs auch die rechtlichen Dimensionen kennen müssen, um ihre Aufträge ausführen zu können. Diese Umsetzung erfolgt in der Ausbildung, in der Doktrin und in den Reglementen.
Da die Zusammenarbeit mit dem Ausland für die Armee wichtig ist, muss auch dieser Teil rechtlich abgestützt werden. Schliesslich ist die Schweiz und ihre Armee auch an der Weiterentwicklung des Internationalen Humanitären Rechtes interessiert, da nur ein aktuelles internationales Recht die nötige Schutzwirkung entfalten kann. Hier arbeitet die Schweiz und ihre Armee auch eng mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zusammen.

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